Ersteinmal grüße ich als Neuling in diesem Forum alle.
Ich bin KK Mitarbeiter (DRG-Fallmanager).
Ich habe dahingend eine Frage bzw. Feststellung die hier näher erläutert werden sollte.
In den letzten paar Wochen, haben wir vermehrt Fälle von Aufnahmen innerhalb der OGVD die absolut identisch mit den vorangegangen Fällen sind.
Es betrifft jegliche Arten von Krankenheiten und damit von DRG-Fp's.
Ganz simple gesagt, es wird jemand in Fall A mit Kopfschmerz aufgenommen, irgendeine DRG wird in Abrechnung gebracht. Diese hat eine OGVD von sage ich mal 15 Tagen (sind nur Beispiele, entspricht nicht dem Katalog).
Nach sage ich mal 5 Tagen wird der Patient/Versicherte aus der stationären Behandlung entlassen. Es bestehen noch weitere Nebendiagnosen.
Jetzt erfolgt innerhalb der OGVD eine erneute stationäre Behandlung mit haargenau der selben Hauptentlassungsdiagnose und auch identischen Nebendiagnosen.
Die Aufnahme erfolgt sage ich mal am 14 Tag.
Das KH geht jetzt hin und rechnet ein und die selbe DRG 2 mal ab.
Da bis heute keinerlei konkreten Rechtslagen geschaffen wurden, sagt das KH, wir sind hierzu berechtigt. Dies ist eine im voraus geplante Aufnahme.
Mein rechtsempfinden sagt hier aber ganz klar, kommt es zu einer erneuten Aufnahme innerhalb der OGVD mit den selben Diagnosen, bzw. besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem 1. und dem nächsten Aufenthalt, müssen diese als ein Fall angesehen werden und dementsprechend abgerechnet werden.
Tretten im Folgefall Nebendiagnosen auf, die eine Erhöhung des PCCL-Wertes nachsich ziehen, muß halt hier eine Neueinstufung erfolgen, d.h. aus der vorangengegangenen DRG_FP D03C würde dann eine D03B.
Wie seht Ihr das ?
Für eure Antworten danke ich mich bereits im Voraus, da diese Handhabe, wie sie jetzt zur Zeit von den KH's begleitet wird, nie der Sinn des eingeführten Systems gewesen sein kann, da ja bereits schon mit den FP's nach dem Bundespflegesatzgesetz derartige Konstelationen zusammefügte.
Bye
KKDRGSB