Tagesfälle, Kurzlieger

  • Guten Morgen liebe Mitstreiter,

    hat jemand von den DRG-Gewaltigen im Forum bereits
    präzise Informationen darüber, wie im noch zu
    gebärenden deutschen DRG-System Kurzlieger oder
    Tagesfälle (in Bereichen für die es keine Tagesfall-
    DRGs gibt) vergütet werden sollen?
    Beispiel:
    Der klassische Infarktausschluss
    HD i25.11
    ND i20.9
    e14.70
    e78.5
    i10
    DRG F66A CW 0,89

    Patient bleibt aber nur von Dienstag 20.30 Uhr bis
    Mittwoch 11.00 Uhr und wird dann ambulant
    weiterbehandelt. Was gibt`s?

    Ein schönes Wochenende wünscht:

    Christian Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs !
    Ich möchte die Frage sogar noch erweitern. Könnte mir vorstellen, das die Krankenkassen bzw. MDK in Ihrem Fall als HD ja sogar Z03.4 "Beobachtung bei Verdacht auf Herzinfarkt" (ergibt F74Z Thoraxschmerz CW 0,54) sehen möchten - also noch weniger. Stellt sich die Frage, was muß alles diagnostisch getan und dokumentiert werden, damit man nicht Z03.4 nehmen muß ?
    Abgesehen von DRG-Problemen gibt es ja auch schon heute viele Kassen, die den Tag nicht bezahlen und die stationäre Aufnahme nicht akzeptieren würden (weniger als 24h stationär)- man könnte immer noch eine Abklärungsuntersuchung daraus machen. Es ist eher damit zu rechnen, daß man daraus eine reine ambulante Leistung machen möchte aus Kassensicht und erst gar nicht in die DRG-Problematik kommt !
    Wie sehen das die anderen ?

    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes DRG-freies Wochenende

    Jörg Gust

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Zitat


    Original von Joerg-Gust:
    Hallo Herr Jacobs !
    Ich möchte die Frage sogar noch erweitern. Könnte mir vorstellen, das die Krankenkassen bzw. MDK in Ihrem Fall als HD ja sogar Z03.4 "Beobachtung bei Verdacht auf Herzinfarkt" (ergibt F74Z Thoraxschmerz CW 0,54) sehen möchten - also noch weniger. Stellt sich die Frage, was muß alles diagnostisch getan und dokumentiert werden, damit man nicht Z03.4 nehmen muß ?
    Abgesehen von DRG-Problemen gibt es ja auch schon heute viele Kassen, die den Tag nicht bezahlen und die stationäre Aufnahme nicht akzeptieren würden (weniger als 24h stationär)- man könnte immer noch eine Abklärungsuntersuchung daraus machen. Es ist eher damit zu rechnen, daß man daraus eine reine ambulante Leistung machen möchte aus Kassensicht und erst gar nicht in die DRG-Problematik kommt !
    Wie sehen das die anderen ?

    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes DRG-freies Wochenende

    Jörg Gust


    Hallo Hr Gust,

    Der Ausschluß eines Myokardinfarktes erfolgt doch wegen den vom Pat. beklagten Beschwerden. Damit kann bei Berücksichtigung der Kodierrichtlinien (D002a Hauptdiagnose / Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9)die Z03.4 niemals zur HD werden, da die AP als Symptom auf jeden Fall den Vorrang hat.

    Bezüglich der VWD < 1 Tag könnte ich mir einen Abschlag vorstellen. (Ähnlich der externen Verlegung, beschrieben bei Mansky: Der Krankenhausbetriebsvergleich, Kap. 11)

    Z.B.: Erlös = tatsächliche VWD / Duchschnitts-VWD * CW *Basisfallpreis

    MfG R.Oeschger Arzt, Medizincontrolling

  • Liebe NGler,

    Verständnisfrage: ist das Beispiel von Herrn Jacobs überhaupt ein Tagesfall ?
    In DKR 0101a HIV/AIDS steht zu lesen:
    Wichtig ist die Unterscheidung von
    a) Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) und
    b) Behandlung im Rahmen eines mehrtägigen Aufenthaltes (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später). Also was gilt ? Dass die Sonne einmal untergeht oder die 24h-Grenze ? Nach der Definition wär der o.g. Fall wohl gar kein Tagesfall.

    Zur Anmerkung von Herrn Gust:
    Ich hätte in diesem Fall das Symptom kodiert.
    D002a Wenn Symptome, die mit der Verdachtsdiagnose im Zusammenhang stehen, erwähnt sind, müssen die Symptom-Schlüsselnummern
    zugewiesen werden, nicht ein Kode aus der Kategorie Z03.-.
    Also Z nur, wenn kein Symptom.
    Im Übrigen sehe ich das genauso. Die Lizenz zur stationären Aufnahme wird noch härter werden (Facharztstandard in der Ambulanz, Rechtfertigungsdruck für die stationäre Aufnahme wird höher). Von daher werden auch die OPS-Kodes Bedeutung haben, die aus Abrechnungsgründen oft nix mehr bringen, um die Erfordernis der stationären Behandlung überhaupt zu begründen wie auch zur Untermauerung der einen oder anderen Nebendiagnose hinsichtlich Therapie- / Pflegerelevanz.

    Gruß
    Jörg Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Lieber Herr Jacobs,

    aus meiner Sicht ist nach den Vorschriften Spezielle Kodierrichtlinien Kap 9 0901A die Angina pectoris als Symptom zu verschlüsseln
    HD i20.9
    bis auf i14.70 haben alle weiteren Diagnosen (auch z03.4 eine CCL von 0. CW 0.94
    Es handelt sich um keine prästationäre Behandlung (Beobachtungsdauer >6 Stunden, bei Beobachtungsdauer von 6 Stunden kann der Aufenthalt als prästationär gewertet werden.
    Es handelt sich nicht um einen Tagesfall (Aufnahme/Behandlung/Entlassung am gleichen Tag)
    Es handelt sich nicht um eine ambulante Maßnahme, da die ambulante Ziffer der Beobachtung von der KV Hessen nicht vergütet wird.

    Ob diese Betrachtungsweise im Jahr 2002 vor den Kostenträgern bestand haben wird, wird sich zeigen (anhand der Rücksprachen des MDK)

    Grüße GPoschmann

  • Liebe Kollegen,

    im australischen Handbuch steht als häufigste verschlüsselte Hauptdiagnose für die DRG F74Z (Brustschmerzen):
    R07.4 = unspezifische Brustschmerzen
    R07.3 = andere Brustschmerzen
    R07.2 = präcordiale Schmerzen
    Z03.5 = Auschluss einer cardiovasculären Erkrankung
    Z03.4 = Beobachtung bei V.a. Herzinfarkt

    Offensichtlich handelt es sich also ausschließlich um die Patienten, bei denen die cardiovaskulären Erkrankungen ausgeschlossen wurden (was dafür spricht, ist als häufigste Leistungsziffer die Lungenperfusion, also die &quot;Lungenembolieausschlüsse&quot; fallen ebenfalls hier hinein. Ebenfalls häufig ist der Kontakt Sozialarbeiter und Physiotherapie und die Panendoskopie).

    Wir haben in Deutschland ja immer den Ehrgeiz, dann eine Alternativdiagnose zu suchen, zum Beispiel die herrliche Intercostalneuralgie als Ausschlussdiagnose, das scheint nicht unbedingt nötig zu sein (und ist ja medizinisch auch sehr zweifelhaft, die F54 ist hier sicher häufiger, aber ebenfalls sicher selten wirklich gesichert).

    Wo wir unbedingt aufpassen müssen in Deutschland ist, dass wir natürlich rein von den Inzidenzen her sicher keine Unterschiede zu Australien aufweisen werden, wir müßten also theoretisch anteilig genauso viele &quot;Chest Pain DRG&acute;s&quot; wie &quot;Myocard-DRG&acute;s&quot; wie &quot;Angina pectoris DRG&acute;s&quot; haben. Will meinen: wenn wir einfach immer die Angina pectoris postulieren (neigen deutsche Cardiologen ja dazu), dann fällt das natürlcih auf. Ich als MDK (leider haben die Krankenkassen alle meine Bewerbungen bisher immer zurückgesandt, also keine Sorge) würde immer solche statistischen Vergleiche hinzuziehen und dann die Argumentation in Ruhe abwarten. Insofern wäre es schön, wenn wir mal von einer Uni solche Vergleiche zur Verfügung gestellt bekämen (hört mich jemand????...).
    Es grüßt herzlich
    Patricia


    :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Liebe Frau Klein,
    natürlich habe ich für einen kurzen Moment gezuckt (klar, wegen des MDK), aber aus meiner Sicht ist der Unterschied (KHK vs Brustschmerz)zu begründen:
    geht der Patient mit einer KHK spezifischen Medikation nach Hause (ASS, Beta-Blocker), so ist es eine Angina pectoris. Ist eine KHK bekannt, so ist er mit dieser Medikation zwar gekommen, es bleibt jedoch eine AP.
    Ohne Medikation ist es was auch immer

    Grüße GPoschmann

  • ;) Lieber Herr Poschmann,

    da ich inzwischen auch sicherheitshalber ASS regelmäßig nehme (chronisch kurz vor&acute;m Infarkt in diesem Job!), wird es wohl keine Interkostalneuralgien mehr geben in Deutschland, oder?
    herzlichst Patricia:strauss:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Guten Morgen,

    <gposchmann>
    aus meiner Sicht ist nach den Vorschriften Spezielle Kodierrichtlinien Kap 9 0901A die Angina pectoris als Symptom zu verschlüsseln
    </gposchmann>

    Sie haben natürlich recht. Allerdings widersprechen hier ja die allgemeinen KR, die uns (002a) anhalten, kein Symptom (AP) als HD zu codieren, wenn wir die zugrundeliegende Erkrankung (KHK) kennen. Wer siegt, die allgemeinen oder die speziellen Kodierrichtlinien?
    Ich fürchte, die speziellen. Der Sinn scheint klar: So wird vermieden, dass KHK-Patienten die AP als erschwerende, erlösrelevante ND erhalten - umgekehrt bringts ja nix, da die i25.10 zB nicht erlösrelevant als ND ist.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    PS - Nomen est Omen: Die KR 901A ist natürlich eine Fehler-Kodierrichtlinie (aufwendige Kodierrichtlinie ohne Zusammenhang mit der Hauptdiagnosendefinition), sogar eine mit höchster Fallschwere (901a statt 901z).

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    leider wurde die initiale Frage nach dem Umgang mit Tagesfällen, für die es keine Tagesfall DRG gibt schnell verlassen. Die Fragen nach der richtigen Kodierung eines HI sind ja auch interessant. Trotzdem nochmal zurück zur Ausgangsfrage, der ich noch zwei anfügen möchte.
    Hat jemand eine Liste sog. Tagesfall DRGs? Vielleicht ist die zweite Frage dann schon beantwortet: Welche Auswirkungen hat das auf die Thematik &quot;Ambulantes Operieren&quot;, sind das nicht auch irgendwie &quot;Tagesfälle&quot;??
    Bitte um Hilfe für einen Unwissenden...
    Gruß Köpfer
    aus Berlin im Dunkeln

    Vielleicht scheint ja bei Herrn Kilian in Gelsenkirchen bald wieder die Sonne...

    --
    Dr. Thilo Köpfer
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin
    thilo.koepfer@ukb.de

  • Zitat


    Original von koepfer:
    Hat jemand eine Liste sog. Tagesfall DRGs?

    G41B Komplexe therapeutische Gastroskopie bei kleinen Erkrankungen des Verdauungssystems - Tagesfall

    G42B Andere Gastroskopie bei großen Erkrankungen des Verdauungssystems - Tagesfall

    G44C Andere Koloskopie - Tagesfall

    G45B Andere Gastroskopie bei leichten Erkrankungen des Verdauungssystems - Tagesfall

    R61C Lymphom und nicht-akute Leukämie - Tagesfall

    S60Z HIV; Tagesfall

    U40Z Psychiatrische Behandlung; Tagesfall; mit Elektroschocktherapie 8o

    U60Z Psychiatrische Behandlung; Tagesfall; ohne Elektroschocktherapie

    V62B Alkoholerkrankung und -abhängigkeit - Tagesfall

    Z60C Rehabilitation - Tagesfall

    ... war es das, was Sie gesucht haben ?

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 02.11.2001 editiert. ]