Verlegung auf Wunsch des Patienten

  • Guten Abend!
    Hat sich eigentlich schon mal jemand mit dem Problem Verlegung auf Wunsch des Patienten beschäftigt. Beispiel: Hüftnahe Fraktur wird mit Prothese versorgt und auf Wunsch der Patientin am 6. p.o. Tag heimatnah verlegt. Dort wird sie dann noch 11 Tage stat. behandelt bevor sie in Reha geht. Wenn man das so alles überschlägig kalkuliert, würde die Kasse auch wenn sie die Transportkosten nicht übernimmt ziemlich draufzahlen. Aber was sollen wir den Patienten sagen? Oder kann die Kasse überhaupt ablehnen? Und was ist wenn ein privater Kostenträger dahinter steht?:))
    F. Ruppel

  • Hallo Groupies, hallo Herr/Frau Ruppel

    verzeihen sie zunächst die Nachfrage:

    Handelt es sich um einen realen Fall? In unserem Haus gibt es eigendlich nur 3 real existierende Varianten dieses Problems:
    V1: Patient ist "Auf Montage" und somit entweder als BG Fall versichert oder in der "Montagefreizeit". Hier genügt in der Regel ein Anruf bei der zuständigen BG bzw. BKK zur Klärung der Kostenübernahme .
    V2: Patient befindet sich in einem "angeordneten" Fremdaufenthalt. ZB. Kur oder bereits REHA (Ich kenne dies Phänomen aus Kurorten) , Bundeswehr,Polizei etc. Auch hier würden wir zunächst den Kostenträger informieren.
    V3: Patient befindet sich im Urlaub! Hier hilft häufig die Frage nach einer Reiseunfallversicherung. Und meist sind damit alle Probleme geklärt.

    Gelsenkirchen, 21.01.0000 AD(rg)
    --
    Michael Kilian

    Michael Kilian

  • Hallo, Herr Ruppel und Herr Kilian.

    Die Argumentation von Herrn Kilian finde ich etwas zu oberflächlich. Ist der Arbeitnehmer auf Montage und erleidet dort einen Arbeitsunfall, so ist die BG Kostenträger. Aber auch die BG achtet auf nicht notwendige Kosten und wird es sich überlegen, einer Verlegung zuzustimmen, sofern erhöhte Kosten entstehen. Erleidet der Arbeitnehmer auf Montage einen privaten Unfall (Abendstunde ect.), so ist die KK Kostenträger. Diese wird zum einen die Transportkosten nicht tragen (Arbeitnehmer wurde ja auf Kosten des Arbeitgebers dort hin gefahren/-flogen - daher ist der Arbeitgeber auch für den Rücktransport zuständig)und einer Verlegung aus persönlichen Gründen nicht zustimmen, sofern hier ein erhöhter Kostenaufwand für die KK (z. B. 2 volle DRG´s ohne Verlegungsabschläge). Auch der Hinweis mit der privaten Reisekrankenversicherung im Urlaubsfall kann ich fast nicht glauben. Dieses würde ja bedeuten, dass die KK keine Kostenübernahme gegenüber dem KH erteilen muss und die private Reisekrankenversicherung den 2. Aufenthalt als "Privatpatient" zu bezahlen hat. Haben Sie so einen Fall bereits gehabt, Herr Kilian?

    Freundliche Grüße

    Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich halte die Frage durchaus für berechtigt und auch diskussionswürdig. Im Gegensatz zu früher, wo sich allenfalls die Pflegesätze und im wesentlichen nicht die Behandlungsdauer und damit die Zahl der zu bezahlenden Tage geändert hat (bei FPs mussten die Krankenhäuser sowiso untereinaner klarkommen), verändern sich jetzt die Kosten für die Krankenkassen unter Umständen erheblich.

    Um Ärger für das verlegende und aufnehmende Krankenhaus zu minimieren, würde ich einen solchen Fall voher mit dem Kostenträger abklären und eine entsprechende Zustimmung einholen.

    Vielleicht können die Krankekassenmitarbeiter im Forum dazu ihre Meinung oder die ihrer Kasse beitragen.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Guten Abend Herr Ruppel,

    also eine Nachfrage bei der KK würde ich wohl sehr empfehlen.

    Würde ich so einen Sachverhalt auf den Tisch bekommen, würde ich hier mit Sicherheit nachhacken und prüfen lassen, ob hier eine Verlegung medizinisch notwenidg war.

    In Ihrem Fall würde eine medizinische Notwendigkeit nicht gegeben sein, so das die hieraus entstanden Mehrkosten zu Ihren Lasten gehen würden.

    Als Options-KH würde ich mir dies es recht überlegen, da hier weitaus größere Kosten zurückkommen könnten.

    Also wenn Sie einen Versicherten/Patienten haben, der unbedingt in Heimatnäher verlegt werden möchte, würde ich an Ihrer stelle die KK anrufen, ob diese Verlegung OK ist, wenn nicht, sagen Sie dem Patienten/Versicherten, das die KK die Kosten der gewünschten Verlegung nicht übernehmen wird, und das wenn er weiterhin verlegt werden möchte er alle weiteren Kosten selber zu tragen hat.

    Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

    P.s. Sie sind dazu verpflichtet bei der KK nachzufragen, da es sich hierbei um keine medizinisch notwendige Verlegung handelt.

    Gruß

    Dubbel


  • --
    Michael Kilian

    Michael Kilian