Hallo Herr Schaffert,
ich bin mir nicht ganz sicher, was die Krankenhäuser eigentlich wollen...erst wird per BSG entschieden, dass die Krankenkassen kein Recht auf Einsichtnahme der Unterlagen des Krankenhauses haben (was ich durchaus nachvollziehen kann), sondern dass dieses Recht ausschließlich dem MDK vorbehalten ist (BSG-Urteil vom 28.05.2003 - Az.: B 3 KR 10/02 R) und dann wollen die Krankenhäuser dem so mühsam und höchstrichterlich erworbenem Recht nicht, bedingt oder nur mit viel Gejammer (Personalaufwand, Kopierkosten usw.) nachkommen und am liebsten den MDK zur Einsichtnahme der Krankenakte in die Klinik beordern (was der MDK darf, aber nicht muss, sofern ich den § 276 Abs. 4 nicht völlig fehlinterpretiere).
Ich bin mal gespannt, ob des den Krankenhäusern dann auch noch gelingt, den Gutachter zu bitten, sich die Akte selbst aus dem Archiv zu suchen
Nur sicherheitshalber sei erwähnt, dass ich keinesfalls ein "wildes Anfordern" von Krankenunterlagen befürworte. Aber wenn der :mdk: -Gutachter der Auffassung ist, er benötigt für die sach- und fachgerechte Begutachtung die Krankenakte, dann werde ich nicht versuchen, ihn vom Gegenteil zu überzeugen, da die "Verwaltungs- und Kassenmenschen" ja eh keine Ahnung von Medizin haben (wie bereits in einem anderen Thread diskutiert wurde) und somit die Notwendigkeit bzw. den Unsinn dieser Anforderung nicht wirklich erkennen können :-p
Ich kann ruhigen Gewissens sagen, dass die Krankenhäuser mit Anforderungen von Krankenakten (wobei der MDK nicht auf Kopien besteht, sondern sich auch über Originale freuen würde, alleine schon wegen der bereits angesprochenen schlechten Qualität der Kopien) überstrapaziert werden, jedenfalls nicht von meinem Arbeitgeber ;D
In der Hoffnung, mir nicht den Zorn aller anforderungsgeplagten Mediziner und Krankenhausmitarbeiter zugezogen zu haben sage ich "gute Nacht" bzw. in Anbetracht der Uhrzeit wohl besser "guten Morgen" und wünsche allen eine angenehmen Tag
:bounce: