Kassenrückfragen

  • Hallo Herr Schaffert,

    ich bin mir nicht ganz sicher, was die Krankenhäuser eigentlich wollen...erst wird per BSG entschieden, dass die Krankenkassen kein Recht auf Einsichtnahme der Unterlagen des Krankenhauses haben (was ich durchaus nachvollziehen kann), sondern dass dieses Recht ausschließlich dem MDK vorbehalten ist (BSG-Urteil vom 28.05.2003 - Az.: B 3 KR 10/02 R) und dann wollen die Krankenhäuser dem so mühsam und höchstrichterlich erworbenem Recht nicht, bedingt oder nur mit viel Gejammer (Personalaufwand, Kopierkosten usw.) nachkommen und am liebsten den MDK zur Einsichtnahme der Krankenakte in die Klinik beordern (was der MDK darf, aber nicht muss, sofern ich den § 276 Abs. 4 nicht völlig fehlinterpretiere).
    Ich bin mal gespannt, ob des den Krankenhäusern dann auch noch gelingt, den Gutachter zu bitten, sich die Akte selbst aus dem Archiv zu suchen ;)

    Nur sicherheitshalber sei erwähnt, dass ich keinesfalls ein "wildes Anfordern" von Krankenunterlagen befürworte. Aber wenn der :mdk: -Gutachter der Auffassung ist, er benötigt für die sach- und fachgerechte Begutachtung die Krankenakte, dann werde ich nicht versuchen, ihn vom Gegenteil zu überzeugen, da die "Verwaltungs- und Kassenmenschen" ja eh keine Ahnung von Medizin haben (wie bereits in einem anderen Thread diskutiert wurde) und somit die Notwendigkeit bzw. den Unsinn dieser Anforderung nicht wirklich erkennen können :-p

    Ich kann ruhigen Gewissens sagen, dass die Krankenhäuser mit Anforderungen von Krankenakten (wobei der MDK nicht auf Kopien besteht, sondern sich auch über Originale freuen würde, alleine schon wegen der bereits angesprochenen schlechten Qualität der Kopien) überstrapaziert werden, jedenfalls nicht von meinem Arbeitgeber ;D

    In der Hoffnung, mir nicht den Zorn aller anforderungsgeplagten Mediziner und Krankenhausmitarbeiter zugezogen zu haben sage ich "gute Nacht" bzw. in Anbetracht der Uhrzeit wohl besser "guten Morgen" und wünsche allen eine angenehmen Tag

    :bounce:

  • [quote]
    Original von Kassentuse:
    und am liebsten den MDK zur Einsichtnahme der Krankenakte in die Klinik beordern

    Hallo "Kassentuse" (Copyright??),

    natürlich wollen wir den MDK in die Klinik!
    Das Gespräch zwischen Ober- oder Chefarzt und (im Übrigen zunehmend besser ausgebildetem) MDK-Arzt ist für beide Seiten gewinnbringend. Der MDK soll ja schließlich in der DRG-Einführungsphase nicht nur den Kassen, sondern auch den Kliniken helfen, oder habe ich da etwas grundsätzlich falsch verstanden :angry: ?

    Wenn wir jede Akte kopieren müssten, bei der der MDK auf Veranlassung (sehr weniger Kassen) zu uns kommt, dann hätten wir bald die gleichen Verwaltungskosten wie eben jene Kassen.

    Liebe Kassentuse, zum Glück gibt es im Forum für die Klinikbelange wesentlich offenere Kassenvertreter.

  • Zitat


    Original von Berndt:
    [quote]
    Original von Kassentuse:

    Wenn wir jede Akte kopieren müssten, bei der der MDK auf Veranlassung (sehr weniger Kassen) zu uns kommt, dann hätten wir bald die gleichen Verwaltungskosten wie eben jene Kassen.

    Liebe Kassentuse, zum Glück gibt es im Forum für die Klinikbelange wesentlich offenere Kassenvertreter.


    Einen wunderschönen guten Morgen (in OBB ist Feiertag, aber irgendjemand muss ja die Stellung halten...)

    natürlich ist es am besten, wenn der MDK in die Klinik kommt, weil man Probleme gleich vor Ort klären kann, denn jedes Krankenhaus hat schließlich alleine schon andere Dokumentationsstrukturen (leider), aber wer redet von Akte kopieren, wenn der MDK ins Haus kommt??? Und das nicht jeder "Streitfall" vor Ort vom MDK geklärt werden kann, ist auch klar - sind ja schließlich keine Handlungsreisenden
    :hasi:


    Nur Herr Berndt, warum Sie so grantig auf "Kassentuse" sind, kann ich nicht ganz verstehen, vielleicht, weil beim einen Satz das Wörtchen "nicht" fehlt???
    (quote: Ich kann ruhigen Gewissens sagen, dass die Krankenhäuser mit Anforderungen von Krankenakten (...) überstrapaziert werden, jedenfalls nicht von meinem Arbeitgeber)
    Ich gehe davon aus,dass es dort hätte stehen sollen und lediglich vergessen wurde...

    Einen entspannten Tag allen Forumsteilnehmern, Laupi

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Kassentuse!

    Zitat


    Original von Kassentuse:
    [...]und dann wollen die Krankenhäuser dem so mühsam und höchstrichterlich erworbenem Recht nicht, bedingt oder nur mit viel Gejammer (Personalaufwand, Kopierkosten usw.) nachkommen und am liebsten den MDK zur Einsichtnahme der Krankenakte in die Klinik beordern (was der MDK darf, aber nicht muss, sofern ich den § 276 Abs. 4 nicht völlig fehlinterpretiere).


    Die Krankenhäuser haben sich das Recht nicht mühsam erworben, sondern es steht ihnen zu, was die Krankenkassen zum Teil (wie vieles andere auch) leider erst nach höchstrichterlicher Entscheidung akzeptiert haben.

    Das Einfordern von zustehenden Rechten hat auch nichts mit "gejammer" zu tun, zumal ja auch die Kassen "jammern", dass sie "leider" kein Geld hätten und deshalb so rigeros prüfen müssten und der MDK "jammert", dass er ja doch leider nicht die Zeit hätte, in jedem Zweifelsfall mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen, wie es nach dem Vertrag nach § 112 SGB V verpflichtend vorgesehen ist.

    Es geht mir auch nicht um bisher vielleicht ein oder zwei Akten im Jahr, die komplett zu kopieren sind.

    Es geht vielmehr darum, ob es verhältnismäßig ist, d.h. ob der Erkenntnisgewinn den Aufwand rechtfertigt.

    Und das wäre auch alles kein Problem, wenn sich der MDK ansonsten an die Verträge halten würde und wenigstens mit den Krankenhausärzten Rücksprache nehmen würde. Dann ließen sich viele Fälle nämlich ganz schnell klären, entweder weil dem MDK dann die Behandlung plausibel wird oder weil man sich auf einen Kompromiss einigt, denn im direkten Gespräch sind auch Medizincontroller und Chefärzte unter Umständen kompromissbereiter, als in einem formalen schriftlichen Verfahren.

    Zumindest in Hessen legt der Vertrag die Überprüfung im Krankenhaus und während des Aufenthaltes des Patienten als Regelfall fest, so dass von "beordern" auch keine Rede sein kann, sondern, wie gesagt, lediglich von der Geltendmachung eines Rechtes.

    Fragen Sie sich mal kritisch, ob die Krankenkassen auf ein ihr gesetzlich oder vertraglich zustehendes Recht verzichten würden.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Noch einmal schönen guten Tag!

    Noch ein Nachtrag zum Thema Originale:

    Mal abgesehen davon, dass das Krankenhaus außer auf richterliche Anordnung keine Originalakten herausgeben darf (es sei denn, man will seinen Geschäftsführer in den Knast schicken), habe ich mit dem MDK nicht immer nur gute Erfahrungen gemacht, was die Sorgfalt angeht.

    So kam es schon vor, dass bereits längst versandte Akten erneut angefordert wurden, weil sie nicht auffindbar waren, dass an ein anderes Krankenhaus gerichtete Schreiben bei uns gelandet sind und ähnliches mehr.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Zitat


    Original von Laupi:

    Nur Herr Berndt, warum Sie so grantig auf "Kassentuse" sind, kann ich nicht ganz verstehen, vielleicht, weil beim einen Satz das Wörtchen "nicht" fehlt???


    Lieber "Laupi",

    nein, nein, das NICHT fehlte zwar, aber ich hab's schon richtig verstanden. Es war mehr so der vorwurfsvolle Stil, die uneinsichtigen Krankenhäuser betreffend.
    Wir würden uns halt gern weiterhin überwiegend mit dem Kerngeschäft, d.h. unseren Patienten beschäftigen. Und da ist es allemal sinnvoller, die Sekretärinnen mit den Befunden und Briefen unserer Patienten zu beschäftigen als mit dem Kopieren großer Akten.

    Um es nochmal klar zu stellen: Ich hab' gar nix gegen den MDK, die meisten sind sehr kollegial und schätzen die Situation in den Kliniken durchaus sehr gut ein.


    Grüße aus dem -leider nicht feiertagsgesegneten- Berlin

    R. Berndt

    P.S.:
    (Was mich an Kassentuses Beitrag tatsächlich gestört hat:

    - "viel Gejammer"
    - "am liebsten den MDK zur Einsichtnahme der Krankenakte in die Klinik beordern"
    "- Ich bin mal gespannt, ob des den Krankenhäusern dann auch noch gelingt, den Gutachter zu bitten, sich die Akte selbst aus dem Archiv zu suchen"
    - "da die "Verwaltungs- und Kassenmenschen" ja eh keine Ahnung von Medizin haben")

  • :dance2:

    Im letzten Jahr ist der MDK öfters zu uns ins Haus gekommen, um jeweils ca. 20 Akten durchzusehen. Seitdem wir aber nach DRG abrechnen, hat der MDK-Chef verlautbart, das sei nicht üblich, nicht notwendig und ein kollegialen Gespräch schon gar nicht. Folge: die Durchsicht von 10 Akten dauert nun 3 Wochen.

    Aber wir sollten nicht nur Nachsicht mit dem MDK-Chef haben, der nicht in so einem schönen Zimmer mit eigenem Schreibtisch und anderem Guten sitzen darf. Außerdem verstehen wir gut, dass kollegiale Gespräche gar nicht erwünscht sind, denn das sollen gefälligst die SGs klären. Aber auch mit den Nöten des MDK in seiner Ganzheit sollten wir mitfühlen:

    Die guten Jungs und Deerns bekommen massenhaft Aufträge von Kassen-Sachbearbeitern zum DRG-System, weil dieses eben 100-fach mehr Fragen eröffnet (nämlich jetzt auch noch bei jeder steigernder Nebendiagnose).

    Der MDK erhält jedoch von allen Kassenverbandsmitgliedern in seiner Zuständigkeit nur eine Kopfpauschale für seine Gutachten. (50% Pflegeversicherung, 50% anderes).
    Die reicht jetzt natürlich auch nicht mehr aus, um mit dem DRG-Wust fertig zu werden. Sie liegt so um und bei bei 15 Euro/pro Kassenmitglied.

    Vielleicht sollte der MDS die Kopfpauschale auch im Gesundheitswesen fordern, dann wären wir die Sorgen los.:))

  • Guten Tag,
    auch ich ärgere mich beinahe täglich über die zu ertstellenden Rückfragen bzgl. der Notwendigkeit einer stationären Behandlung. Zusätzlich hierzu werden jedoch mittlerweile Diagnosen Diagnosen in Frage gestellt, selbst in offfensichtlichen Fällen, wie zuletzt beispielsweise einer bakteriellen Pneumonie und Hypokaliämie+VES als Nebendiagnosen (Verweildauer 6 Tage). Prinzipiell stellt sich mir herbei die Frage, was die Krankenkassen hindert, JEDEN Fall zu hinterfragen. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wie man sich dieser Art der Pauschal-Hinterfragung zur Wehr setzen kann.
    PS: Auch in unserem Fall handelt es sich bei den Nachfragen zur Notwendigkeit der stat. Behandlg. bzw. Anzweiflung div. Diagnosen um eine Krankenkasse.
    Für konstruktive Ratschläge wäre ich dankbar.

    F. Brandt

  • Guten Abend, Forum,

    tatsächlich ärgere auch ich mich (und mit mir viele Kolleginnen und Kollegen) über die stetig steigende Anzahlt von KK-Anfragen. Ursache dieses Ärgers liegt sicher zum Teil darin begründet, dass wir als Ärzte eigentlich einen anderen Auftrag in unserem Gesundheitswesen haben oder zumindest meinen, zu haben. Da haben es Sachbearbeiter bei der KK oder MDK-Ärzte sicherlich leichter, von ihnen verlangt keiner, so ganz nebenbei auch noch ein paar Patienten gesund zu machen. Sie gehen einfach ihrem zugewiesenen Job nach. Hätten wir auch in den Kliniken die Möglichkeit, zur Bearbeitung der KK-Anfragen einfach ein paar gut geschulte Mitarbeiter einzustellen, die diese Tätigkeit mit Engagement und Hingabe erledigen würden, wir uns also tatsächlich auf gleicher Augenhöhe mit KK und MDK auseinandersetzen würden und nicht hochbezahlte, leitende Ärzte nach vielen Stunden Patientenarbeit am Feierabend noch den Sinn ihrer Arbeit und der ihrer Mitarbeiter begründen müssten, gäbe es sicherlich keinen Grund zu streiten. Es würde dies die Qualität der Kodierung verbessern und das Tempo der Beantwortung steigern, letztlich also sogar den Krankenkassen möglicherweise Kosten ersparen. Vielleicht liegt ja auch hier die Lösung des Problems. Die KK erhöhen die Budgets der Kliniken um einige zehntausen Euro zur Schaffung von Medizincontrollerstellen und die Ärzte können endlich wieder das tun, wofür sie bezahlt werden.

    Dennoch macht es sicherlich Sinn, nach Möglichkeit Unklarheiten bei der Rechnungsstellung persönlich mit den zuständigen Sachbearbeitern zu klären. Auch die armen Menschen müssen sich schließlich ständig mit neuen Katalogen und DKR\'s rumärgern und gerade hieraus erwachsen ja häufig Rückfragen. So wollte eine KK eine Rechnung aus diesem Jahr nicht bezahlen, weil neben der Übermittlung der Beatmungsstunden kein Kode für die Beatmungsdauer kodiert war. Der arme Kerl tat mir richtig leid, als ich ihm die DKR erklären musste.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang der Wert menschlichen Miteinanders. Tatsächlich hat man den Eindruck, das ein freundlicher Umgang mit KK-Mitarbeiter(inne)n zu einem direktem Rückgang der Nachfragen führt (und umgekehrt! (;~)))

    Sehr viele Grüße an alle so engagiert diskutierenden Gesundmacher und Gesundmacherbezahler,

    Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hallo Herr Siefert,

    ich gratuliere Ihnen zu dem absolut zutreffenden Beitrag. Insbesondere für den Hinweis darauf, dass es zwischen \"vorauseilendem Gehorsam\" und totaler Rebellion noch andere Kommunikationswege für den Umgang mit dem geliebten Feind gibt, bin ich Ihnen ganz besonders dankbar. Diese Einsicht ist in den vergangenen Wochen hier dem ein oder anderen völlig abgegangen.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Lieber ToDo,

    kann ich denn nun noch ruhig schlafen, wenn mich der \"geliebte Feind\" so lobt? Was, wenn mein Arbeitgeber dies liest? Wird er nicht denken, ich sei zur \"anderen Seite\" übergelaufen? Aber im Ernst, welcher Krankenkasse kann ich denn nun die Gehälter für zwei Medizincontroller mit der Spezialausbildung \"Pädiatrische Contrologie\" in Rechnung stellen?

    Schönen Abend noch,

    Gruß, Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg