- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von C-Hirschberg:
DKR D007
Beispiel 2...leitet aber dann doch sehr in die Irre...
Hallo Herr Hirschberg,
ich hatte ja schon gesagt, dass die Anwendung der Regel nicht falsch ist, wenn man Sie hier ansetzt :jay:.
Ich lasse es aber erst gar nicht dazu kommen, denn das Ergebnis der Aufnahmeuntersuchung bestimmt für mich die Veranlassung des stationären Aufenthalts. Hier in dem Beispiel handelt es sich um eine stationär behandlungsbedürftige Erkrankung, die die ursprüngliche zur stationären Behandlung hätte führende Hüftkopfnekrose als gänzlich irrelevant erscheinen lässt. Ehrlich: Was interessiert mich da, was da auf der Einweisung steht. Außerdem: Was sollte es für ein Problem geben, wenn eine Kasse die hierfür völlig korrekt zugeordnete DRG in Rechnung gestellt bekommt?
Zu dem Beispiel: Hier wird eine OP verschoben, aber ich glaube nicht, das bei einer Sinusitis eine entsprechende stationäre Behandlung erfolgt.
Gruß
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D. D. Selter