Hallo,
"Mit der Begründung, im Labor würden an den Kontrolltagen auch andere Blutwerte mitbestimmt, wird N18.8 abgelehnt. Ausserdem sei auch keine Diurese gemacht worden (haha bei kompensierter N18.8...).
Gegenargumentiert wurde mit dem Laboraufwand und einem internistischen Konsil".
Ich bin als Urologe erstaunt über die Auslegungsspielräume, die man sich da zulegt. Aber diese Diskussion greift frühere Diskussionen auf.
1. Der MDK rät, N18.8 nur zu verschlüsseln, wenn Krea i.S. >2mg%, sonst müsse schon eine Kreaclearance/Isotopenclearance gemacht werden? Was denn; der MDK rät zur Verschlüsselung pathologischer Laborwerte? Geht nicht.
2. Der MDK meint, eine Niereninsuffizienz mit erhöhtem Krea i.S. (egal in welcher Höhe) müsse man mit einer forcierten Diurese behandeln? Dann Kodierung N18.8 statthaft? Stimmt nicht.
3. Der MDK sieht komplexere Kontrollen (Mitbestimmung anderer Parameter) als Grund an, diese unter dem Aspekt der Routinekontrolle, nicht als Kontrollen anzuerkennen? Ja was denn, darf man Parameter nur isoliert kontrollieren. Gibt es keine Entgleisungen der Elektrolyte u.a.? Was soll denn das?
4. Ein Konsil ist kein Aufwand, der medizinische Aspekt nicht erklärbar? Ich bin wirklich sprachlos. Wie bitte soll eine solche Situation abgeklärt werden? Ich darf doch sicher davon ausgehen, dass irgendein Parameter (Krea i.S.) nicht in Ordnung war, dieser kontrolliert wurde, ein Konsil stattfand. Welches Vorgehen wird denn dann empfohlen?
Hätte der MDK solche Bedenken auch bei CCL-Diagnosen <1? Das wäre doch nicht rechtens. In der Tat muß einfach nur geprüft werden, ob die Richtlinie für die Verschlüsselung einer Nebendiagnose erfüllt ist oder nicht. Sonst nichts. Da kann es meiner Auffassung nach gar keine Diskrepanzen geben.
Gruß
B.Domurath
Bad Wildungen