Hallo an alle Geplagten,
wir waren diese Woche auf einer DRG- Weiterbildung, dort wurde eine Übergangsregelung erwähnt, die besagt: ab 2002 sollen im Falle einer Diskrepanz FP/SE und der Hauptdiagnose nach DKR ZWEI Hauptdiagnosen übermittelt werden. Frage: Stimmt das? wer weiß mehr darüber? Wenn ja, käme das ja mal wieder einem mittleren EDV Katastrophenfall gleich, oder wie soll die Übermittlung ablaufen?
Fragen, nichts als Fragen....
Aber vielleicht kennt ja doch jemand die Antwort..:dance2:
Grüße aus dem sonnigen, aber bitterkalten Schwarzwald
M. Kaltenbach