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Original von R. Schaffert:
Vermutlich hatten die Krankenkassen Angst, dass die Krankenhäuser aufgrund des Abschlags bei Verlegung anstatt zu verlegen, in den Fällen wo möglich, die Patienten am Abend entlassen mit dem Hinweis, sich am nächsten Morgen im anderen Krankenhaus vorzustellen. Das soll wohl durch diese Regelung unterbunden werden. Dass damit jetzt aber auch Fälle betroffen sind, wo sich der Patient von sich aus oder weil er einen neue Erkrankung oder einen Unfall hat in einem anderen Krankenhaus aufgenommen wird, ist Pech für die Krankenhäuser aber nicht zu ändern.
Hallo Reinhard
So verstehe ich das nicht. Der Gesetzgeber wollte nur verhindern, dass Missbrauch getrieben innerhalb der gleichen DRG. Aber mit Sicherheit sind nicht diese Fälle gemeint, wo ein frisch entlassener Patient am Entlassungstag auf dem Weg zur Apotheke von einem Auto angefahren wird und mit einer Beckenfraktur ins Krankenhaus kommt, aus dem er nach Behandlung einer Pneumonie vor nicht weniger als 24h entlassen wurde. Diese theoretisch vorstellbaren Fälle würden weder die Krankenkassen noch der MDK als strittig ansehen.
Schönen Gruß Peter Saarbrücken