Hallo Forum,
im §1-Abrechnung von Fallpauschalen ( 2004 )steht unter Absatz 5 folgende Regelung für Neugeborene:
Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreissaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen.
Jedes Neugeborene wird - grundsätzlich - einer DRG zugeordnet,
es ist eine seperate Rechnung zu erstellen, auf dieser ist die Versicherungsnummer der Mutter anzugeben.
Ist hier nicht irgendwo ein Widerspruch?
Einerseits DRG-Zuordnung grundsätzlich, andererseits eigener Fall und eigene Fallpauschale wenn weitere Versorgung nach Kreissaal im Krankenhaus statt findet.
Was bedeutet weitere Versorgung im Krankenhaus - nicht Säuglingszimmer??
Im Voraus vielen Dank.
:no: