Hallo Forum,
Wie ist bei folgender Fallkonstellaion, 1. zu kodieren, 2. abzurechnen, wenn als Grundlage KFPV 2004 dient:
Patient liegt im Krankenhaus wegen Krankheit A und fällt aus dem Bett mit Fraktur ( Krankheit B). Patient wird geheilt aus Krankenhaus entlassen. Wiederaufnahme des Patienten wegen Komplikationen zu Krankheit B innerhalb der Grenzverweildauer 1. Aufenthalt mit Krankheit A.
Fragen:
1. Ist der 2. Aufenthalt eine Wiederaufnahme wegen Komplikationen (§2 Abs. 3 KFPV 2004)?
2. Was ist bei Fallzusammenführung die Hauptaufnahmediagnose?
MfG
Stephan Huth