Hallo liebes Forum,
eine vielleicht banale Frage, habe aber unter \"Suche\" nichts dazu gefunden.
Wir haben derzeit zweimal folgende Fallkonstellation:
Privatpat. wird durch niedergelassenen Facharzt (Neurologie) stationär in die Neurologische Klinik eingewiesen und behandelt.
Die Krankenkasse lehnt (im Nachhinein) die Übernahme der stationären Behandlung ab, mit der Begründung eine ambulante Behandlung sei möglich gewesen. :i_baeh:
Ich habe in der Tat nichts gefunden, dass ein hinreichender Aufnahmegrund das Vorliegen einer Einweisung ist, aber ist mit dieser nicht die Ausschöpfung der ambulanten Möglichkeiten hinreichend dokumentiert? Klar ist, der Aufnahmearzt entscheidet medizinisch noch einmal über die Notwendigkeit der Aufnahme, wird sich aber z.B. im Dienst als z.B. Nicht-Facharzt nur ungern gegen die Meinung/Weisung eines Facharztes stellen wollen.... :i_respekt:
Zudem kann in der Neurologie (anders als z.B. in chirurgischen Fächern) nicht argumentiert werden kann, dass in der Klinik die Möglichkeiten ambulanter Diagnostik oder Therapie besser wären als in der Praxis.
Gibt es hierzu einschlägige Erfahrungen resp. Handlungsanweisungen ?
Bin gespannt auf die Rückmeldung,
mit Grüßen aus Ffm.
K. Kessler