Hallo Forum,
mit BG streite ich mich über folgendes:
Ein Patient wurde wegen einer subtrochantären Femurfraktur
mit DHS und Abstützplatte versorgt. Nach zwei Wochen kam
es zu einer Fragmentdislokation, weswegen erneut eine OP
mittels Plattenosteosynthese und Spongiosplastik erfolgte.
Die Komplikation habe ich mit ICD
T84.1 Mechanische KOmplikation durch interne Osteosynthesevorrichtung
an Extremitätenknochen
verschlüsselt. In der ICD-Systematik werden zu diesem Code u.a.
die Thesauri \"Fragmentverkippung bzw. Plattendislokation\" zugeordnet.
Nun meint aber der Kollege von BG, diese Kodierung sei nicht korrekt
und beruft sich auf einen Kodierleitfaden der DG der Unfallchirurgie,
den ich nicht kenne. Es würde sich ja um eine Komplikation handeln (nach dem Motto \"nicht gut operiert\"), und da dürfte man die Komplikation nicht kodieren, zumindest nicht so! Vielmehr wäre dieser Zustand mit ICD
T79.8 Sonstige Frühkomplikationen eines Traumas
zu kodieren, wobei im Thesaurus-Teil auschlisslich \"Weichteildefekte\"
diesem Kode zugeordnet werden.
Kodiere ich richtig oder BG? Wer kennt diesen Kodierleitfaden der Unfallchirurgie und was sagt dieser für eine solche Situation aus?
Kann ich danach eine solche Komplikation nicht kodieren, der mit erheblichem Aufwand verbunden war (abgesehen davon, dass es sich
hierbei um keine offizielle Richtlinie handelt)? Oder habe ich in den
DKR 2003 diesbezüglich etwas übersehen?
Schon mal vielen Dank!
Gruß
Ordu