Wiederaufnahme oder nicht?

  • Hallo,
    @ Versus
    natürlich sind die Krankenhäuser mit im Boot, nicht nur rechtlich, sondern auch direkt betroffen.
    Welche Möglichkeiten hat den ein Krankenhaus?
    Wir glauben doch immer an das Gute im Menschen.
    Wenn ich mir aber z.B. meine Außenstände bei PrivatPat. so anschaue bekomme ich ein klares Bild der Realität.

    Die Frage die sich für mich aber in der gesamten Problematik stellt: „ist es gesellschaftlich zu akzeptieren das bestimmte Personen das soziale System ausnutzen?“
    Betrifft nicht nur die alkoholkranken Pat. sondern auch z.B. Personen die sich m.E. in Zeiten in denen es Ihnen „gut“ geht aus der Solidargemeinschaft herauslösen (private Krankenversicherung) und in „schlechten“ Zeiten sich wieder von der Solidargemeinschaft auffangen lassen.

    Thematik kann einem schon den Abend verderben.
    Also erst mal Schluss und noch ein nettes :i_drink:


    Gruß

    MiChu

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo zusammen,

    ich bin positiv überrascht, dass die Problematik der (Non-Compliance)Drehtürpatienten und deren Auswirkung auf die Finanzen im Gesundheitswesen auch von Ihnen hier so gesehen wird. Über die Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung entscheidet der aufnehmende Arzt, ich würde mich freuen auch er/ sie denkt in manchen Fällen so. Die abgewiesenen Patienten tauchen ja nicht in der Statistik auf.

    Mir ist bekannt, dass manche Kassen die Rechnung für die Behandlung der akuten C2-Intox in Anlehnung an den von Herrn Schaffert zitierten §52 SGB V an deie Versicherten \"durchreichen\". Ist eventuell einem Forumsteilnehmer hierzu eine Rechtsprechung bekannt?

  • Hallo Herr Simon!

    Eine Rechtsprechung ist mir in dem Zusammenhang nicht bekannt. Allerdings halte ich dieses Vorgehen der Kassen bedenklich. Sicher kann man ein solches Vorgehen als \"Druckmittel\" benutzen, um bestimmte Ziele, z.B. Entwöhnung) zu erreichen.

    Bei einem Alkoholkranken (Abhängigen) handelt es sich um eine Krankheit, nämlich die Abhängigkeit! Hier von einem Selbstverschulden zu sprechen....?

    Falls es dazu eine Rechtsprechung gibt, würde mich das auch interessieren.

    Schönen Tag noch!

    Versus

  • Hallo Forum,
    Alkohol ist ja nur ein Problem. Was geschieht mit
    Patienten, welche gegen ärztlichen Rat die Klinik verlassen?
    Auch hier ist die Gefahr der Fallzusammenlegung bei Wiederaufnahme sehr gross. Ebenfalls haben diese Patienten auch gegen Ihre\" Mitwirkungspflicht\"
    verstossen, trotz umfangreicher Aufklärungsgespräche durch die behandelnten Kliniker. Diesen Aufwand bekommt man ja auch nicht vergütet und wird dann noch durch Fallzusammenlegung benachteiligt.
    Hier müssten auch die Kassen stärker durchgreifen.
    Bei unseren lieben trinkenden Mitmenschen ist oft nichts finanziell zu holen und am Ende bezahlt nur alles wieder die Solidargemeinschaft.
    Wo ist hier eine Lösung zu finden?

    Viele Grüsse aus dem grauen, diesigen Bernau
    bei Berlin

    Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Herr Versus !

    Warum fordern KK nicht auch mal bei Selbstentlassungen oder Entlassung gegen ärztlichen Rat , nach entsprechender Fallprüfung, anteilig oder ganz die Kosten von Versicherten zurück? Bisher ist mir so ein Fall noch nicht bekannt geworden.
    Wenn dem KH oder der KK dadurch Schaden entsteht, sollte so etwas durchaus praktiziert werden können, vorallem nach Wiederaufnahme mit derselben Erkrankung wie im Voraus-Fall.
    Darüber sollten sich aber mal die Kassen Gedanken machen. Wir haben doch wohl schon genug zu tun!

    Schönes Wochenende an alle!
    Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Guten Abend, Forum.

    Es gäbe noch andere, die man gewissermaßen regreßpflichtig machen könnte:

    Eine Diskothek veranstaltet ein Wett-Trinken. Derjenige, der am meisten Alkohol in bestimmter Zeit getrunken hatte ( Bier?) Whisky-Cola?) ), wurde zum ???? gekürt (ich weiß nicht, wie man so jemanden nennen kann). Just bei der Übergabe des Pokals kippt der Betroffene nach vorne um und ist nicht mehr erweckbar. Einsatz eines RTW und eines NEF, Intubation bei fehlenden Schutzreflexen, Aufenthalt auf Intensivstation über knapp 30 Stunden.

    Anruf bei der zuständigen Krankenkasse und Frage nach deren Vorgehen, insbesondere inwieweit der Veranstalter regreßpflichtig würde:
    \"natürlich zahlen wir den Aufenthalt ... einen Regreß wird es nicht geben\".

    Regreß und Selbstverantwortung sind schwierige Themen, wahrscheinlich aber werden wir diese irgendwann angehen müssen.

    Ein schönes Wochenende aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim