Wiederaufnahme oder nicht?

  • Hallo,
    ein Pat. kommt stat. v. 22.06.-28.06.
    und verlässt gegen ärztl. Rat die Klinik!
    mit folg. Entl.-diag.:
    K85.0 akute Pankreatitis
    E11.90 Diab. mell.
    kommt in die DRG: H62A

    dann kommt Pat. wieder stat. v. 03.07.-19.07.
    Entl.-diag.: K70.0 Alkohol. Leberkrankheit
    K86.1 sonstige chron. Pankreatitis
    K86.3 Pankreaspseudozyste
    kommt in die DRG: H63B

    beider DRG: Krankheiten u. Störungen an hepatob. System u. Pankreas
    Nun meine Frage: Eine Wiederaufnahme wegen Kompl. kommt hier ja nicht in Frage! Die Krankenkasse fragt ber an, ob Wiederkehrer?
    Wer hat Erfahrung?
    Viele Grüße aus Hamburg
    caho


    K85.0 akute Pankreatitis
    E11.90 Diab. mell.
    Pat. verlässt gegen ä

  • Schönen guten Tag!

    Es handelt sich nicht um eine Wiederaufnahme. Nach den angegebenen Daten trifft weder § 2 Abs. 1 noch Abs.2 der KFPV 2004 zu und wenn es keine Komplikation der Behandlung war auch nicht der Abs. 3.

    Die einzige Frage - und darauf will die Kasse vermutlich hinaus - ist, ob beide Fälle auch wirklich korrekt kodiert sind, oder ob nicht der eine oder andere Fall eigentlich so kodiert werden könnte, dass er mit dem anderen \"zusammenpasst\".

    Nachdem Sie dies selbstkritisch anhand der Akten geprüft haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass alles seine Richtigkeit hat, können Sie auch der Krankenkasse mitteilen, dass es bei der Abrechnung der zwei DRGs bleibt.

    Schönen Tag noch,

  • Hallo,
    Ich möchte diesen Thread nutzen um folgende Frage ans Forum zu stellen:

    Welche Argumentationswege gibt es um der geforderten Fallzusammenführung zu wiedersprechen:
    Bekannter Pat.
    Fall: 1.Aufenthalt 29.9.-30.9.04 (1Tag)
    DRG: V60B (Alkoholintoxikation und –entzung)

    2.Aufenthalt 5.10. –5.10.04 (1Tag)
    Entlassung gegen ärztlichen Rat
    DRG: V60B :i_drink:

    Mittlerweile ist der Pat. wiederholte male mit gleicher DRG im Krhs. behandelt worden

    Wenn ich die Wiederaufnahmeregeln nach §2KFPV2004 anwende ist mir schon klar das ich die Fälle zusammenführen muss.
    Aber gibt es für solche Pat.-Gruppen keine anderen Möglichkeiten?

    Gruß

    MiChu :sterne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Schönen guten Tag MiChu!

    Zitat

    Original von MiChu:

    Aber gibt es für solche Pat.-Gruppen keine anderen Möglichkeiten?

    Ja!

    Es gibt keine andere Möglichkeit! Die Absätze 1 und 2 des § 2 KFPV 2004 enthalten ganz bewusst lediglich formale Kriterien (siehe Begründung zur KFPV 2004). Von Alkoholikern, Incompliance und Insuffizienz der ambulanten Behandlung ist hier keine Rede, kann also auch kein Kriterium für Ausnahmen sein. Ausnahmen sind also lediglich die im Katalog in der entsprechenden Spalte gekennzeichneten DRGs. Dass dabei manchmal Ungerechtigkeiten entstehen, wird wohl so akzeptiert und ist letztlich in einem Pauschalsystem auch nicht ganz zu vermeiden.

    Trotzdem wünsche ich noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    ähnliche Fälle haben wir auch gelegentlich, wie wohl viele.

    Wie ist das eigentlich mit der Behandlungsverpflichtung?

    Wenn solch ein bekannter \'Non-Compliance-Patient\' vor der Tür steht, ist es dann erlaubt Ihn nicht aufzunehmen?

    Ist etwas provokant gefragt....aber könnte man ein solchen Patienten (natürlich keine akute Lebensgefahr) abweisen mit dem Hinweis auf seine Voraufenthalte? Ist nur rein hypothetisch, aber spannend finde ich es schon, schließlich trägt das Krankenhaus alleine die Kosten für NON-Compliance und Risikoselektion wird künftig sicher ja ein umstrittenes Thema werden ...

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Schönen guten tag Herr Lückert!

    Zitat

    Original von Lueckert:

    Ist etwas provokant gefragt....aber könnte man ein solchen Patienten (natürlich keine akute Lebensgefahr) abweisen mit dem Hinweis auf seine Voraufenthalte? Ist nur rein hypothetisch, aber spannend finde ich es schon, schließlich trägt das Krankenhaus alleine die Kosten für NON-Compliance und Risikoselektion wird künftig sicher ja ein umstrittenes Thema werden ...

    Sie sagen es ja ausdrücklich, Ihre Frage ist provokant gemeint. Trotzdem möchte ich dazu doch einige Fragen in den Raum stellen:

    Wollen wir es wirklich so haben: Die absolute Ausrichtung der Medizin an den ökonomischen Gegebenheiten? Viele von uns (Forumsteilnehmern) kommen aus der Medizin. Was ist aus unseren Vorstellungen geworden, mit denen wir unser Studium oder unsere medizinische Ausbildung begonnen haben? Was steht in den Leitbildern unserer Kliniken? Steht dort wirklich, dass in erster Linie der ökonomische Erfolg das Ziel ist? Bekämen wir mit einem solchen Leitbild überhaupt ein QM-Zertifikat? Oder ist das, was wir unseren Patienten erzählen, sowieso alles Lüge?

    Keine Angst, ich lebe nicht in einer Traumwelt und weiß, dass manche Ideale im Laufe der Zeit auf der Strecke bleiben. Manche auch deswegen, weil sie nicht der Realität entsprechen. Ich habe nur immer versucht, die Veränderungen die mit mir geschehen zu beobachten und ihnen auf den Grund zu gehen, insbesondere wenn sie durch äußere Zwänge bedingt sind. Da ist es manchmal hilfreich, sich solche Fragen zu stellen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag Forum!

    In dem Zusammenhang drängt sich mir aber eine ganz andere Frage auf und die ist ähnlich provokant.

    Darf man einem Non-Compliance-Patienten, hier Alkoholiker, wirklich immer wieder helfen(ausgenommen der Lebensgefahr)? Macht man sich damit nicht zum Co-Abhängigen?

    Null-Einsicht = Null-Hilfe !!

    Gerade diese Klientel muss doch erst seinen wahre Situation erkennen und den Willen haben etwas zu ändern!

    Gruß aus Niedersachsen (nebelig)

    Versus

  • Hallo,
    ich möchte den Beitrag von Hr. Versus unterstützen.
    Wann wird endlich die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Pat. ernst genommen?
    Es kann doch nicht sein, dass die Allgemeinheit diese Pat. Gruppe immer wieder auffängt und das große soziale Netz aufspannt.
    Abgesehen davon da auch diese Pat. Gruppe ihren Beitrag zur finanziellen Schieflage des Gesundheitswesen beiträgt. Natürlich wird kein Non Compliance Pat. verantwortlich sein für die Schließung eines Krankenhauses. Aber er hat eine Mitverantwortung für dieses. Und diese fordere ich ein! :d_niemals:
    Gruß
    MiChu

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von MiChu:
    Wann wird endlich die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Pat. ernst genommen?


    Guten Abend,

    siehe auch:


    § 1 SGB V

    Solidarität und Eigenverantwortung
    Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.

    DIE KRANKENKASSEN HABEN DEN VERSICHERTEN DABEI DURCH AUFKLÄRUNG, BERATUNG UND LEISTUNGEN ZU HELFEN UND AUF GESUNDE LEBENSVERHÄLTNISSE HINZUWIRKEN.


    ER

  • Schönen guten Tag allerseit!

    In dieses Zusammenhang auch...

    Zitat

    § 52 SGBV
    Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

    Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern

    Diese Regelungen beziehen sich jedoch auf das Verhältnis zwischen Krankenkasse und Versicherten und helfen in der Frage der Wiederaufnahme wegen non compliance wenig.

    Trotzdem wünsche ich noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    Original von Rembs:
    [quote]

    DIE KRANKENKASSEN HABEN DEN VERSICHERTEN DABEI DURCH AUFKLÄRUNG, BERATUNG UND LEISTUNGEN ZU HELFEN UND AUF GESUNDE LEBENSVERHÄLTNISSE HINZUWIRKEN.


    ER


    Hallo Forum!

    Der obige Gesetzestext ist richtig zitiert. Beim Thema Leistungen:

    § 2 Abs. 2 und Abs. 4 SGB V

    Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen,....
    ...Über die Erbringung der Sach- und Dienstleistungen schließen die Krankenkassen nach den Vorschriften des 4. Kapitels Verträge mit den LEISTUNGSERBRINGERN.
    ...
    Krankenkassen, LEISTUNGSERBRINGER und Versicherte haben darauf zu achten, dass die Leistungen WIRKSAM und wirtschaftlich erbracht und nur im notwenigen Umfang in Anspruch genommen werden.

    Ergo:
    Sind die Leistungserbringer (hier Krankenhäuser) mit im Boot.

    Immer schön weiterlesen!

    Gruß
    Versus