Wir hatten einen Patienten, der gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen hat. Der Patient wurde dann innerhalb von 24 Stunden in einem anderen Krankenhaus wieder aufgenommen.
Die zuständige Krankenkasse ist der Ansicht, dass wir hier einen Verlegungsabschlag berücksichtigen müssen, da die MVD nicht erreicht wurde.
Ich sehe das etwas anders.
Vielleicht hatte jemand einen ähnlich gelagerten Fall oder ist sich sicher, wie hier vorzugehen ist.