Umgang mit Befunden nach Entlassung

  • Hallo Forum,

    immer wieder kommt es vor, dass Pat. entlassen werden, obwohl beispielsweise histologische Befunde noch ausstehen. Diese haben häufig bedeutenden Einfluss auf die exakte Hauptdiagnose. Wegen des engen Zeitfensters bei der Datenübermittlung an die Kassen wird gemäß der Definition der Hauptdiagnose (\"Der Begriff \"nach Analyse\" bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthalts...\" aus DKR) unter Umständen eine Zuordnung vorgenommen, die sich später - also nach Kenntnis der ausstehenden Befunde - besser oder richtiger vornehmen ließe.

    Werden solche Fälle storniert, neu gruppiert und dann erneut an die KK geschickt ?

    Wo ist das Procedere genau nachzulesen ? Ich kann die Stelle zur Zeit leider nicht finden.

    Danke für alle Hinweise,

    Gruß
    Elrip

  • Hallo Elrip!

    Die Kodierung wird am Ende des stationären Aufenthaltes gemacht. Befunde die zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen sind nicht zu kodieren. Ich denke das man hierbei auch davon ausgehen kann das Befunde die nach Entlassung aber vor Kodierung eintreffen durchaus noch in die Kodierung einfließen dürfen, dies aber in einem sehr engen Zeitfenster. Eine exakte (gesetzliche) Definition dieses Zeitfensters ist mir aber nicht bekannt.
    Es werden keine solche Fälle storniert und neu berechnet.
    Das Procedere ist in den DKR festgelegt (so wie von ihnen zitiert).
    Dies ist teilweis im Interesse und teilweise nicht im Interesse des KH (mal mehr/weniger Geld). Es wird hierbei davon ausgegangen, das sich das ausgleicht.

    MfG
    Eckhardt

  • Sehr geehrter Hr. Eckhardt

    ich für meinen Teil werde bei Fällen in denen sich nach Ende des stationären Aufenthaltes neue Erkenntnisse durch noch ausstehende Befunde ergeben diese kodieren, stornieren und neu berechnen.

    Dies zumal in Gesprächen mit dem MDK dieses Vorgehen nicht in Frage gestellt worden ist.

    Ich gebe ihnen recht das wenn ich den Text der DKR D002c :dkr: : „…Der Begriff „nach Analyse†bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um …“ wortwörtlich umsetzten würde ich dieses scheinbar nicht tun sollte.

    Aber dann würden Sie sich auch untreu werden.
    [quote]Ich denke das man hierbei auch davon ausgehen kann das Befunde die nach Entlassung aber vor Kodierung eintreffen durchaus noch in die Kodierung einfließen dürfen, dies aber in einem sehr engen Zeitfenster.[/quote

    Wie sieht es eigentlich mit Befunden aus die zwar nach dem Ende des stationären Aufenthalt eingegangen sind aber der Fall im Rahmen einer Wiederaufnahme neu betrachtet werden muß?

    Ich gehe davon aus das auch Sie diese Befunde dann in die neue Analyse des Falles mit einbeziehe. :d_zwinker:

    Gruß
    Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu!

    Das macht \"ihr\" MDK mit????

    Bei uns wird durchaus auch das Eingangsdatum der Histologie geprüft und dann wird auch darauf bestanden das die Verdachtsdiagnose als HD bei Entlassung bestehen bleibt! Wir haben hier regelmäßige MDK Begehungen vor Ort und diese Dinge werden wirklich so kodiert. Befunde die erst folgten gehen nicht in die Neubewertung ein! Ich bin in meinem Haus möglicherweise etwas im Vorteil (größeres akademisches Lehrkrankenhaus). Bis auf Histologien und einige wenige Laborbefunde liegen alle Befunde bei Entlassung Zeitnah vor.
    Zu meinem \"Zitat\":
    Mit Zeitnah meine ich innerhalb von 12-24h nach Entlassung, also wenn ich einen Befund am Tag der Entlassung oder direkt am Folgetag (wenn ich den Patienten gerade kodiere) auf meinen Tisch bekomme hätte ich kein \"schlechtes Gewissen\" das noch zu kodieren, aber alles was später kommt gehört einfach (meiner Meinung nach) nicht mehr kodiert.


    MfG
    Eckhardt

  • Hallo Eckardt, MiChu et al...

    Ich stimme Hr. Chudy zu! Wenn sich kodierrelevante, d.h. abrechnungsrelevante Befunde nach der Rechnungserstellung einfinden, kann ich die Rechnung stornieren und neu kodieren.

    Die Befund-Erhebung war ja bereits während des stat. Aufenthaltes. Kann ich was dafür, daß z.B. der externe Labor- oder histopathologische Befund so lange auf sich warten lässt?
    Anlässlich einer Begehung durch den MDK hat sich hierbei - eben durch Nachreichen eines histologischen Befundes - der Erlös DEUTLICH in einer operativen DRG gesteigert durch Änderung der Hauptdiagnose!

    Wie gesagt: Die Proben-Entnahme etc. fand ja während des stationären Aufenthaltes statt. Also hat der Befund ja währen des stationären Aufenthaltes vorgelegen!
    Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, daß die \"DKR-Erfinder\" den Stichtag der Entlassung im Auge hatten, sondern eher die Evaluierung aller Befunde retrospektiv.

    Gruß aus dem nahezu sommerlichen :roll: Landstuhl

    T. Flöser

  • Hallo!

    Aber es heißt auch in der DKR: Wenn eine Erkrankung zum Zeitpunkt der Entlassung nicht sicher Ausgeschlossen oder Betätigt ist, so ist die Verdachtsdiagnose zu verschlüsseln.
    Bei uns schaut der MDK (wohl eben wegen der möglichen Erlössteigerung) durchaus auf Entlassdatum und Eingangsdatum z. B. einer Histologie!
    Gibt es eine gesetzliche Grundlage? Das wäre durchaus interessant.

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo,
    ja der MDK sieht das auch so.

    Aber was machen Sie in einem Falle wie bei der beschriebenen Wiederaufnahme mit Fallzusammenführung?
    Bewerten Sie die zwischenzeitliche eingegangenen Befunde oder lassen Sie diese weil sie nach dem Ende des ersten stationären Aufenthaltes eingegangen sind außen vor?

    Bezüglich der gesetzlichen Grundlage: Andersherum wo finde ich den etwas über die Ausschließlichkeit bezogen auf das Ende des stationären Aufenthaltes für die Befundbewertung.

    :biggrin: Aus Sicht der Finanzabteilung sollte dann die Anweisung ergehen das Untersuchungen bei denen abzusehen ist das das Ergebnis erst nach Ende des stationären Aufenthaltes eintrifft unterbleiben. :biggrin:

    Gruß und schönes Wochenende

    Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,

    erlösmäßig gesehen hat das diskutierte Problem in der Tat teilweise erhebliche Auswirkungen. Meines Wissens hat aber Herr Eckardt recht, die Regel lautet, dass man später eingehende Befunde nicht mehr nachkodiert.

    Die Begründung für diese Regelung:

    Was ich während des stationären Aufenthaltes nicht weiß, kann meinen Aufwand nicht erhöhen. Also ist ein höherer Erlös für nachträglich eingehende Befunde nicht gerechtfertigt.

    Bei Wiederaufnahme kann man solche Befunde m. E. zum 2. Aufenthalt hinzukodieren, sofern sie aufwandsrelevant sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum!

    Wir verfahren genauso wie Herr Eckhardt. Befunde, die am Entlassungstag nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt.

    Die nachträgliche Einbeziehung dieser Befunde wirkt nicht automatisch erlössteigernd. Bei Tumoren kann dies unter Umständen stark erlösmindernd wirken.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Morgen,

    Zitat


    Original von Killmer:
    Befunde, die am Entlassungstag nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt.

    Nur als Info:
    Ich habe mehrere MdK-Gutachten, die genau das sagen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen!
    @ MiChu:
    Ich gehe davon aus das es im Wesentlichen bei dieser Konstellation um folgende klinische Situation geht: Patient kommt wegen unklarer Schwellung/Tumor ins KH zur Abklärung, es wird eine Histologie gemacht und evtl. noch Staginguntersuchungen, dann Entlassung bis Histologie da, Wiederaufnahme zur Behandung des Tumors.
    Bei Wiederaufnahme mit Fallzusammenführung wird m.E. der dann diagnostizierte Tumor (in der Regel geht es ja darum) HD.
    Falls die im Voraufenthalt festegestellte Erkrankung bei einem weiteren Aufenthalt Aufwand macht ist sie entsprechend als ND zun kodieren.

    Grundlage sind die DKR. In denen steht es m.E. explizit drin.

    Es sollten medizinische Gesichtspunkte ein Rolle spielen und das Interesse des Patienten nicht aus dem Auge gelassen werden.

    Ansonsten scheint es da ja ein sehr buntes Meinungsbild bei den unterschiedlichen MDK´s zu geben. Ich denke wir werden weiter so verfahren wie bisher.

    MfG
    Eckhardt