"Extrawurst" für Maximalversorger?

  • Sehr geehrter Herr Neumann,

    es ist schon beeindruckend, wie sehr sie von ihrer sicherlich beindruckenden Stichprobe (4 von 34 Universitätsklinika) auf die gesamt heit der Maximalversorger schliessen.

    Es mag durchaus sein, das sich einige Kliniken ungenügend auf das

    Zitat

    weltweit beste DRG-System

    vorbereitet haben, und die Codierqualität sicherlich oftmals verbesserungsfähig ist.

    Ich kann hier erst mal nur für uns sprechen. Wir haben von anfang an an den Kalkulationen der InEK teilgenommen, versuchen seit Jahren die Kosten zu verringern und die Abläufe zu optimieren. Aus unseren Haus kamen viele Vorschläge die das DRG-System bis heute verändert haben. Von \"zurücklehnen\" kann also hier am Haus sicher keine Rede sein.

    Ich frage mich auch täglich, wie ein Versicherungsmoloch wie die AOK mit ihrem aufgeblähten Verwaltungsapparat wirtschaftlich geführt werden kann, und es wundert mich kaum, das die AOK mit die höchsten Beiträge aller gesetzlichen KK hat (Meine Stichprobe: AOK München).

    Ich kenne ihre Universitätsklinika nicht, aber unser CMI 2004 lieg bei 1,32 (nach ihren Worten spricht das ja für eine gute Kodierqualität), und trotzdem ist unser Basisfallwert für 2004 auf 3015,50 € festgelegt worden. Sehr seltsam??

    Ich freue mich für die in ihrem Verhandlungsbezirk bestehnden Universitätsklinika sehr, dass diese anscheinend keine Probleme in der Konvergenzphase bekommen werden. Besonders freue ich mich aber für die Versicherungen in ihrem Bereich, dass sie so \"günstige\" Uniklinken haben.

    Es scheint , dass die orientierung am \"Durchschnitt\" (oder war es das Mittelmaß??) hier schon gelungen ist.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Sehr geehrter Herr Neumann, liebes Forum,

    Die Formulierung \"Wirtschaftlich geführte Krankenhäuser werden zugunsten der Maximalversorger bestraft\" ist m.E. inakzeptabel, da sie wirtschafltich geführte Krankenhäuser und Maximalversorger von vornherein als Gegensätze definiert.

    Ebenso inakzeptabel ist die Behauptung, die Max. Versorger hätten sich zurückgelehnt.

    Es unterbleibt der Hinweis, daß die 3 von 4 Universitätskliniken in Ihrem Bezirk dem sog. Bochumer Modell angehören und eben nicht klassische Universitätskliniken sind, die \"alles unter einem Dach\" anbieten.

    Es ist eine Unart der Kostenträger, die Führungsstrukturen im Krankenhaus pauschal zur Diskussion zu stellen, wären doch m.E. auch bei den Kostenträgern erhebliche Synergieeffekte zu erzielen, wenn die unsinnigen Parallelstrukturen gerade in der Führung wegfielen.

    In diesem Zusammenhang sind auch die hier erhobenen Behauptungen von Paschen und Wolff zu sehen, 30% der Probleme der Max. Versorg. entstünden durch BAT und VBL.
    Will man kostenträgerseitig ernsthaft zum Bruch von Tarifverträgen aufrufen? Unterliegen nicht auch die Personalkosten der AOK größtenteils der BAT-Eingruppierung?

    Schließlich ist ausgesprochen ärgerlich, daß die Sachdiskussion über die Fähigkeit dieser DRG-Systematik, Maximalversorger leistungsgerecht abzubilden vernebelt wird durch pauschale Schuldzuweisungen.

    Es wird übrigens spannend werden, die Ihrer Ansicht zu niedrig angesetzte Fallschwere / schlechte Codierqualität an den künftigen Beurteilungen des MDK zu messen. Sollte die Korrektheit der Diangosen und Prozeduren im Falle hoher RG hangezweifelt werden, werde ich Ihren post gerne zitieren.

    Gruß aus Essen


    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Neumann,

    unser CMI ist höher als jeder, den ich bisher irgendwo hier im Forum lesen konnte. Unsere Kodierqualität dürfte als sehr hoch eingeschätzt werden. Dass ich mich schon länger (als Einzelperson und als Teil von Institutionen) um Anpassung des DRG-Systems (Systematik, DKR, usw.) an \"uns\" aber auch umgekehrt bemühe, ist vielleicht bekannt. Trotzdem werden wir auch mit dem neuen Katalog keine Gewinner, der CMI ist sogar gesunken. Jetzt muss man schauen warum (RGs, Zusatzentgelte, nicht kalkulierte DRGs, ...).
    Zu behaupten, dass \"die\" Maximalversorger/Uniklinika einfach nur nicht bemüht sind, ihre Kosten zu senken oder noch schlafen, ist doch sehr undifferenziert. Wenn man dann auch wieder die Verwaltungskosten insgesamt diskutieren will, können wir auch gleich wieder nach der Notwendigkeit von über 300 Kassen mit ihrem Verwaltungsapparat fragen.

    Klar ist doch eigentlich jedem, der sich schon eine Zeit mit dem Gesundheitswesen beschäftigt, folgendes: Es gibt immer ein Maß an Einspaarpotential in Kliniken (welches individuell zu eruieren ist), aber Maximalversorger/Uniklinika haben nicht die gleiche Kostenstruktur wie ein Kreiskrankenhaus. Auch nicht, nachdem \"gespart\" wurde.

  • Lieber Herr Merguet,

    Zitat


    Original von merguet:
    Will man kostenträgerseitig ernsthaft zum Bruch von Tarifverträgen aufrufen? merguet


    Natürlich will \"man\" das. Der Ausstieg aus dem Tarifvertrag ist ja auch schon mehrfach geschehen, und viele weitere Uniklinik-Verwaltungsdirektoren fallen auf diese Argumentation rein, und überlegen es sich auch.

    Gruß aus München,

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Hierzu die KU:

    FPÄndG: erste Hürde genommen

    27.09.2004 - 11:42

    Berlin. Einem politischen Kompromissvorschlag zum 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) konnte der Bundesrat am 24. September mehrheitliche zustimmen: In erster Lesung einigte man sich auf eine Verlängerung der Konvergenzphase um zwei Jahre bis 2009, auf einen flacheren Einstiegswinkel von einmal 10, zweimal 20 und zweimal 25 Prozent sowie auf eine Kappungsgrenze zur Begrenzung von Budgetverlusten von einem Prozent.
    Damit ist die Flut von Alternativmodellen vom Tisch. Teile des Vorschlags der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands wurden aufgenommen. Nicht berücksichtigt wurde der Wunsch einer abgestuften Kappungsgrenze über die Konvergenzphase hinweg von einem auf bis zu 2,5 Prozent. Die Individualisierung von Öffnungs- und Zuschlagsregelungen fand ebenfalls keine Gnade vor den Augen der Bundesratsmitglieder.

    Experten rechnen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr mit wesentlichen weiteren Änderungen. Nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 29. September (nach ku-Redaktionsschluss) geht der Entwurf ins Kabinett. Für den 29. Oktober sind die 2. und 3. Bundestagslesung geplant, für den 26. November die 2. Lesung im Bundesrat. Bei Nichteinigung könnte das Ganze noch in den Vermittlungsausschuss gehen.

  • Hallo Herr Dr. Balling Servus Forum!

    Ich habe Ihren Beitrag aufmerksam gelesen. Dabei muß ich feststellen
    dass es durchaus Kliniken gibt, die darauf hofften dass der Kelch DRG
    an sie vorübergehen wird. Dazu werden wohl auch der ein oder andere
    Maximalversorger gehören.

    Ich schreibe zur Zeit meine Dipl. - Arbeit an einer Uniklinik. Aufgrund
    der Ergebnisse die ich daraus gewinnen konnte ist festzustellen,
    dass

    1. Die DRGs den tatsächlichen Schweregrad durchaus nicht ausreichend
    abbilden,
    2. dadurch die Zuschläge für Langlieger die Kosten nicht decken und somit
    3. das System durchaus noch umfangreiche Verbesserungen bedarf.

    Ein Grund hierfür ist die mangelnden Bereitschaft sich bei der Kalkulation
    der Relativgewichte durch das Inek zu beteiligen. die betreffende Klinik
    hat dies von Anfang an getan und sich seit Jahren darauf vorbereitet.

    Sollte allerdings das System den Schweregrad hinreichend abbilden, so
    ist es richtig, dass eine Aufschiebung bzw. höherer Basisfallwert das
    System schädigen könnte.
    :kong:

  • Zitat


    Original von Nikolausfehn:

    Aufgrund der Ergebnisse, die ich daraus gewinnen konnte ist festzustellen,
    dass

    1. Die DRGs den tatsächlichen Schweregrad durchaus nicht ausreichend
    abbilden,
    2. dadurch die Zuschläge für Langlieger die Kosten nicht decken und somit
    3. das System durchaus noch umfangreiche Verbesserungen bedarf.


    Guten Abend liebes Forum, freundliche Grüße insbesondere an Herrn Neumann, der die Kassenseite so wundervoll repräsentiert und der eigentlich von vielen Seiten geschätzt wird, hier jedoch die Datenlage - aus Kassensicht nachvollziehbar, aber nicht zu billigen - ignoriert:

    Wenn, wie in dem Beitrag mal wieder geschildert und in Untersuchungen mehrerer großer Einrichtungen auch ziemlich sicher nachgewiesen wurde, das aktuelle DRG-System lediglich 70% der Unterschiede zwischen den Häusern erklären kann (verbleiben also 30%) und ich davon ausgehe, daß die Weiterentwicklung, über die an anderer Stelle noch trefflich diskutiert werden kann, diesen Fehler nicht wird in vollem Umfang beseitigen können, dann:

    verbleibt dem System vielleicht ein Restfehler von 10-15%, der sich vor allem und ganz natürlich in der Fehlallokation von Budgets wiederspiegelt - im positiven wie im negativen Sinne.

    Wenn dann im Rahmen der Streiterei um die Konvergenzphase dieser Aspekt (leider nicht zu leugnen) versucht wird, unter den Teppich zu kehren, dann ist dies eine Aufforderung an alle Seiten zum fahrlässigen Umgang mit dem System. Hätte ich mir in meiner aktiven Zeit als Anästhesist und Intensivmediziner eine Fehlerbreite diesen Ausmaßes erlaubt, hätte ich vermutlich heute einen Privatfriedhof, der bis zum Horizont reicht, von den persönlichen Einbußen in der Lebensqualität mal abgesehen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Glück Auf Liebe Groupies,


    Zeitplan:

    Ohne Vermittlungsverfahren

    24.9. Bundesrat
    29.9 Anhörung
    29.10. 2./3. Lesung Bundestag
    26.11. Bundesrat 2. Durchgang.


    damit ihr euch einen vertiefenden Eindruck zu den bereits bestehenden Beschlüssen des 2. FPänder... machen könnt hier eine Leseempfehlung:

    http://www.bundesrat.de => Drucksachen => Volltextsuche: \"606/04\"

    Dort wird der aktuelle Stand dokumentiert. Zur Zeit aktuell die Bundesratbeschlüsse aus der Sitzung 803 vom 24.09.2004 (606/4/04B):

    Kappungsgrenze von 1 %, 5 Jahre Konvergenz, 5 steller PLZ, Datenbank auf Landesebene ...

    Mit diesen Beschlüssen geht das Gesetz morgen wieder in die Anhörung.
    Es sieht nicht so aus, als ob hier der Vermittlungsausschuss benötigt wird. Es scheint also zu einem regulären Start in 2005 zu kommen.

    Gelsenkirchen, trocken, nebelig

    M. Kilian

    Michael Kilian

  • Guten Abend,

    Herrn Neumanns Aussagen kann ich nicht ganz nachvollziehenn, da gerade die Häuser der Maximalversorger - insbes. auch die Ukl´s -maßgeblich an der Kalkulation beteiligt waren und sind. Das zeigen schon die Fallzahlanteile sowohl in der Kalkulation 2002 (ganzjährig) als auch 2003. Und ohne die ergänzenden Datenlieferungen (weit über den § 21 hinaus) für 2003 an das InEK die insbes. die Unikliniken geleistet haben, würde es sicher keine kalkulierten Zusatzentgelte für Zytos usw. geben (denn nur so konnte das InEk die Differenzkalkulation vornehmen). Und das lieber Herr Neumann und Herr Balling weiterhin ohne einen Cent Vergütung für den personellen Aufwand den wir damit haben.Denn für unsere interne Steuerung brauchen wir solche Detailinfos sicher nicht.
    Was bisher bei der ganzen Diskussion etwas kurz kam: das Hauptproblem der Maximalversorger sind aus m.S. eindeutig die Langlieger. :teufel: Der neue Katalog differenziert für Normallieger sicher schon sehr gut (auch wegen der Zusatzentgelte für teuere Medikamente, dass der Problem der Langlieger ist nicht gelöst und konnte durch das InEk auch nicht gelöst werden. Leider besteht immer noch die gesetzl. Deckelung bzgl. max. Vergütungsvolumens für Langlieger, sodass das InEK sich bemühen kann wie es will, eine sachgerechte Zuschlagsregelung konnte es nicht bewerkstelligen. Nur soviel aus unseren Kalkulationsdaten: wir haben als haus der Maximalversorgung ca. 25 % unserer Kosten bei Langliegern, die bringen mit den jetzigen RG incl. Zuschlägen aber nicht mal 10 % der Erlöse. Und da liegt auch das Problem unseres Basisfallwertes, für Normallieger liegt der im Durchschnittsbereich, die Langlieger treiben ihn haltdeutlich über die 3.000 €, den bfw für die Langlieger isoliert traue ich mich nicht zu schreiben (> 4.000 T€). Da kann man, lieber Herr Balling, trefflich über schlecht vorbereitet KH der Max.versorgung philosophieren, das Problem der Langlieger ist evident. Es sind ja nicht nur die Zuschläge, sondern auch die Tatsache, das die - hohen - Kosten unserer Langlieger (immerhin 25% des Kostenvolumens) per se aus der Kalkulationsstichprobe rausfliegen (da eben keine Normallieger) - also doppeltes Kalkulationsproblem: zu niedrige \"Normalkosten\" und zu niedrige Zuschläge (wegen Erlösvolumenbegrenzun\".
    Wie man dieses Problem ohne differenzierte Basisfallwerte lösen kann, ist mir leider unklar, aber vielleicht hat ja jemand eine Lösung??

    Beste Grüße aus dem UKL Jena

    Thomas Kräplin

  • Zitat


    Original von Kraeplin:
    Was bisher bei der ganzen Diskussion etwas kurz kam: das Hauptproblem der Maximalversorger sind aus m.S. eindeutig die Langlieger. :teufel: Der neue Katalog differenziert für Normallieger sicher schon sehr gut (auch wegen der Zusatzentgelte für teuere Medikamente, dass der Problem der Langlieger ist nicht gelöst und konnte durch das InEk auch nicht gelöst werden. Leider besteht immer noch die gesetzl. Deckelung bzgl. max. Vergütungsvolumens für Langlieger, sodass das InEK sich bemühen kann wie es will, eine sachgerechte Zuschlagsregelung konnte es nicht bewerkstelligen.

    Guten Abend Herr Kräplin,

    insbesondere bei den Ausnahme-DRGs und den Neugeborenen haben sich die Vergütungen für die OGVD-Zuschläge in der G-DRG-Version 2005 schon deutlich erhöht. Ob Ihnen dies ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Aber offenbar besteht hier systemkonform schon die Möglichkeit, das Langliegerproblem anzugehen. Die Deckelung bzgl. des maximalen Vergütungsvolumens für outlier betrug meines Wissens 5 oder 6 %, wenn hier Anpassungsbedarf besteht, wird politisch bestimmt etwas bewegt werden, da mache ich mir als MA eines Grundversorgers keine Illusionen.

    Wie man mit differenzierten Basisfallwerten weiterkommen soll, ohne das ganze System der Bewertungsrelationen in Frage zu stellen, ist mir nicht klar. Eine Spreizung der Relativgewichte ist, unter uns gesagt, doch die viel elegantere Methode, um große Mengen Geld zwischen den Versorgungsstufen zu verschieben.

    Mein persönlicher Favorit für die Verteilungsgerechtigkeit ist in der Diskussion der letzten Monate ganz vernachlässigt worden, nämlich die periodengerechte Zuordnung von Erlösen und Kosten über rückwirkende Ausgleichszahlungen. Der Vorteil bestünde darin, dass nicht Bremsen, sonder Gasgeben Sinn machen würde (im Sinne einer Weiterentwicklung des Systems).

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Guten Tag,

    ich kann mich an das DRG-Forum in Berlin erinnern, auf dem Herr Heimig eindeutig Stellung bezogen hat (Herr Tuschen konnte uneingeschränkt beipflichten), daß im aktuellen System aufgrund der oGVD-Logik das ökonomische Risiko der Langlieger grundsätzlich zu Lasten des Krankenhauses geht (was so nicht richtig sein kann). In der Kalkulation der DRG\'s für 2005 wollte man sich bemühen, die ansteigende Kosten- und Erlöslinie zu \"parallelisieren\", damit sich das ökonomische Risiko nur noch zwischen der mVwD und der oGVD-Grenze auswirkt. Ob sich dies gerade in den neuralgischen Bereichen im neuen Katalog auswirken wird, ist derzeit m.E. noch nicht ausreichend nachzuvollziehen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein