Die gute Nachricht zum Wochendende:
"Der Bundesrat hat dem auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom Deutschen Bundestag geänderten Fallpauschalengesetz heute zugestimmt. Das Gesetz sieht eine umfassende Neuregelung der Krankenhausfinanzierung vor. Ab 2003 sollen die Kliniken zunächst freiwillig, ab 2004 nach einheitlichen Fallpauschalen abrechnen, die sich nach der Krankheit richten und nicht mehr wie bisher nach der Länge des Krankenhausaufenthalts. Für eine Blinddarmoperation beispielsweise wird dann bundesweit der gleiche Pauschalpreis angesetzt. Im Zuge des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat wurden Änderungen beschlossen, die verhindern sollen, dass Krankenhäuser in ländlichen Gebieten schließen müssen. So wurde insbesondere die Regelung gelockert, wonach Kliniken eine Mindestzahl von Operationen vorweisen müssen, damit diese vergütet werden.
Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz - FPG)
Drucksache 170/02 (Beschluss)"
Quelle: "
Bundesrat"
Viele Gruesse
M. Thieme