• Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

    mir ist die Einordnung der Zusatzentgelte und ihrer Erlöse noch nicht klar.

    Ein Fall mit Chemotherapie z. B. wird 2005 eine DRG erhalten, z. B. mit effBR mit UGVD-Abschlag von 0,5 und man darf zusätzlich dosierungsabhängig eine OPS verschlüsseln die die Abrechnung eines Zusatzentgeltes von 1028 Euro erlaubt.

    Der Zahlbetrag (BFW) sei 2400 Euro.

    Der Erlös ist dann 0,5 * 2400 € + 1028 € = 2228 €

    Die Übertragung per §301 erscheint mir gelöst zu sein.

    Wie soll ich aber mein Controlling aufbauen?

    Wäre es sinnvoll, hier eine (kombinierte) effBR zu ermitteln?

    2228 € / 2400 € = 0,928 ?

    Ist es sinnvoll mit dieser Angabe dann den effCMI zu berechnen?

    Ich meine schon. Aber welche Software ist hierauf vorbereitet (außer meiner Excel-Tabelle)?

    Gibt es hier schon Überlegungen im Forum?

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernhard Scholz
    Freyung

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Herr Scholz,

    [denk]bisher habe ich mir in dieser Richtung noch nichts konkretes überlegt. [/denk]

    Ich würde allerdings [f3]kein[/f3] kombiniertes effGew. ermitteln.
    Eine getrennte Darstellung würde ich (wahrscheinlich nach viel zu kurzer Überlegung) eher bevorzugen. Damit wäre (je nach Aufbau des Controllings) ein Abgleich mit der AEB (dort werden die DRGs und die entsprechenden Zusatzentgelte) auch differenziert dargestellt. Dieses würde ich dann auch im internen Controlling analog darstellen wollen......

    An die Umsetzung im KIS möchte ich lieber gar nicht denken. Da folge ich Ihrer Excel-Variante ! :kangoo: :kangoo:


    Herbstliche Grüße aus dem Norden (grau, regnerisch und viel zu kalt)


    MSimon
    :threemonkey: :sterne:

  • Hallo MSimon,

    ich möchte die Erlöse doch sehr gerne fallbezogen haben. Ich meine, dass ich DRG-Entgelt und ZE beide als FPV-, KHEntgG-Erlös auffassen muss (im Ggs. zu Patienteneigenbeteiligungen oder QS-Zuschlägen, DRG-Systemzuschlag, Wahlleistungszuschlägen usw.).

    Ein Blick in die §21-Datei entgelte.csv ergibt z. B.:

    IK KH-internes-Kennzeichen IK-Krankenkasse Entgeltart Entgeltbetrag Entgeltanzahl
    2609202aa xxx331/000y qqq310rrr 7010A12Z 14114,79 1
    2609202aa xxx331/000y qqq310rrr 7110A12Z 393,03 17
    2609202aa xxx331/000y qqq310rrr 76000Z01 225,05 2
    2609202aa xxx331/000y qqq310rrr 00000000 21246,40 1

    das ZE01 (G-DRG 2004) wurde hier mit 2 mal 225,05 € mit in den Fallerlös zur DRG A12Z plus 17 A12Z-OGVD-Zuschläge hereingerechnet zum Gesamtbetrag von 21.246,40 € unter Entgeltart \"00000000\".

    Näheres zur Datei entgelte.CSV auf S. 18 von
    InEK §21-Verordnung

    Hier kommen wir an den Punkt, wo man sich entscheiden muss, ob man mit Euro oder mit Bewertungsrelationen rechnet.

    ZE sind im Ggs. zu DRG-Entgelten bereits bundeseinheitlich.

    Solange es keinen bundeseinheitlichen BFW gibt, sogar hausindividuell unterjährige Zahlbetragsänderungen, gleichzeitig die ZE aber BFW-unabhängig fix bleiben, wird man vermutlich beides separat darstellen müssen, wie von Ihnen angegeben.

    Trotzdem setzt sich das Budget aus der Summe von ZE-Entgelten und DRG-Entgelten zusammen. Wenn ich nun also den CM oder den CMI von zwei Häusern vergleiche, sollten die ZE berücksichtigt werden. Daher die Überlegung, hier den (welchen? ?) ) Zahlbetrag als Divisor zu benutzen. Wie oben angedeutet: wenn der BFW bundeseinheitlich wäre, wäre es kein Problem.

    Ob das alles zu Ende gedacht wurde?

    Übrigens: Kann mal jemand anderes in seinen §21-entgelte.csv nach ZE suchen? Bin an einem Austausch sehr interessiert!

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Liebes Forum,

    Es passt nicht ganz zu den vorangegangenen Überlegungen, aber hat irgend jemand eine hilfreiche Idee, wie die mengenabhängigen Zusatzentgelte für Blutprodukte und Medikamente sinnvoll, möglichst lückenlos und zeitnah erfasst werden können? :d_gutefrage:

    mit ratlosen Grüßen

    merguet

  • Zitat


    Original von Scholz:
    Daher die Überlegung, hier den (welchen? ?) ) Zahlbetrag als Divisor zu benutzen.

    Entschuldigung, manchmal neige ich zu Selbstgesprächen.

    Die Antwort auf meine Frage ist natürlich, dass man den vereinbarten hausindividuellen BFW ohne Ausgleich und Berichtigungen für das Jahr der Aufnahme des Patienten nehmen muss.

    Den weiß ich aber erst, wenn die Budgetverhandlung abgeschlossen wurden. Müsste man also ggf. zunächst nur vorläufig ermitteln mit Zahlbetrag, und später dann durch den vereinbarten BFW oAuB ersetzen. :d_niemals:


    [c=#0024ff]Hallo merguet[/code],

    ich fürchte, es bleibt uns nichts anderes übrig, als die Angaben in Zukunft sehr sorgfältig zu erfassen (Papier- / EDV-Formular bzw. -Krankenakte) und am Ende des Aufenthaltes im Arztbrief (MDK-sicher) zu erwähnen. Letzteres versuche ich gerade an die behandelnden Kollegen zu kommunizieren.

    Ich denke, dass es von seiten der Verschlüsselungswerkzeuge kein Problem geben bräuchte, den korrekten OPS aufzufinden und ihn in das Dokumentationsmodul des KIS zu übernehmen. Ich stelle aber fest, dass diese Funktionalität momentan meistens noch fehlt (Schnittstelle ans KIS, Ausweisen der ZE).

    Könnte mir vorstellen, dass hier auch eine Summationsfunktion im Kodierwerkzeug eingebaut werden wird.
    :grouper: ..ZE...DRG...ZE...DRG...ZE...

    Ich nehme an, Sie sind bereits umgestiegen, dann können Sie versuchen, das 2004-ZE01 mit dem OPS 8-854 (ggf. mehrfach pro Aufenthalt) zu triggern. Wenn das schon geht, sind Sie bereits weitgehend (bis auf die Summationsfunktion) gerüstet für 2005.

    Wir sind es noch nicht...

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo merguet!

    Ich kann mich Herrn Scholz nur anschliessen. Ohne EDV geht da nicht viel.
    Die Dokumentation der Beatmungsstunden läuft in unserem Hause schon sehr gut über das KIS (wenn die Ärzte dokumentieren). Ich hoffe, daß für die Blutprodukte und Chemotherapeutika ein ähnliches Tool geschrieben werden kann.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Liebe Teilnehmer,

    Auch ich sehe die Notwendigkeit, das ganze per EDV zu Erfassen. Ich fürchte bloß, daß die lückenlose Erfassung an der klnischen Realität scheitert. Beispiel: Schwerverletzter, der über Schockraum kommt, in OP geht (neue Fachabteilung), zur Intensiv verlegt wird (neue Fachabteilung), auf Normalstation liegt (neue Fachabteilung), wieder zur Intenisv muß (neue Fachabteilung) etc.
    Die Fehlerquote bei der Erfassung dürfte wegen der Vielzahl der Beteiligten erheblich sein.
    M.E. erfordert dies ein Monitoring und einen ständigen Abgleich mit den etwa von Apotheke und Blutbank ausgelieferten Präparate.
    Personalintensiv, teuer, fehleranfällig :noo:

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Diskutierende,

    das von Herrn Scholz beschriebene Problem habe ich noch nicht ganz verstanden (würden Sie noch einmal versuchen, es anders zu umschreiben ?), damit der Euro bei mir, wenn auch cent-weise fällt...

    @ Herrn Merguet: Wieso wechselt der Patient nach Ihrer Darstellung jeweils die zuständige Fachabteilung, z.B. bei Verlegung in den OP ? Das ist mir ein Rätsel. Intensiv kann ich ja noch nachvollziehen, wenn Sie eine ausgewiesene Intensivabteilung vorhalten.

    Ich lese aus dem bisher Geschriebenen heraus, dass es hier um die patienten- (fall-) bezogene Erfassung von Leistungen geht. Dabei ist es m.E. primär unerheblich, wo sich der Patient gerade im Hause befindet, außer natürlich für die Ermittlung der anfordernden und leistenden Kostenstelle und der Verbuchung der durch die Leistungserbringung getriggerten Kosten... Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es hilfreich ist, hier eine einheitliche Vorgehensweise zu etablieren. In unserem Hause lautet der \"Leitsatz\" daher: Wer eine Leistung erbringt, resp. eine Diagnose erhebt, muss Sie patientenbezogen und zeitnahe im KIS erfassen. Das klappt recht gut.

    Kleiner Exkurs: Klick auf den \"Patienten\" --> Leistungserfassung --> Vorblendung des Anforderers (Aktueller Ort und FA des Patienten mit hinterlegter Kostenstelle) --> Eingabe des Erbringers mit hinterlegter Kostenstelle --> An- und Eingabe des Leistungskataloges und der Ziffer --> OK --> Fertig (Dauer nach ein wenig Übung ca. 15 sek.)

    Probleme gibts noch bei den teuren Medikamenten und Blutprodukten (letzteres Insellösung). Den Medikamentenbereich werden wir auch - hoffentlich in Kürze - mit einer Order-Entry-Lösung (Pat-bezogene Anforderung (und Hintergrund-Verbuchung) von Station für die A-Güter) \"erschlagen\" können. Externe Leistungen (z.B. radiologische Praxis, spez. Laboruntersuchungen) werden seit eineinhalb Jahren pat-bezogen von extern in Rechnung gestellt und \"auf den Patienten\" gebucht.

    Bleibt die Fachabteilungszuordnung bei den beschriebenen internen Verlegungen. Konsens ist, dass die Kosten, die insgesamt bei einem Patienten anfielen, der (beteiligten) Fachabteilung mit der längsten VWD des Pat. angelastet werden.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

    Übrigens, falls jemand wechseln möchte, wir suchen noch jemanden, der hier in Unna ab Mitte 2005 den Staffelstab übernimmt (halbes Jahr Einarbeitung ist vorgesehen, Kontakt über mich, Weitere Infos hier)

  • Guten Abend Herr Sommerhäuser,

    ZE - was für ein schöner Themenmix hier im Thread.

    Das Thema mit der Leistungserfassung ist das eine.

    Mir ging es darum, die durch die Abkehr vom Prinzip: ein Fall -> ein Erlös (nämlich nur eine DRG mit BFW-unabhängiger BR) sich ergebenden Auswirkungen auf das Berichtswesen zu definieren.

    Wie bewerte ich einen Fall? Mit BR oder mit Erlös in Euro?

    Wie sieht mein Benchmarking aus, wenn ich Fälle aus der gleichen DRG, einmal mit, einmal ohne ZE gegenüberstelle?

    Dies zu meinem \"Problem\".

    Wie werden Sie hier vorgehen?

    Liebe Grüße

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Über BR kann man Leistungen unabhängig vom hausindividuellen BFW im [c=#009aff]hausüberschreitenden[/code] Benchmarking vergleichen.

    Möchte ich das auch mit den ZE-Erlösen machen, könnte man für das [c=#009aff]hausüberschreitende[/code] Benchmarking die [c=#ff0024]gleiche Relation [/code]Euro zu BR verwenden, wie sie der InEK-Kalkulation zugrunde liegt.

    [c=#ff0024]Diese Relation [/code]ist der Kalkulations-BFW, d. h. ich Teile die ZE-Erlöse (€) durch den Kalkulations-BFW und erhalte den bundesweit vergleichbaren BR-Zuschlag auf meine effBR zu meinem Fall, eine kombinierte (ZE/DRG) effBR eben (-> s. o.). Hört sich vielleicht kompliziert an, ist aber auch nicht schlimmer, als OGVD-Zuschläge, die jeder akzeptiert.

    Bezogen auf mein eigenes Haus komme ich aber damit nicht unbedingt zum Ziel (z. B. Vergleich vereinbarter CM zu Ist-CM), da brauche ich dann (-> wie erwähnt) den hausindividuellen BFW (oAuB), ggf. hilfsweise auch den aktuellen Zahlbetrag.

    Es ist ja wohl nicht so, dass ich die in der E1 bzw. der AEB getrennt \"vereinbarten\" DRG-Fälle und ZE-Fälle auch exakt in dieser Aufteilung erreichen muss.

    Zitat


    Original von MSimon:
    ein Abgleich mit der AEB (dort werden die DRGs und die entsprechenden Zusatzentgelte auch differenziert dargestellt) ....

    Entscheidend ist doch die Summe aus ZE- und DRG-Erlösen für das Erreichen des Vereinbarungs-CM, oder liege ich hier falsch?

    [f2]Edit am 16.10.04:[/f2]
    Vereinbarungs-CM ist streng genommen nur das DRG-Budget/BFW. Die Frage, ob die erreichten ZE-Erlöse mit den DRG-Erlösen wechselseitig ausgeglichen werden dürfen, beantworte ich mangels gegenteiliger Informationen hier mit ja. Dies führt dazu, dass man das ZE-Budget sinnvollerweise auch als CM-Äuqivalent ausdrücken kann durch Division durch den BFW (denselben BFW wie beim DRG-Budget).

    Alternativ kann/muss man die Erlöse aus DRG und ZE überall getrennt aufführen, auch fallbezogen jeweils in Eurobeträgen, nur die DRG-Erlöse zusätzlich als Bewertungsrelation.
    [f2]Ende Edit[/f2]

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    Zitat


    ...Übrigens, falls jemand wechseln möchte, wir suchen noch jemanden, der hier in Unna ab Mitte 2005 den Staffelstab übernimmt...


    Herzlichen Glückwunsch :biggrin: oder :( ?

    Was wird aus mydrg ?( ?


    Mit hoffnungsvollen Grüßen (für Sie und mydrg)

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld