Hallo Forum,
ein Vertreter unserer Krankenhaushaftpflichtversicherung referierte diese Woche vor Krankenhausmitarbeitern und warf indirekt die Frage nach der Unterbrechung eines stationären Aufenthaltes durch den Patienten (mit oder ohne ärztlichem Einverständnis) auf.
Wer kann mir sagen, wie eine vorübergehende Abwesenheit eines Patienten, meines Wissens heißt das "Beurlaubung", vom Krankenhaus
a) abrechnungstechnisch (1 Fall trotz Unterbrechung?)
b) haftungsrechtlich (z. B. Abwesenheit gg. ärztlichen Rat)
c) organisatorisch (z. B. Patientennummer im KIS)
gehandhabt wird.
Gibt es hier eine einschlägige gesetzliche Grundlage, die z. B. Fehlbelegungsvorwürfe im Zusammenhang mit einer erneuten stationären Behandlung nach z. B. Abwesenheit des Patieten übers Wochenende verhindert?
Vielen Dank für Anworten
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
DRG-Beauftragter
Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH