Hallo Forum!
einige Kassen machen uns im Datenaustausch 301 Probleme mit den Institutskennzeichen.
Es mag ja gut gemeint sein, bei veralteteten oder falschen IKs (zum Beispiel wenn im Versicherungsverhältnis Ost- und Westkreise verwechselt wurden) der Kostenträger eine KOUB mit der richtigen IK zurückzuschicken.
Aber manchmal ist das Gegenteil von \"gut\" eben \"gut gemeint\": die KOUBs können bei uns in IS-H nicht richtig zugeordnet werden.
:bombe:
Wie sind die Erfahrungen sonst da draussen?
Sind wir die einzigen mit dieser Art Problem?
Was ist da eigentlich Rechtsgrundlage?
Meiner Auffassung nach dürfte der Kostenträger das IK doch eigentlich nicht selbsttätig ändern, sondern müßte den Fall abweisen, oder?
grübelnde Grüße,
Lag :sterne: