Liebes Forum,
nach DKR-Schmöckern, möchte ich mal eine hypothetische Frage stellen.
In den DKR findet man unter P001a den Hinweis, daß par-/enterale Ernährung und Schmerztherapie nur zu kodieren sind, wenn sie als alleinige Maßnahme durchgeführt werden.
Was mache ich, wenn ich einen Patienten nur ernähre und Schmerztherapie durchführe?
Beides kodieren oder nichts davon?
Viele Grüße
Benjamin