Einen Tag prä-operativ

  • Hallo und guten Morgen,
    die Chirurgen in unserem Hause haben eine Patienten (1969 geboren) 1 Tag prä-operativ aufgenommen.
    HD M75.3
    OPS 5-805.6
    OPS 5.850.01
    OPS 5-859.11
    Aufenthalt: 11.02 - 13.02.2005
    DRG I29Z
    1 Tag Abschlag
    Die KK möchte die Kosten für den 11.02.2005 nicht übernehmen.
    Begründung: Aufnahme erfolgte im Normalfall, alle Voruntersuchungen, die ggf. zur OP-Vorbereitung/Diagnostik notwendig sind, können mit der KK ambulant bzw. vorstationär abgerechnet werden. Auf Grund der übermittelten Daten nach §301 besteht keine medizinische Indikation für die Aufnahme einen Tag prä-operativ.

    Ich beschäftige mich nun auch zum ersten Mal mit solch` einem Sachverhalt und bin mir meiner weiteren Vorgehensweise nicht ganz sicher. Wie und auf welcher Grundlage kann (könnte) ich hier für einem Tag prä-operativ argumentieren?
    Danke im Voraus,
    B. Schrader

  • Guten Morgen Herr Schrader,

    IMHO ist die Frage hier nicht, wie \"man\" argumentieren kann, sondern, welche Leistungen Sie in diesem Einzelfall erbracht haben, die nur unter vollstationären Bedingungen zu erbringen waren und ob der Patient die Voraussetzungen für eine vollstationäre Aufnahme am Tag vor der OP erfüllte.

    Wenn dem so ist, halte ich Ihr Vorgehen für vollkommen in Ordnung, wenn nicht... 8o :sterne: :d_gutefrage: :noo: :boom:

    Die besten Argumente liefert nun mal die Dokumentation des einzelnen Falles.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Herr Schrader,
    wenn Sie hier nicht MDK sicher dokumentiert haben, bekommen Sie auch den OP-Tag nicht stationär bezahlt. Ich hatte auch mal so einen Fall. Habe mich dann don der KK überreden lassen den Prä-Op-Tag als vorstationär abzurechnen. Anschließend hieß es dann von der KK, dass die Op auch als amb. OP zu sehen ist, da Aufnahme und Entlassung an einem Tag.
    Viel Spaß
    B. Wagener

  • Hallo Herr Schrader,
    die Diskusion um den päoperativen Tag führen wir ständig. Aus MDK Sicht ist der präoperative Tag nur zu begründen wenn zum BsP folgende Gründe mit entsprechender Dokumentation vorliegen:

    Atemwegserkrankung mit Einschränkung und fraglicher Narkosefähigkeit wobei hier zum bsp durch die Anästhesie eine LUFU veranlaßt würde.

    Mangelnde Compliance, Mobilität usw. hier zum Bsp eine präoperative Gangschule, beobachtung des Patienten, ob Op fähigkeit gegeben ist

    Hier kann man sicher noch weitere Beispiele bringen. Tatsache bei uns ist, das wir fast immer den präoperativen Tag als vorstationäre Leistung ( und damit ohne zusätzliches Entgelt)erbringen. Bis auf die wenigen Fälle die begründet sind.

    ein erholsames Wochenende

    Ihr

    Kurt Mies

  • Hallo, Kollegen!

    Zu obiger Situation - die jeder von uns kennen dürfte - muss ich sagen: Vorstationär, gut und schön, aber im Rahmen der DRG wird diese vorstationäre Behandlung ja dann nicht mehr vergütet.
    Und ich muss ehrlich sagen: Welche Untersuchungen sind nicht prästationär zu machen? Abführen? Vor ambulanten Coloskopien die Regel! Lufu? Ohne Probleme ambulant durchzuführen! Alle Laboruntersuchungen? Benötigen nicht die speziellen Mittel eines KH.
    Die Kasse bzw. der MDK fragt natürlich nur bei DENJENIGEN Patienten nach, wo sich durch Streichen des präoperativen Tages eine kritische Verweildauerkürzung mit Abschlägen ergibt...

    Gruß vorm Wochenende

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    Zitat


    Original von tfloeser:
    Die Kasse bzw. der MDK fragt natürlich nur bei DENJENIGEN Patienten nach, wo sich durch Streichen des präoperativen Tages eine kritische Verweildauerkürzung mit Abschlägen ergibt...

    Na, das schockt Sie jetzt aber nicht wirklich, oder? :d_zwinker:

    Natürlich nimmt eine Kasse so einfach nicht hin, wenn durch die OP-Vorbereitung ein - je nach DRG - zusätzlicher vierstelliger Erlös erzielt wird, weil durch diesen zusätzlichen Belegungstag eine UGVD erreicht wird, bzw. ein Abschlagstag weniger zustande kommt.

    Früher war den Kassen der prästationäre Tag übrigens auch schon ein Dorn im Auge, da die vorstationäre Pauschale auch günstiger war als ein vollstationärer Belegungstag. Vielleicht wurde der Streit nur vermieden, weil im Einzelfall die strittige Differenz nicht so groß war wie jetzt!?

    Gruß und schönes Wochenende,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • Hallo,

    aus meiner Sicht kommen bestimmte Aspekte gerne ein bißchen zu kurz.

    Was ist, wenn verschiedene Leistungen zwar ambulant zu erbringen sind (theoretisch), diese aber im amb. Bereich aus Effizienzgründen nur in mäßiger Qualität erbracht werden (z.B. MR-Untersuchungen mit übergroßer Schichtdicke)?

    Was ist, wenn verschiedene Leistungen zwar ambulant zu erbringen sind, es aber keinen Vertragsarzt in zumutbarer Entfernung gibt, der sie tatsächlich erbringt? Sollte hier nicht die Kasse beweispflichtig sein?

    Sind alle theoretisch ambulant zu erbringenden Leistungen auch in praxi ambulant machbar (müssen ältere Patienten nach Brachialabführung durch den Vertragsarzt am nächsten Morgen wirklich in peinlicher Lage im Krankenhaus erscheinen, weil es unterwegs \"nicht gereicht\" hat)?

    Was ist den Patienten zumutbar? Muß ein Mensch, dem eine OP bevorsteht, wirklich bei 3 verschiedenen Vertragsärzten Termine koordinieren, Untersuchungen über sich ergehen lassen, die Befunde zusammentragen und dafür statt einem präop. Tag im Krankenhaus eine ganze Woche aufwenden?
    Wo bleibt die Koordinationsstelle bei der Krankenkasse, die solche Patienten innerhalb eines Tages durch alle Voruntersuchungen schleust?

    Soweit mal meine drei Groschen....

    Grüße
    PB

  • Zitat


    Original von PeterBrenk:
    Was ist, wenn verschiedene Leistungen zwar ambulant zu erbringen sind (theoretisch), diese aber im amb. Bereich aus Effizienzgründen nur in mäßiger Qualität erbracht werden (z.B. MR-Untersuchungen mit übergroßer Schichtdicke)?

    Was ist, wenn verschiedene Leistungen zwar ambulant zu erbringen sind, es aber keinen Vertragsarzt in zumutbarer Entfernung gibt, der sie tatsächlich erbringt? Sollte hier nicht die Kasse beweispflichtig sein?

    Sind alle theoretisch ambulant zu erbringenden Leistungen auch in praxi ambulant machbar (müssen ältere Patienten nach Brachialabführung durch den Vertragsarzt am nächsten Morgen wirklich in peinlicher Lage im Krankenhaus erscheinen, weil es unterwegs \"nicht gereicht\" hat)?

    Es wurde doch in der Diskussion bislang von niemandem (nicht mal von mir :d_pfeid: ) kathegorisch abgelehnt, sondern eine saubere Dokumentation verlangt, die die prästationäre Zeit und Leistung begründet.
    Insofern, grundsätzlich und ohne auf einen speziellen Einzelfall einzugehen, kein Widerspruch.


    Zitat


    Was ist den Patienten zumutbar? Muß ein Mensch, dem eine OP bevorsteht, wirklich bei 3 verschiedenen Vertragsärzten Termine koordinieren, Untersuchungen über sich ergehen lassen, die Befunde zusammentragen und dafür statt einem präop. Tag im Krankenhaus eine ganze Woche aufwenden?
    Wo bleibt die Koordinationsstelle bei der Krankenkasse, die solche Patienten innerhalb eines Tages durch alle Voruntersuchungen schleust?

    Hier muss ich dann doch widersprechen:

    Wenn Sie die \"unerträglichen\" Untersuchungen und Befunderhebungen an einem prästationären Tag schaffen, dann muss der Patient doch nicht über unsere Koordinierungsstelle ( :a_augenruppel: ) durch die Welt geschickt werden. Wenn diese Dinge im Einzelfall ambulant zu erbringen sind, sind sie auch in Ihrem Hause ambulant zu erbringen. Und das wäre eine klassische vorstationäre Behandlung. Die wiederum ist einerseits parallel zur DRG nicht abrechenbar und sorgt andererseits ggf. sogar für einen Abschlag bei Unterschreiten der UGVD, weil Ihnen dieser Tag als Belegungstag fehlt. Das ist ein Problem, das sehe ich ein.

    Ich sehe aber nicht ein, dass die Konsequenz sein soll, dass der Patient diese Untersuchungen unter geänderten Rahmenbedingungen bei Ihnen aus erlöstechnischen Gründen nicht mehr in Anspruch nehmen soll - so nach dem Motto, wenn wir das stationär nicht bezahlt kriegen, dann machen wir das auch nicht ambulant, dann geh mal schön zu deinem Niedergelassenen und zu deiner Kasse. :teufel:

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    evtl. ein Mißverständnis: ich hatte nichts von \"unerträglichen\" Untersuchungen geschrieben, sondern habe auf den Zeitaufwand und die Rennerei angespielt, die den Pat. im Vorfeld entstehen.

    Und evtl. noch ein Mißverständnis: unser Haus würde liebend gerne die präop. Leistungen ambulant erbringen, wenn man uns nur ließe (Ermächtigung? Institutsambulanz?). Wie Sie ja selbst einräumen, ist die kostenlose Erbringung (prästationär), evtl. noch mit uGVD-Malus, nicht der Weisheit letzter Schluß.

    Grüße
    PB


  • Wie ist der Fall denn ausgegangen?


    Viele Grüße aus dem verregneten Bayern
    Hella

    Schöne Grüße an den Rest der Welt!

    Hella