Hallo Forum,
ich bitte um Meinungen zu folgender [c=#ff0000]fiktiver[/code] Situation:
Eine Patientin ist multimorbide (Herzinsuffizienz, Rhythmusstörungen etc.) und soll nach Ansicht eines niedergelassenen Orthopäden arthroskopiert werden.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten, den Fall zu steuern:
1. Pat. wird eingewiesen zur Arthroskopie. Die internistischen Begleiterkrankungen werden mitbehandelt - vielleicht sogar über mehrere Tage auf der internistischen Station.
Entlassungshauptdiagnose ist die Kniegelenkserkrankung - die DRG wird durch die Arthroskopie angesteuert. :grouper:
2. Pat. wird vom Hausarzt wegen internistischer Erkrankung eingewiesen. Die Kniegelenkserkrankung wird mitbehandelt durch Arthroskopie (nach verlegung auf die Chirurgie.) Entlassungshauptdiagnose ist eine manchmal schwere internistische Erkrankung mit entsprechender hochwertiger DRG. :grouper:
Bei guter Kommunikation mit den Hausärzten bzw. heute auch immer häufiger stattfindenden frühzeitigen Patientenvorstellungen sollte es kein Problem sein, auf diese Weise \"Erlösoptimierung\" zu betreiben.
Gibt es eine rechtliche Handhabe, die gegen ein solches Vorgehen spricht? :defman:
:g_bayer: