• Hallo Forum,
    ich bitte um Meinungen zu folgender [c=#ff0000]fiktiver[/code] Situation:

    Eine Patientin ist multimorbide (Herzinsuffizienz, Rhythmusstörungen etc.) und soll nach Ansicht eines niedergelassenen Orthopäden arthroskopiert werden.

    Nun gibt es zwei Möglichkeiten, den Fall zu steuern:

    1. Pat. wird eingewiesen zur Arthroskopie. Die internistischen Begleiterkrankungen werden mitbehandelt - vielleicht sogar über mehrere Tage auf der internistischen Station.
    Entlassungshauptdiagnose ist die Kniegelenkserkrankung - die DRG wird durch die Arthroskopie angesteuert. :grouper:

    2. Pat. wird vom Hausarzt wegen internistischer Erkrankung eingewiesen. Die Kniegelenkserkrankung wird mitbehandelt durch Arthroskopie (nach verlegung auf die Chirurgie.) Entlassungshauptdiagnose ist eine manchmal schwere internistische Erkrankung mit entsprechender hochwertiger DRG. :grouper:

    Bei guter Kommunikation mit den Hausärzten bzw. heute auch immer häufiger stattfindenden frühzeitigen Patientenvorstellungen sollte es kein Problem sein, auf diese Weise \"Erlösoptimierung\" zu betreiben.
    Gibt es eine rechtliche Handhabe, die gegen ein solches Vorgehen spricht? :defman:

    :g_bayer:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    Sie erwarten auf diese Frage sicherlich keine Antwort eines Kassenvertreters - umso mehr freue ich mich, es trotzdem zu tun. :d_pfeid:

    Ich mache mir wegen eines FIKTIVEN Falls natürlich nicht die Mühe, das ärztliche Gebühren und Vertragsrecht, das Strafgesetzbuch und sonstige Rechtsvorschriften zu studieren.

    Auf Ihre abschließende Frage sei aber ganz klar geantwortet:

    Der Arzt, der wider besseren Wissens die innere Einweisungsdiagnose auf die Verordnung von Krankenhausbehandlung schreibt, legt falsches Zeugnis über den Patienten ab. Ob man das strafrechtlich Betrug oder sonst wie nennt, ist mir eigentlich schnuppe. Weiterhin hat der aufnehmende Krankenhausarzt die Entscheidung des einweisenden Arztes zu prüfen und letztlich die Befugnis und Verantwortung, über Notwendigkeit und somit auch Grund der stationären Aufnhame zu entscheiden. Würde er wider besseren Wissens die innere Dg. zur Aufnahme- bzw. später zur Hauptdiagnose machen, würde das als vorsätzliches Upcoding zumindest schonmal teuer... (vom Strafrecht hier mal ganz zu schweigen)

    Aber Gott sei Dank war das nur ein FIKTIVER Fall... :d_luege:

    Gruß und schönes Wochenende,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Nun gibt es zwei Möglichkeiten, den Fall zu steuern:

    Hallo,

    auch ich halte wie ToDo ein \"aktives Steuern\" in dieser Richtung für bedenklich, da ja die internistischen Begleiterkrankungen für sich genommen offenbar keine stationäre Krankenhausbehandlung indiziert haben.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Guten Abend Herr Heller,

    abgesehen davon, dass auch ich ein solches Vorgehen für bedenklich halte und schwer von strafrechtlich relevanten Tatbeständen abzugrenzen, ist es möglicherweise auch nicht ganz so einfach den Patienten mit den notwendigen AEP-Kriterien auszustatten. Wenn er aber z. B. eine Ruhefrequenz von > 140/min hat, ist es vielleicht gar nicht so schlecht, ihn in die innere Abteilung einzuweisen, selbst wenn er gar keine OP vor sich hat.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein

  • Zitat


    Original von ToDo:
    Sie erwarten auf diese Frage sicherlich keine Antwort eines Kassenvertreters - umso mehr freue ich mich, es trotzdem zu tun. :d_pfeid:


    Hallo ToDo,
    es freut mich ganz besonders, Sie zur Stellungnahme animiert zu haben. Ich hatte die Antwort eines Kassenvertreters erwartet, wenn auch nicht aus solch berufenem Munde. :d_zwinker:

    Zitat


    Ich mache mir wegen eines FIKTIVEN Falls natürlich nicht die Mühe, das ärztliche Gebühren und Vertragsrecht, das Strafgesetzbuch und sonstige Rechtsvorschriften zu studieren.


    Schade!!!

    Zitat


    Der Arzt, der wider besseren Wissens die innere Einweisungsdiagnose auf die Verordnung von Krankenhausbehandlung schreibt, legt falsches Zeugnis über den Patienten ab. ... Weiterhin hat der aufnehmende Krankenhausarzt die Entscheidung des einweisenden Arztes zu prüfen und letztlich die Befugnis und Verantwortung, über Notwendigkeit und somit auch Grund der stationären Aufnhame zu entscheiden. Würde er wider besseren Wissens die innere Dg. zur Aufnahme- bzw. später zur Hauptdiagnose machen, würde das als vorsätzliches Upcoding zumindest schonmal teuer... (vom Strafrecht hier mal ganz zu schweigen)


    So einfach kann man es sich nicht immer machen. Mit Schwarz-Weiß-Malerei ist hier auch nicht gedient.
    Es gibt schon Situationen, wo ernst zu nehmende Begleiterkrankungen gleichzeitig mit anderen Erkrankungen existieren und die Frage, welche Diagnose der Hauptanlass für die stationäre Behandlung war, nicht so offensichtlich ist.
    Auch die Argumentation, dass bei einer häufig auch ambulant durchführbaren Leistung wie der Arthroskopie, eine stationäre Behandlung erst durch die internistische Begleiterkrankung veranlasst wurde, ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
    Man muss sich ja auch mal die Alternative dagegen ansehen, die auch noch möglich wäre: Erst mache ich die Patientin internistisch fit für einen späteren Eingriff, den ich durch Entlassung und Verlegung auf einen späteren Zeitpunkt zeitlich vom ersten trenne. Das ergäbe dann zwei DRG.

    Zitat


    Aber Gott sei Dank war das nur ein FIKTIVER Fall... :d_luege:


    Das war ja hoffentlich nicht süffisant gemeint! :boese:
    Sonst müsste ich antworten: Ich brauche meine Identität zum Glück noch nicht hinter Kürzeln zu verbergen. :d_neinnein:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo zusammen,

    aus dem ganzen jetzt noch 2 DRG\'s zu machen ist ja wohl ein bißchen sehr frech, oder? :d_gutefrage:

    Kein Wunder das bei immer \'kreativer\' werden Krankenhäusern auch die Zahl der MDK Vorlagen steigt - allerdings auch die Zahl der MDK Gutachten, bei denen der MDK sich der Kodierung des Krankenhauses nicht anschließt. :d_pfeid:

    Ich hoffe allerdings auch, dass es sich nur um einen FIKTIVEN Fall gehandelt hat, sonst müsste man als Kassenvertreter doch mal wieder das eigene Prüfkonzept überarbeiten...

    Lieben Gruß aus dem Bergischen Land

    Jennifer Busse

  • Zitat


    aus dem ganzen jetzt noch 2 DRG\'s zu machen ist ja wohl ein bißchen sehr frech, oder? :d_gutefrage:

    Hallo,

    das wiederum finde ich nicht frech, sondern sehr realistisch, sofern sich denn für die internistischen Begleiterkrankungen eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit darstellen läßt.

    ToDo: Würden Sie solchen Fällen mit dem Argument \"Vorzeitige Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen\" begegnen, sofern der ursprünglich geplante Eingriff nicht durchgeführt wurde?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Zitat


    Original von C. Hirschberg:
    [ ToDo: Würden Sie solchen Fällen mit dem Argument \"Vorzeitige Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen\" begegnen, sofern der ursprünglich geplante Eingriff nicht durchgeführt wurde?

    mfG

    C. Hirschberg


    Hallo Herr Hirschberg,

    genau so ist das. Es gibt schon \"geeignete\" Fälle, die trotz Nichterfüllung der Fallzusammenführungsregeln dem MDK vorgelegt werden. In der Tat begründe ich die Überprüfung mit der Fragestellung \"vorzeitige Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen\", \"Fallsplitting\" oder mit der Frage nach der vollstationären Notwendigkeit des ersten Aufenthalts.


    @Herr Heller

    Süffisant bin ich zuweilen, aber doch nicht bösartig. :d_pfeid: Und anonym bin ich wegen allem, aber nicht um im Schutze dieser Anonymität ungerecht oder beleidigend zu werden. Demjenigen, mit dem ich mich in diesem Forum am meisten \"gefetzt\" habe, bin ich persönlich bekannt. :d_zwinker:

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Herr Heller,

    auch mir rollen sich bei ihren \"fiktiven\" Erlösoptimierungen teilweise
    schon die Fingernägel nach oben.

    Was hier anscheinend auch komplett aus den Überlegungen ausgeblendet wird,
    ist das Wohl des Patienten. Wie erklären Sie dem, das er 2mal ins Kranken-
    haus musste, wenn auch die Möglichkeit besteht, die Behandlung in \"einem
    Aufwasch\" abzuwickeln?

    Gerade solche Geschichten animieren auch viele Mitglieder, sich direkt mit
    einem Beschwerdebrief an ihre Kasse zu wenden.

    So fallen diese \"fiktiven\" Praktiken sogar auf, wenn nicht die Prüfsoftware oder ein aufmerksamer Mitarbeiter darüber stolpert.

    Sie erreichen mit solchen Ansätzen lediglich, dass die Aufmerksamkeit der ein oder anderen Kasse, im Besonderen auf ihr Haus fällt und besonders intensiv beobachtet werden. In der Folge werden dann auch Abrechnungen zerpflückt, die im \"grünen Bereich\" sind.

    Aber machen sie ruhig. So sichern sie auf Dauer meinen Arbeitsplatz.

    :k_biggrin:

    MFG
    Martin Wittwer

    :t_teufelboese: Abrechnungssachbearbeiter :t_teufelboese:

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

    Voltaire ( 1694-1778 )

  • Hallo Admins,
    besten Dank für das Schlusswort zum Thema Verantwortung aus dem Forum \"Fehlbelegung / AEP-verfahren / MDK\".
    Ich bitte darum auch diesen Thread zu schließen, da hier ein ähnlich brisantes Thema vorzuliegen scheint.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Ich bitte darum auch diesen Thread zu schließen, da hier ein ähnlich brisantes Thema vorzuliegen scheint.

    Hallo Herr Heller,

    weder dieser noch der andere Thread ist geschlossen. Es gab nur den Hinweis auf eine etwas ruhigere Gangart. Wenn wir hier jedes brisante Thema schließen würden, könnten wir gleich das ganze MDK-Forum dicht machen :d_zwinker: .

    Es ist völlig klar, dass es mal Reibung gibt. Solange dann alles wieder auf den rechten Kurs gelenkt wird (manchmal muss man halt einen Lotsen an Bord holen), ist ja nicht wirklich Schlimmes passiert. Threads zu schließen bleibt die Ausnahme.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau