Abrechnung geriatr. Komplexbeh.

  • Hallo Peter, Hallo forum,

    die DIMDI Antwort auf die Anfrage von Herrn Lindenau bringt doch Klarheit.

    Sobald die erste Therapieeinheit abgelaufen ist entspechen sich Belegungs und Behandlungstage.

    Ich werde versuchen diesen standpunkt den kostenträgern plausibel zu machen.

    Gruß

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Hallo Herr Stolze,

    in der allgemeinen Diskussion über Behandlungs und Belegungstage ist ihre Fragestellung irgendwie noch nicht gewürdigt worden.
    In den Hinweisen zu diesem OPS findet man unter Mindestmerkmalen keine Festlegung auf eine prozentuale Verteilung.
    Gefordert wird lediglich der \"Einsatz von mindestens 2 der aufgeführten 4 Therapiebereiche\".
    Eine ungleiche Aufteilung ist bisher hier noch von keiner Kasse als Hindernisgrund für die Anerkennung dieses Schlüssels aufgeführt worden.

    Aber der Kreativität sind auch in diesem Bereich keine Grenzen gesetzt.
    Gruß

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Hallo Herr Lindner!
    Hallo Forum!

    Erstmal schönen Dank für Ihre Einschätzung bezüglich der prozentualen Aufteilung der Therapieeinheiten.
    Nun habe ich noch eine weitere Frage, welche sich eigentlich an meine erste nahtlos anschließt. Bei uns ist sich niemand sicher , ob es erlaubt ist, an einem Behandlungstag 2 mal Physiotherapie oder einmal Physiotherapie und eine aus dem Bereich der physikalischen Therapie (z.B. Hydrotherapie o. M. Lymphdrainage)abzurechnen. Ich bin der Meinung, dies müsste erlaubt sein, wenn an anderen Tagen noch eine zweite Berufsgruppe z.B die Ergotherapie am Pat. ist. Sonst könnte mann ja auch kaum zu einer unterschiedlichen Verteilung zwischen den Therapiebereichen kommen. Über Ihre Einschätzungen/Erfahrungen würde ich mich freuen.

    MfG Stolze

  • Hallo Forum,
    konnte mich nicht eher melden. Sorry.
    Hatte mich natürlich mit der Endziffer 2 vertippt. Ich meinte 8-550.1.
    Sorry Herr Leonhardt.

    Hier noch einige Ergänzungen zu meinem Beitrag vom Montag.

    1. Der Text im Ops-Katalog lautet:
    8-550.0 Mindestens 7 Behandlungstage und 10 Therapieeinheiten

    Der therapeutische Anteil umfaßt insgesamt mindestens 10 Therapieeinheiten von durchschnittlich 30 Minuten, davon maximal 10% als Gruppentherapie


    8-550.1 Mindestens 14 Behandlungstage und 20 Therapieeinheiten

    Der therapeutische Anteil umfaßt insgesamt mindestens 20 Therapieeinheiten von durchschnittlich 30 Minuten, davon maximal 10% als Gruppentherapie

    8-550.2 Mindestens 21 Behandlungstage und 30 Therapieeinheiten

    Der therapeutische Anteil umfaßt insgesamt mindestens 30 The-rapieeinheiten von durchschnittlich 30 Minuten, davon maximal 10% als Gruppentherapie

    Nach Kodierrichtlinie erfolgt die Prozedureingabe mit der ersten Therapie einheit.

    In der Praxis wäre es so zu verstehen.

    Pat. wir geriatrisch aufgenommen oder übernommen. Neben der medizinschen Versorung erfolgt ab dem 2. Tag der der Beginn der frührehabilitativen Komplexbehandlung. Die Mindestmerkmale der Ziffer 8-550.1 sind gegeben.

    Es erfolgen bei einer Mindestverweildauer von 15 Tagen bis 20 Tage mindestens 20 Therapieeinheiten (s. o.).

    wie von Herrn Lindner schon geschrieben sind hierbei die Behandlungtage der Medizinschen Behandlung gemeint. Also die Belegungstage. (Verweildauer).

    Die Einteilung der Therapieeinheiten sind natürlich individuell anzupassen. Es müssen aber 2 Gruppen tätig gewesen sein. Das kann bei geritrischen Pat. schon manchmal sehr schwierig sein.


    Übrigens sind diese Diskussionen mit den Wochenenden sehr interessant. Schon 2004 werden diese vom MDK bei der 8-550.- nicht dazugezählt. Wenn wir annehmen das Belegungstage die Verweildauertage sind und Belegungstage wieder hierbei medizinische Behandlungstage sind dann düfte es eigentlich keine Probleme mit der Kodierung geben.
    Auch an Wochenenden ist der Pat im KH und sieht ggf. keinen Arzt. Trotzdem zählen diese Tage auch zur Verweildauer dazu.


    Die Antwort vom DIMDI ist mit Spannung zu erwarten.

    Grüße

    Th. Jeromin

  • Hallo Forum,
    ich hatte bezüglich der Frage wie die Behandlungstage im Komplex OPs zu verstehen sind auch noch mal aktuell beim DIMDI nachgefragt und habe eine mit Herrn Lindenau deckungsgleiche Antwort erhalten.

    Fazit: Wir zählen weiterhin alle Tage ( auch die Wochenenden ) ab Beginn der Frühreha, bis auf den E-Tag.
    Gruß

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Guten Morgen Forum,

    ich habe noch einmal konkreter nachgefragt:

    \"...Es zählen, also nur die Tage an denen eine Therapie durchgeführt worden ist. Wenn also Sonntags keine Komplexbehandlung durchgeführt wird, darf dieser Tag nicht mit berechnet werden. Habe ich das richtig verstanden?...\"

    Antwort:
    \"...es ist nirgends festgelegt, dass die Wochenenden prinzipiell ausgerechnet werden. Im Gegenteil wird davon ausgegangen, dass auch an diesen Tagen eine Behandlung stattfindet. Wir halten die Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal\" auch für eine Behandlung. ...\"

    Dies ist für uns eine klare Definition des Begriffs Behandlungstag mit dem wir arbeiten können.

    Gruß

    S. Lindenau
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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Lindau,

    verstehe ich Sie richtig, dass Sie hier ableiten, dass auch Belegungstage zur Berechnung herangezogen werden, an denen keine Behandlungen durchgeführt werden? Das wäre für mich nicht nachzuvollziehbar.
    \"Es wird davon ausgegangen, dass auch an diesen Tagen eine Behandlung stattfindet.\" Bedeutet doch, dass es dann auch durchgeführt sein muss, um die Tage berechnen zu können. Wenn diese Annahme aber nicht bestätigt wird (keine Therapie), muss doch der Umkehrschluss greifen, bedeutet: keine Therapie = keine Berechnung.

    Oder haben Sie das auch so verstanden?

  • Hallo Herr Selter,

    es ging vor allem um die \"Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal\"...

    Es ging für mich darum, ab wann das DIMDI / InEK einen Behandlungstag bei der geriatrischen Komplexbehandlung sieht. Nur dann wenn ein Ergo- oder Physiotherapeut eine Therapieeinheit am Patieten erbringt oder nicht.

    Fragen Sie mich bitte nicht was ich unter einer \"Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal\" verstehe, ich bin Betriebswirt. Die Frage habe ich an unseren CA der Geriatrie weitergegeben.

    Die Krankenkasse hat argumentiert, dass bei ähnlich gelagerten Fällen Sonntags keine Therapie stattfindet und somit keine Komplexbeahndlung. Demnach hat die Kasse die Sonn- und Feiertage aus der Berechnung gestrichen.

    Der DIMDI-ANtwort entnehme ich jetzt, dass wenn wir Sonntags eine \"Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal\" durchführen auch einen Behandlungstag für die Komplexbehandlung berechnen können.

    Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Forum,

    hier ist wohl nun der Zeitpunkt gekommen alle Krankengeschichten aus dem Jahr 2004 , die mit der OPS 8-550.1 vom MDK geprüft wurden nochmals auf deren Richtigkeit der ICD Gruppierung hin zu kontrollieren. Hierbei kann eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung dann doch noch eine andere ICD-Gruppe bekommen. Die Wochenende wurden ja meist nicht akzeptiert!!!!! Oder ist ein Storno nachträglich nicht mehr erneut möglich?

    :d_gutefrage:

    Grüße
    Th. Jeromin

  • Hallo Herr Jeromin!

    Natürlich sind Rechnungskorrekturen für 2004 noch möglich. Die Verjährungsfrist berrägt drei Jahre. Ihre Verwaltung wird sich sicherlich riesig über die unwesentliche Mehrarbeit freuen.

    Schönes Wochenende!!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum!
    Bin Neuling in der Abrechnung der Geriatrischen Komplexbehandlung und habe einige Fragen:
    -zählen die Basisassessments als erste Therapieeinheit oder wirklich erst die spez. Behandlung?
    -zählen Diagnostik (z.B. bei Logopädie o.Ä) alsTherapieeinheit?
    -kann man die aufwendige Arbeit des Sozialdienstes (Organis.von Kurzzeitpflege bzw. weitere Betreuung)als Therapieeinheit betrachten?
    -können die 14 oder 21 Tage unterbrochen werden (Aufenthalte auf Intensivstation oder anderen Fachabteilungen) und im Anschluss zusammengerechnet werden?

    Intessant sind auch die unterschiedlichen Meinungen betreff Verweildauer gleich Behandlungstage! Dies wurde ja bereits ausführlich im Forum diskutiert.

    Warte auf Antwort! Vielen Dank Sandra Nicolai :d_gutefrage: