• Guuten Tag Herr Selter !

    Nach einer fast schlaflosen Nacht bezügl. der T.. Nummer
    beschäftigt mich dieser Fall : Nachblutung nach Tonsillektomie.
    Ich habe bisher immer mit T81.0-- Nachblutung nach Tonsillektomie--
    was Kodip auch vorgibt kodiert.Nach Ihrer Version müßte ich ja jetzt
    die z.B. S15.9 kodieren. Ich kann mich mit dieser Kodierung nicht anfreunden.
    MFG
    SiDa

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    T81.0 ist nicht \"Nachblutung nach Tonsillektomie\", sondern \"Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffs, a.n.k.\". Die Kodiersoftware zeigt Ihnen die Thesauruszuordnung, nicht den offiziellen Text.

    Wer sich mit allen Kodierrichtlinien anfreunden kann, hat sie nicht gelesen. Im Gegensatz zur menschlichen Interaktion, erlaubt hier Antipathie aber keine Ignoranz. Die Kodierrichtlinie ist nun mal für 2005 so wie sie ist und man muss sich im Kodierverhalten hier anpassen. Dann klappt`s auch wieder mit dem Schlafen!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter !

    Ich möchte mich für Ihre Antwort bedanken.
    Ich denke ich werde wieder gut schlafen können.

    Nochmals mit freundlichen Grüßen

    SiDa

  • Hallo Herr Selter,

    über die Frage, ob der Text \"Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Halses\" die Art der Erkrankung resp. Störung im Sinne der DKR spezifischer bezeichnet als \"Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffs, a.n.k.\", kann man sich aber durchaus streiten!

    Die Neuformulierung der Kodierrichtlinie bedeutet ja nun nicht, daß die Verwendung von Kodes aus T80-T88 fürderhin ausgeschlossen ist. Für meine Begriffe sind Diagnosekodes, die nicht die Art der Komplikation bezeichnen, sondern deren (vermeintliche) Ursache, keine \"spezifischeren\" Kodes.

    Wie kodieren Sie denn eine Anastomoseninsuffizienz nach Sigmaresektion?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Hollerbach,

    über diese DKR wird man sich auch weiter streiten, das ist ganz sicher. Ich finde sie auch bearbeitungswürdig. Die Exklusiva in der ICD machen es zudem manchmal dann noch schlimmer (siehe alte Diskussion). Die T-Kodes sind nicht ausgeschlossen. Keine Kodes sind ausgeschlossen, es sei denn es existiert ein Exklusivum, dass hier beschränkt.

    Das verstehe ich nicht:

    \"Für meine Begriffe sind Diagnosekodes, die nicht die Art der Komplikation bezeichnen, sondern deren (vermeintliche) Ursache, keine \"spezifischeren\" Kodes.

    Wieso würden Sie dann T81.0 kodieren wollen und nicht z.B. S15.9?

    Hier auch noch mal ein Beispiel aus der DKR (auch kein T-Kode):

    Ein Patient wird nach vorangegangener Behandlung einer Fersenbeinfraktur nun wegen einertiefen Beinvenenthrombose stationär aufgenommen.
    Hauptdiagnose: I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremität
    Anmerkung: I97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen anderenorts nicht klassifiziert ist nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da der Kode I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremität spezifisch die Art der Kreislaufkomplikation beschreibt.

    In dem Fall oben beschreibt die Verletzung des Halsgefäßes auch spezifischer wo was blutet.
    Aber man kann natürlich darüber diskutieren und nehme auch einen Kode an, der dann nachweislich spezifischer ist. Leider wird das aber dann oft der eigenen Interpretation unterworfen sein.
    Man könnte ja auch sagen, dass bei der Gesamtdokumentation durch die zusätzliche Kodierung klar wird, dass die Blutung nach Eingriff ja dann logischerweise im Bereich des Operationsgebiets sein muss. Spätestens aber dann, wenn mehrere Eingriffe an verschiedenen Orten durchgeführt wurden, kann man das Argument vergessen. Gerade in solchen Fällen kann ja dann nur über einen anderen Kode eine gewisse Spezifität erzielt werden.

    Für die Anastomoseninsuffizienz kommt ja kein \"Krankheitskode\" in Frage (ohne jetzt wirklich gesucht zu haben), da dies ja nun mal das reine Ergebnis einer vorausgegangenen operativen Behandlung ist. Das ist nicht zu vergleichen mit Blutung oder ähnlichem, wofür man genauer beschreibende Kodes (Lokalisation, Angabe des Gefäßes) finden kann. Falls einer aber so einen Kode findet, nehme ich ihn gerne. Bleibt K91.88 oder würden Sie hier einen T-Kode bevorzugen?

  • Hallo Herr Selter,

    \"Wieso würden Sie dann T81.0 kodieren wollen und nicht z.B. S15.9?\"

    T81.0 gibt an, daß eine \"Blutung als Komplikation eines Eingriffs\" vorlag, während S15.9 von einer Verletzung eines Blutgefäßes am Hals spricht. Ich würde T81.0 vorziehen, da dieser Kode m.E. spezifischer die Art der \"Störung\" (nämlich die Blutung) beschreibt, derentwegen der Patient behandelt werden musste, auch wenn die Lokalisation dabei auf der Strecke bleibt (in der Anmerkung zu Beispiel 10 bei D002d steht ja auch \"da der Kode spezifisch die Art der Kreislaufkomplikation beschreibt\" - nicht die Lokalisation!).

    \"Bleibt K91.88 oder würden Sie hier einen T-Kode bevorzugen?\"

    Einverstanden. Ich war nur neugierig, ob Sie (analog zum Beispiel der postoperativen Blutung) S36.54 \"Verletzung Kolon sigmoideum\" bevorzugen würden. Immerhin gibt dieser Kode wenigstens die Lokalisation spezifisch an, während bei K91.88 weder die Lokalisation noch die genaue Art der \"Störung\" beschrieben ist.

    Wie auch immer: wir sind uns wohl einig darin, daß die Neuregelung zur Kodierung von Komplikationen in 2005 alles andere als gelungen ist. Eine Überarbeitung steht auf meiner persönlichen DKR-Wunschliste für 2006 daher an vorderster Stelle.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo!

    Als Neuling hier im Forum wollte ich zu dem Thema T81.0 anführen:

    Dieser Code sagt doch am spezifischsten, was warum passiert ist (Nachblutung nach chir. Eingriff, in dem Fall Blutung nach TE), oder? Und nirgendwo anders im ICD steht doch diese Kombination von Blutung und Zustand nach OP so logisch verknüpft.

    Die Codierung einer Verletzung kann als Ursache doch alles mögliche haben...

    Viele Grüße

    rccfl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hollerbach,

    bei einer Verletzung eines Gefäßes des Halses gehe ich eigentlich von einer Blutung aus. Dazu kommt es ja nur, weil eben dieses Gefäß verletzt wurde. Somit ist es in meinen Augen genauer.

    Aber, da sind Sie wieder meine 3 Probleme: Die DKR, Meine Meinung, Eine andere Meinung.

    Diese DKR und der ICD sind hier beide anpassungsbedürftig. Dass es aber ab 2006 einen komplikationsfreie Komplikationkodierung geben wird, wage ich noch zu bezweifeln.

  • Hallo alle miteinander,

    ich glaube, jetzt verlieren wir uns in Spitzfindigkeiten.

    Die Komplikationsregel in den DKR bezieht sich nun leider allein auf Fälle, in denen die Komplikation HD ist. Nirgendwo - auch nicht bei dem Thrombosebeispiel - steht, dass die I97.8 in dem Beispielfall nicht zusätzlich als ND benutzt werden darf.

    Unlängst hat Herr Selter völlig richtig festgestellt, dass die meisten Komplikationen ND-Fälle sind, also kommt die HD-Regel nicht in Betracht. Die anderen Regeln sind 2005 weggefallen.

    Ich habe daher mehrfach die Meinung vertreten, dass nichts dagegen spricht - solange das InEK hier keine klare Regelung geschaffen hat, die DKR für Folgezustände anzuwenden.

    Auch sind die WHO-Regularien nicht außer Kraft, sondern nur da, wo die DKR explizit etwas anderes vorschreiben und die WHO-Kriterien außer Kraft setzen.

    Die Blutung nach einer Zahnextraktion ist nach den WHO-Regularien soweit ich mich erinnere, ohne den Band 2 jetzt noch einmal durchlesen zu wollen, die T81.0.

    Die Nachblutung nach einer Tonsillektomie ist nach freiem Intervall eine der
    typischen Komplikationen einer Tonsillektomie. Hier würde ich die T81.0 als Komplikationsdiagnose wählen. Die S15.ff würde ich - obwohl ich ein Vertreter
    der Doppelcodierung bin, hier nicht dazunehmen, denn Ursache und Folge
    (Folgezustandcodierung) ist hier in einem Code präzise genug ausgedrückt
    (\"Blutung .... als Komplikation eines Eingriffes, andernorts nicht klassifiziert. Blutung an jeder Lokalisation als Folge eines Eingriffes\"...). Ich lasse aber mit mir reden, doch beides anzugeben (wie Staphylokokken allgemein und Staph. aureus speziell zusätzlich, oder das andere Theater B95-97 + Uff). Ein zeitlicher Zusammenhang wird durch den Code nicht definiert, also gilt er auch für eine Nachblutung. Ich erinnere auch an eine Bemerkung des DIMDI zu den Exclusiva, dass wenn beide Codes eine Berechtigung haben, trotz Exclusivum beide angegeben werden können.

    Und noch eines ist wichtig. Wer sagt mir, dass die Nachblutung nicht eine ganz andere Ursache hat. Ich denke da an Probleme mit der Thromboseprophylaxe. Dazu kämen dann ganz andere Codes in Frage.

    Wenn ich all das nicht weiß, ist die T81.0 in meinen Augen die beste Alternative.


    Mit freundlichen Grüßen


    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Winter,

    Zitat


    Original von winterth:
    ich glaube, jetzt verlieren wir uns in Spitzfindigkeiten.

    Die Komplikationsregel in den DKR bezieht sich nun leider allein auf Fälle, in denen die Komplikation HD ist. Nirgendwo - auch nicht bei dem Thrombosebeispiel - steht, dass die I97.8 in dem Beispielfall nicht zusätzlich als ND benutzt werden darf....solange das InEK hier keine klare Regelung geschaffen hat, die DKR für Folgezustände anzuwenden.

    Die Kodierregel fordert, die Erkrankung/Zustand am spezifischsten zu kodieren. Das ist der direkte Aufruf, spitzfindig zu sein. Deswegen vermag ich nicht zu sehen, dass wir uns hier verlieren.
    Welcher Kode jetzt spezifischer ist, bleibt wohl Geschmackssache und da darf man ja bekanntlich nicht streiten.
    Da auch z.B. die Blutung aus dem Nagelbett nach Emmert-Plasik damit gemeint sein kann und bei Mehrfacheingriffen keine Zuordnung zur Lokalisation möglich ist, bevorzuge ich den S-Kode. Das dieser Kode DER Richtige ist, will ich nicht damit sagen. Ich akzeptiere auch T81.0, weil jede Sichtweise nachvollziehbar ist. Der CCL-Wert ist gleich, somit weder ein großes Problem für uns oder den MDK.

    Das die Kodierregel nur für HD gilt, ist nicht korrekt. Sie gilt genauso für die ND. Sie ist unglücklich platziert und formuliert, bedeutet aber keinen Ausschluss für die ND-Kodierung (schon vor langer Zeit mir auch so vom InEK bestätigt).

    Zu \"Wer sagt mir, dass die Nachblutung nicht eine ganz andere Ursache hat.\"
    Hier muss ich sagen, dass Häufiges häufig vorkommt und Seltenes selten. Ich bin mir da doch ziemlich sicher, dass hier ein Gefäß verletzt wurde. Wenn es einen anderen Grund haben sollte ( welcher ist da wahrscheinlich? ), wird man es ja auch vielleicht bei der Revision herausbekommen und kann dann davon die Kodierung ableiten.

    Da im Thrombosebeispiel und in der gesamten DKR keine Doppelkodierung genannt wird, ist sie auch nicht gewollt. Davon muss man ausgehen.
    Selbst bei der Kleinigkeit der zusätzlichen Nennung eines Z-Kodes sieht das InEK ein Problem. Hier ein Auszug aus der TEP-Wechsel-Diskussion, in dem die InEK-Meinung dargestellt wird: \"S73.00 ist HD, weil spezifischer als T84.0. Eine zusätzliche Kodierung mit Z96.6 beschreibt die Situation zwar besser, die Rechtmäßigkeit dieser Kodierung ist allerdings momentan noch Gegenstand der Diskussion.\"
    Ich hatte auch schon telefonisch eine Diskussion zu dem Thema Doppelkodierung bei Komplikationen. So ist die Doppeltnennung „Osteomyelitis und Infektion bei Osteosynthese“ als nicht korrekt beschrieben worden.
    Wenn ich mir dann auf der anderen Seite anschaue, dass man bei der Diabetes-Kodierung geradezu dazu genötigt wird, sich in Kodes zu ergießen, vermisse ich schmerzlich eine Kontinuität der Argumentation in den DKR (bzw. ICD). Beispiel aus den DKR:

    Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation (alloplastisch) aufgenommen.
    Hauptdiagnose: E10.50† Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-1- Diabetes] mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
    Nebendiagnose(n): I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
    I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen
    Hinweis: Der Kode I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose.

    Hier muss man also das, was man an anderer Stelle nicht darf.

    Schöne, heile Kodierwelt.........

  • Hallo Herr Selter,

    mit der schönen heilen Kodierwelt haben Sie ein wahres Wort gelassen ausgesprochen.

    Ich glaube, wir diskutieren hier über die ewige theologische Frage, ob man beim Beten rauchen oder beim Rauchen beten darf oder alles was in der Bibel erlaubt ist, ist erlaubt, und alles andere ist verboten.

    Wie das InEK auf Anfragen ragiert, haben wir beide schon mehrfach erlebt. Nicht selten kommt es auf die Formulierung der Frage an, um schon im Vorfeld die Antwort in eine bestimmte Bahn zu leiten.

    Es wäre sicherlich nicht schlecht, wenn das InEK all die Diskussionen als Frage und Antwortspiel als Anhang zu den DKR veröffentlichen würde. Ich glaube, dann hält sich kaum jemand mehr an die DKR - ähnlich Ihrer kürzlichen provokativen Frage zu der zusätzlichen Schraube bei Plattenosteosynthesen.

    Mit der \"heilen Welt\" haben Sie ja so recht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin