Hallo liebes Forum,
bei einigen KH ist mir aufgefallen, dass die Kodierung der chron. Niereninsuffizienz hoch im Kurs steht.
Da wir hier in die Regressprüfung bezgl. Fremdverschulden einsteigen, schreiben wir die Mitglieder an, ob sie wüssten wie ihre Niereninsuffizienz zu Stande kam.
Viele wissen dann noch nicht einmal, dass sie eine Niereninsuffizienz haben, sind weder dialyse- noch medikamentenpflichtig. Wie sich herausstellt, fusst die Kodierung meist in leicht veränderten Nierenwerten, die jedoch so gering sind, dass sie weder dem Patienten gegenüber erwähnt werden, noch im Entlassungsbericht auftauchen, um den Niedergelassenen auf ein eventuelle Überwachung hinzuweisen.
Für mich stellt sich nunmehr die Frage, ob diese leicht abweichenden Werte bereits die Kodierung als ND rechtfertigen. Verwirrenderweise ist die Kodierung in den meisten Fällen alleine gesehen auch nicht abschließend groupingrelevant, was die Motivation der vermehrten Kodierung für mich noch undurchsichtiger macht.
Da mich jedoch nicht nur die Kostenrelevanz sondern vielmehr die korrekte Kodierung interessiert, bitte ich um Hinweise für eine Abgrenzung kodierbar/nicht kodierbar. Haben leicht abweichende Werte tatsächlich schon so entscheidenden Einfluss auf die Behandlung, dass von \"Mehraufwand\" die Rede sein kann?
Vielen Dank und MFG
Martin Wittwer