Chron. Niereninsuffizienz / nicht behandlungsbedürftig

  • Hallo Herr Mautner,

    vielen Dank für ihren sehr qualifizierten Beitrag. Eigentlich hätte ich angenommen, dass ein Mediziner der die Fachbezeichnung Internist trägt wissen müsste, dass Nierenschädigungen nicht ausschließlich auf fehlende Flüssigkeitszufuhr zurückzuführen sein müssen. Denkbar sind auch Vergiftungen, Schäden durch Medikamente oder Traumata. Und ich halte es durchaus für sinnvoll 99 oder 999 Mitglieder anzuschreiben, wenn dann beim 100.ten oder 1000.ten herauskommt, das ein Fremdverschulden vorliegt und z.B. die Berufsgenossenschaft oder ein Haftpflichtversicherer die Kosten für eine Dauertherapie (z.B. Dialyse) übernehmen muss und so die Versichertengemeinschaft der GKV entlastet wird.

    Übrigens trage ich das Pseudonym \"Erlösminimierer\" und nicht \"Erlösoptimierer\", das jedoch nur am Rande. Übersehen haben Sie vielleicht vollständig, dass ich alle meine Posts mit Vor- und Zunamen unterschreibe.

    MFG
    Martin Wittwer

    :t_teufelboese: Abrechnungssachbearbeiter :t_teufelboese:

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

    Voltaire ( 1694-1778 )

  • Hallo Forum,

    ich habe mein Problem mit den Niereninsuffizienzen weiter eingegrenzt und stolpere jetzt über ein entsprechendes Kodierproblem.

    Die ursprünglich geschilderten Fälle scheinen nunmehr tatsächlich keine Fälle zu sein, die mit chron. Niereninsuffizienz im KH aufgenommen werden, sondern vielmehr durch die eigentliche Therapie im KH (Medikationen, Wasserausschwemmung bei Dekomp. Herzinsuff.) entsprechende Reaktionen der Niere aufgrund der Mehrbelastung entwickeln. Bei Entlassung ist der Befund wieder so stabil, dass nicht einmal der weiterbehandelnde Arzt zur weiteren Beobachtung der Nierenfunktion angehalten wird (z.B. Entlassungsbericht).

    Für mich stellt sich nunmehr die Frage, ob in diesen Fällen die chron. Niereninsuffizienz überhaupt der richtige Kode ist.

    Käme hier nicht eher einer der Kodes:

    N 99.0 - Nierenversagen nach ärztlicher Maßnahme
    N 17.8 - sonstiges akutes Nierenversagen
    N 17.9 - Akutes Nierenversagen nicht näher bezeichnet

    in Frage, um diese akuten Reaktionen auf die Therapie darzustellen? Oder liege ich jetzt vollkommen daneben?

    Vielen Dank für hilfreiche Hinweise bereits im Voraus.

    MFG
    Martin Wittwer

    :t_teufelboese: Abrechnungssachbearbeiter :t_teufelboese:

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    Voltaire ( 1694-1778 )

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Erlösminimierer:
    Bei Entlassung ist der Befund wieder so stabil, dass nicht einmal der weiterbehandelnde Arzt zur weiteren Beobachtung der Nierenfunktion angehalten wird (z.B. Entlassungsbericht).


    Guten Tag Herr Wittwer,
    woher haben Sie die detaillierten Kenntnisse zum med. Verlauf,
    haben Sie Zugriff auf den E-bericht?


    Gruß
    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    ich habe keinen E-Bericht vorliegen. Ich weiss nur vom weiterbehandelnden Hausarzt, dass die Patientin keine bekannte chronische Niereninsuffizienz hat bzw. hatte und ihm im Entlassungsbericht auch nichts gegenteiliges mitgeteilt wurde.

    Der Hausarzt hat bei uns angerufen, da die Patientin mit unserer Anfrage bei ihm aufgetaucht ist. Sie hatte sich hilfesuchend an ihren Arzt gewandt, weil auch ihr selbst die Erkrankung nicht bekannt war und auch im KH nicht kommuniziert wurde.

    Den Verlauf hat mir ein MDK-Arzt anhand der 301-Daten, die mir vorliegen, beispielhaft aufgezeigt, soll heißen wir nehmen zum momentanen Zeitpunkt an, gestützt auch auf die Aussagen der Hausarztes und der Versicherten, dass sich die Geschichte so darstellen muss (wir nehmen dies zu Gunsten des KH bisher an, dass sie sich die Niereninsuffizienz nicht nur ausgedacht haben, sondern tatsächlich Komplikationen mit der Kodierung darstellen wollen).

    MFG
    Martin Wittwer

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    Voltaire ( 1694-1778 )

  • Hallo Forum,

    wenn die Diagnose N99.0 - Niereninsuffizienz nach medizinischen Maßnahmen - für die so kurz zuvor beschrieben Beiträge zutreffen sollten, dann könnte ich sämtliche stationären Fälle, in der ich die N18.8x kodierte, ändern. :i_drink:

    Ich kodiere für die Innere Abteilung recht häufig als Nebendiagnose die N18.8x - da unsere Patienten überwiegend zusätzliche schwerwiegende Erkrankungen haben. Natürlich nur bei Ressourcenverbrauch wie Ein-Ausfuhrberichte - Laborkontrollen - med. Therapie .... usw.!
    Mit diesen zusätzlichen Erkrankungen werden ein \"Batzen\" an Medikamente verabreicht, die überwiegend als Nebenwirkung eine Niereninsuffizienz mit sich bringen.

    So müßte dann die N99.0 kodiert werden. Jedoch unter der Niereninsuffizienz nach med. .... verstehe ich etwas anderes. Ein mehr zur Tendenz der akuten NI hingehend, die z. B. bei Untersuchungen auftreten können -> wie nach Kontrastmittelgabe !!

    ochpowi

    :sonne:

  • Hallo Forum,

    ich gebe ochpowi recht, dass die Genauigkeit in der Kodierung akuter, oder chronischer Nierenfunktionsstörungen zu verbessern ist.

    Akute Nierenfunktionsstörungen entstehen prärenal, toxisch/ischämisch, oder postrenal. Diese Funktionsstörungen werden mit den Kodes z.B. N99 Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen, oder der Grundkrankheit wie z.B. Hepatorenales Syndrom, Blutungsanämie bei Magenulcus, oder ähnliche + dem Kode für das Nierenversagen N17.9 abgebildet.
    Nur bei Vorliegen einer Nierenhistologie kann der N17.x Kode weiter differenziert werden.

    Ein Patient mit chronischem Nierenversagen kann zusätzlich noch ein akutes Nierenversagen erleiden (eben akut auf chronisch). Hier ist eben auch beides zu kodieren.

    Eine akute Glomerulonephritis mit vorliegender Histologie erhält keinen zusätzlichen Kode aus N17.x, selbst wenn vorübergehend ein dialysepflichtiges Nierenversagen bestand. Die unter N17.x erfassten histologischen Befunde und den daraus resultierenden Kodierungen unterscheiden sich grundsätzlich von Glomerulonephritiden.
    Die Nierenerkrankungen sind durch etliche +* Kodierungen ausreichend erfasst.

    Wie unser Patient dann aus der Geschichte herauskommt, fällt unter den Begriff chronisches Nierenversagen.

    Die Fachgesellschaften sprechen von einenm chronischen Nierenversagen, wenn eine Nierenschädigung vorliegt, oder die Nierenfunktion für mehr als 3 Monate unter einer glomerulären Filtrationsrate von 60 ml/min/1,73 qm liegt.
    Ein Nierenschaden wird definiert als Vorliegen pathologischer Nierenwerte im Serum, abnormer Urinbefunde, oder Befunde aus der Bildgebung.
    Überträgt man dies auf den ICD 2005 dann wird schnell klar, dass N18.81/82 nur kodiert werden können, wenn die zugrundeliegende Nierenerkrankung benannt werden kann. Ausreichend hierfür wäre z.B. der Nachweis einer Mikroalbuminurie im Urin beim Hypertoniker mit Niereninsuffizienz.

    Die Bestimmung der GFR erfolgt anhand der Messung der Kreatinin-Clearance, oder der Formeln nach Cockroft-Gault, MDRD. Ein online tool ist unter http://www.nephron.com verfügbar, K/DOQI bietet downloads für Palm und Pocket-PC.
    Bei Patienten mit höhergradiger Funktionsstörung sollte der Mittelwert aus Harnstoff- und Kreatinin-Clearance bestimmt, oder die MDRD-Formel benutzt werden.

    mfg

    N. Bröker

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich möchte von Euch / Ihnen einige Meinungen zum Thema \"terminale Niereninsuffizienz\" - \"renale Anämie\" - \"Diabetes mellitus mit glomeruläre Krankheiten\" erhalten.
    Eigentlich nicht so passend zur chronischen Niereninsuffizienz - jedoch finde ich das Thema hier recht gut aufgehoben.
    Folgender Fall! Eine 80 jährige Patientin wird wegen einer Anämie stationär aufgenommen. Eine terminale Niereninsuffizienz ist bekannt und wird auch im Verlauf dialysiert. Die Anämie wird therapiert mit 4 EK´s. Diagnosestellung: renale Anämie. Doch nun hat die Patientin einen Diabetes mit bekannter glom.... Krankheit. Der Diabetes wird mit Insulin therapiert - jedoch keine Entgleisung etc. (also nur nebenbei therapiert).
    Jetzt habe ich eine Auseinandersetzung mit der Krankenkasse oder demnächst sogar einen MDK-Fall auf den Tisch.
    Von Seiten der Krankenkasse wird nur auf Beispiel 8 Seite 86 der DKR verwiesen.
    Bin sehr auf Meinungen gespannt.

    Danke im Voraus

    ochpowi


    :sonne:

  • Guten Abend allen im Forum,
    ich möchte gern dieses Thema nochmal aufgreifen, da mich im Moment ein ebensolcher Fall beschäftigt.
    Ist die HD terminale Niereninsuffizienz + * renale Anämie
    oder
    HD Diabetes +* diab. Nephropathie ??

    mit freundlichen Grüßen
    Paul

  • Guten Tag zusammen,
    wenn sie wegen der Anämie aufgenommen wurde und diese behandelt wurde, dann ist diese m.E. die HD. Also die terminale NI mit der D63.8*.

    Ansonsten hat ein Mitstreiter das so beschrieben:

    die zu Grunde liegende Erkrankung- Kausalitätsprinzip- spielt keine Rolle ansonsten landen wir bei dem Vorschlägen Geburt bzw. der biblischen Schöpfung als Ursache von allem.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Guten Tag zusammen,
    wenn sie wegen der Anämie aufgenommen wurde und diese behandelt wurde, dann ist diese m.E. die HD. Also die terminale NI mit der D63.8*.

    Ansonsten hat ein Mitstreiter das so beschrieben:

    die zu Grunde liegende Erkrankung- Kausalitätsprinzip- spielt keine Rolle ansonsten landen wir bei dem Vorschlägen Geburt bzw. der biblischen Schöpfung als Ursache von allem.

    Hallo Herr Horndasch,
    das ist aber sehr umstritten und führt auch bei uns tagtäglich zu Diskussionen.

    Eigentlich verhält es sich so:
    Wenn die gewählte Diagnosenkombination für die Kasse günstiger ist, wird ohne Widerspruch bezahlt. Ansonsten wird der MDK beauftragt. Und wenn dieser im Erstgutachten die Meinung des Krankenhauses vertritt wird von der Kasse auch schon mal ein Zweitgutachter bestellt. :t_teufelboese:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken