Hallo Forum,
ich bin auf der Suche nach (BSG-)Urteilen zu folgenden Bereichen:
1. zeitnahe Prüfung:
Eine KK will im Mai 2005 einen Fall aus Feb. 2004 auf die Kodierqualität prüfen lassen. Ich habe dies mit Verweis auf das BSG-Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R abgelehnt, da dies meines Erachtens keine zeitnahe Prüfung mehr darstellt. Von der Kasse wurde mir daraufhin mitgeteilt, dass dieses Urteil nur für die Prüfung der Notwendigkeit zutreffe und auch nicht auf die Vertragssituation in Bayern übertragbar ist.
Gibts es evtl. weitere Urteile zu diesem Bereich.
2. Prüfkriterien konkretisieren
Von der KK werden oft Unterlagen zur Vorlgae beim MDK verlangt, mit dem Pauschalen Hinweis zur \"Prüfung der Kodierqualität\" . Gibt es hier ein Urteil, dass eine Konkretisierung der Angabe bei der Kodierqualität verlangt. Z.B. welche Nebendiagnosen geprüft werden sollen oder \"Hauptdiagnose wird angezweifelt\", ....
Bei Anfragen direkt vom MDK werden die Prüfkriterien machmal konkretisiert, was die Bearbeitung der Anfrage erleichtert.
Habe leider keine entsprechenden Urteile bei meiner Recherche gefunden und hoffe auf eure Unterstützung.
Gruß aus Franken mit der Hoffnung auf ein schönes Wochenende
Pöfi