Stat. Aufnahme wegen po-Schmerz nach amb. OP

  • Liebes Forum, guten Morgen,

    ich habe ein Problem, aber wer hat das nicht?

    Eine Pat. wird hier amb. an einer akuten Analfissur operiert, ferner wird eine Mariske abgetragen. Der Eingriff erfolgt ambulant durch unsere Abteilung und ist unkompliziert. Die Pat. wird an Nachmittag unauffällig nach Hause entlassen. Am späten Abend stellt sich die Pat. mit starken Schmerzen hier vor und wird stat. aufgenommen, der Lokalbefund ist unauffällig. Die Pat. wird mit Opiaten versorgt und der Schmerzzustand bessert sich. Wir haben der Pat. vorgeschlagen, die weitere Behandlung nun amb. durchzuführen, die Pat. weigert sich, sie verlässt die Klinik erst, wenn sie keine Schmerzen mehr hat und abgeführt hat. Wir haben Kontakt mit der KK aufgenommen, um eine Kostenübernahme zu erhalten, die uns aber verweigert wurde.

    :sterne:
    Fragen:
    1. wie ist korrekt zu kodieren?
    2. was ist mit den Kosten, wie verhalte ich mich der KK gegenüber? Muß ich auf ein MDK-Gutachten warten, was sicherlich kommen wird oder hat jemand eine Idee.

    Vielen Dank

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Hallo Schnippler2,
    der Fall wird unzweifelhaft stationär wegen Komplikation aufgenommen und mit HD Analfissur und Prozedur kodiert, da er in der gleichen Einrichtung ambulant operiert wurde. Eine Kostenübernahmeerklärung der KK ist nicht nötig. Der Fall wird stationär abgerechnet, dann wird die Anfrage erwartet, warum nicht ambulant, darauf kann ein Ausnahmetatbestand gem. Anlage 2 zum Vertrag nach § 115b formuliert werden. Der Fall wird wahrscheinlich zur Prüfung an den MDK in Auftrag gegeben, der Entlassungsbrief angefordert und eine G-AEP-Dokumentation wird erstellt und verschickt. Dann wird der MDK die stationäre Behandlungsnotwendigkeit wahrscheinlich bestätigen. So schafft man Arbeitsplätze.
    Gruß aus Oberbayern.

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Zitat


    Original von schnippler2:
    Wir haben der Pat. vorgeschlagen, die weitere Behandlung nun amb. durchzuführen,


    Hallo Schnippler2, Hallo Herr Fischer,

    die ambulante Behandlung war laut Krankenhaus unzweifelhaft ausreichend. WEnn die Kasse diese ablehnt, liegt sie damt nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot richtig. dieses gilt übrigens auch für die Versicherten. Der MDK dürfte sich ideser Meinung bei entsprechender Akteneinsicht anschließen, sofern die Akte sauber geführt wurde.

    Ich würde empfehlen, sich mit der Kasse auseinanderzusetzen, um ggf. eine Behandlung mit nur einem Belegugnstag abzurechnen, oder so ähnlich, damit sie nicht auf den gesamten Kosten sitzenbleiben.

    mfg

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Hallo Herr Bern,
    wenn die ambulante Behandlung unzweifelhaft ausreichend war, ist mir nicht klar, warum die Patientin dann überhaupt stationär aufgenommen wurde. Erst dadurch sind die (Abrechnungs-)Probleme ja entstanden. Man hätte die Opiattherapie ja auch als ambulante Leistung abrechnen können. Das behandelnde Krankenhaus muss sich ja mal entscheiden, wie es den Fall abrechnen will, dann sollte allerdings die Dokumentation in der Akte so wasserdicht sein, dass die stationäre Behandlungsnotwendigkeit auch erkannbar ist.
    Gruß
    G.Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,

    der Fall wird unzweifelhaft stationär wegen Komplikation aufgenommen

    soweit ok, aber:

    Wir haben der Pat. vorgeschlagen, die weitere Behandlung nun amb. durchzuführen, die Pat. weigert sich, sie verlässt die Klinik erst, wenn sie keine Schmerzen mehr hat und abgeführt hat.

    nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V haben Versicherte Anspruch auf vollstationäre
    Behandlung wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das KH erforderlich ist.....

    Es wäre also, aus meiner Sicht, kein stat. Fall geworden wenn die Pat. die Aufnahme \"erzwungen :boese:\" hätte. Wie verhällt man sich in solch einem Fall? Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben hätte die Pat. nachdrücklich des KH´s verwiesen werden müssen. Oder stellt man ihr die mit der KK nicht abrechenbaren Kosten privat in Rechnung so zu sagen als Wahlleistung :sterne:

    Gruß
    G.

  • Hallo Schnippler2,

    bei der Abrechnung Ihrer Leistung mit der KK sehe ich wenig Chancen auf Erfolg. Auf der formal juristischen Ebene hätte der Patient nicht aufgenommen werden dürfen und die Leistung hätte ambulant erbracht werden müssen. Auf der Interaktionsebene mit dem Patienten ist dies eine andere Sache, weil die formal juristische Ebene vielen Patienten nicht transparent ist. Hier divergiert die Erwartungshaltung erheblich von dem mit dem Patienten vereinbarten Kassenleistung.
    In einem solchen Fall -selbst schon erlebt und erlitten- würde ich Kontakt mit der KK aufnehmen und dem Sachbearbeiter offen den Fall schildern, so wie er ist. Die Sachbearbeiter haben durchaus \"Biß\", nicht nur uns gegenüber, sondern auch ihren Versicherten gegenüber. Letztendlich wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, als entweder eine zufriedene Patientin nicht abrechnen zu können, oder einer dann unzufriedenen Patientin die von Ihnen erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen, da sie eine Leistung eingefordert hat, für die kein Versicherungsschutz bestand. Vielleicht fragt man hier mal die Juristen im Forum, wie das BGB so einen Fall sieht.
    Hessen, herrlich schwül. :sonne:
    Eckardt

  • hallo zusammen,

    ich als kassenvertreter, sehe die sache aus formeller sicht genau so.
    was letztendlich der zuständige sachbearbeiter daraus macht, steht auf einem anderen blatt.

    norddeutschland, schwül und brennend heiß :sonne:

  • Hallo, Schnippler2 und auch alle anderen,

    ich kann KH- und KK-Seite verstehen, allein schon aus eigener Erfahrung, wie Patienten sind :d_zwinker:
    Mein Vorschlag wäre eine vorstationäre Behandlung ohne nachfolgende stat. Behandlung abzurechnen, natürlich in Abstimmung mit der KK, der ich den Fall offen, ohne den Datenschutz zu verletzen :augenroll:, schildern würde. Viele Sachbearbeiter der KKs zeigen Einsicht, wenn man Ihnen die Situation vor Augen hält (später Abend, aufgeregte Pat., evtl. Versorgungsprobleme, etc). Warum MDK einschalten und abwarten, wenn es doch etwas einfacher geht...

    Schwül genug für den Biergarten :i_bier1:

    Gruß aus Bayern

    Andrea-FS1 :d_v:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,


    Zitat


    Original von schnippler2:
    …späten Abend stellt sich die Pat. mit starken Schmerzen hier vor und wird stat. aufgenommen, der Lokalbefund ist unauffällig. Die Pat. wird mit Opiaten versorgt..


    Zitat


    Original von Eckardt:
    ….Auf der formal juristischen Ebene hätte der Patient nicht aufgenommen werden dürfen und die Leistung hätte ambulant erbracht werden müssen. …


    Nach Opiatgabe – Wirkdauer u.U bis 8 Stunden - einen Patienten nach Hause lassen, ich würde das so pauschal nicht fordern.


    Zitat


    Original von schnippler2:
    … die Pat. weigert sich, sie verlässt die Klinik erst, wenn sie keine Schmerzen mehr hat und abgeführt hat.


    Möglicherweise bestand auch eine neurolog.-psychiatr. Nebendiagnose
    (F40,- F41,-)

    z.B.
    Agliophobie Angst vor Schmerz


    Pamphobie Angst vor Allem


    Gruß

    E Rembs