Guten morgen Forum.
Mir ist leider kein besserer Ausdruck als Titel eingefallen .
Ich bin der Meinung mal gelesen zu haben, dass der MDK verpflichtet ist bei Begutachtungen zur Kodierrichtigkeit in beide Richtungen zu prüfen.
Also nicht nur der KK sagen, dass sie Geld zurückfordern kann, sondern auch, dass das KH relevante Diagnosen nicht verschlüsselt hat, und das bei Nacherfassung höhere Kosten für die KKn entstehen.
Leider finde ich das nicht mehr.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen Dank
papieriger