Cholecystektomie in der Schwangerschaft

  • Liebes Forum,
    ich wende mich heute mit einem problem an Sie, welches zu einer unterschiedlichen Auslegung der Kodierrichtlinien zwischen Klinik und Kramkenkasse geführt hat.
    Fall(2004):
    Eine junge Frau kommt wegen rezidivierender kolikartiger Oberbauchschmerzen jetzt akut zur stationären Aufnahme. Es besteht zusätzlich eine intakte unkomplizierte Schwangerschaft in der 18. Woche.
    Als Ursache für die Beschwerden wird eine Cholecystolithiasis mit akuter Cholecystitis gefunden. Zunächst konservative antibiotische Behandlung in der Gastroenterologie, später Verlegung zur Chirurgie und laparoskop. Cholecysektomie.

    Unter Bentuzung der Kodierrichlinie 1510b, Absatz \" Schwangerschaft als Nebenbefund\"
    wird kodiert:

    HD: K80.00 Cholelithiasis mit akuter Cholecystitis...
    ND: Z 34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft
    O09.2 Schwangerschaft 14.-19. Woche
    D64.8 Anämie...
    D69.51 Thrombocytopenie
    --> DRG H08A ( RG 1,362)

    Die KK möchte aber als HD O99.6 ( Krh. der Verdauungsorgane, die Schwangerschaft.. komplizieren). Damit wird die DRG O65A mit einem KG von 0,737 erreicht.

    Unabhängig von den doch sehr unterschiedlichen Bewertungen der DRGs, sind wir der Meinung, korrekt kodiert zu haben. Die Cholelithiasis mit Cholecystitis war eine unabhängig von der Schwangerschaft bestehend und behandelte Erkrankung.Die Schwangerschaft wurde nicht kompliziert.
    Wie ist Ihre Meinung?

    Vielen Dank

    hecke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn die Patientin wegen der Galle aufgenommen wurde und die Schwangerschaft hier nicht beeinträchtigt war, ist zweifellos so zu kodieren, wie Sie es getan haben. Die DKR 1510b beschreibt hier genau den Sachverhalt und gibt eigentlich unmissverständlich vor, wie hier zu kodieren ist. Wie begründet denn die Kasse ( nicht der MDK? ) seine Interpretation?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Frau Hecke,

    die DKR ist wirklich unmissverständlich. Das KK-Prüfmodul :teufel: wird wahrscheinlich nur aufgrund Ihrer Angabe der SSW (ist bei Z34 nicht nötig) draufgestossen sein, da dazu auf jeden Fall ein weiterer :icd: aus dem Kapitel XV gehört und evtl. wurde auch der Fachabteilungsschlüssel GYN/Geburtshilfe übermittelt. Solange Sie die Patientin auf einer allgemeinchirurgischen Station behandelt haben, dürften Sie kein Argumentationsproblem unter Hinweis auf die DKR haben.

    Gruß aus Bayern

    Andrea-FS1 :d_v:

  • Liebe Kollegen, vielen Dank für Ihre Beiträge, die ja meine Meinung unterstützen.
    Zu Ihrer Frage , Herr Selter:
    Argumentation der KK:
    - diese Interpretation der DKR bezieht sich nur auf Frakturen und ähnliches
    - dann müßten wir ja auch bei jeder Appendizitis in der SS so verfahren
    - die Cholelithiasis wird doch verschlimmert durch die SS
    - wir kürzen jetzt die Rechnung und verrechnen mit anderem Fall, da formaler Fehler. MDK ist in diesem Fall nicht erforderlich.
    - wir machen das immer so, bei allen anderen Krankenhäusern haben wir bisher noch keinen Widerspruch erfahren. Da wurde immer so wie wir es wollten geändert.

    Ich habe eine Rechnungskürzung abgelehnt, mal sehen was raus kommt.Hier handelt es sich um eine unterschiedliche Interpretation der DKR, die ja einen medizinischen Hintergrund beinhaltet. Das sollte dann auch der MDK prüfen.

    Herzliche Grüße aus Berlin

    Hecke

  • Hallo liebe Mitstreiter,
    ich möchte dieses schon etwas ältere Thema erneut aufleben lassen.

    Die stationäre Aufnahme einer Patientin erfolgte aufgrund von unklaren Unterbauchbeschwerden zunächst gynäkologisch (einige Stunden) bei bestehender Schwangerschaft. Eine intakte Schwangerschaft wurde festgestellt. Bei V.a. akute Appendizitis Indikationsstellung zur Operation. Eine perforierte Appendizitis bei aktueller Gravidität (6+5 SSW) wurde histologisch bestätigt. Postoperativ erschwerte ein Wundabszesses den Verlauf.
    Wie sollte hier kodiert werden?
    Nach DKR 1510b Bespiel 4 oder lt. ICD alphabetisch mit der O99.6. Obwohl hier die spezielle DKR den alphab. ICD „sticht! Für einige Argumente bin ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    ochpowi

  • Hallo ochpowi,

    da nicht zu beweisen ist, dass die Appendizitis eine Komplikation der Schwangerschaft ist und die Appendizitis offensichtlich auch die Schwangerschaft nicht kompliziert hat, ist die Appendizitis die HD (gemäß DKR 1510b Schwangerschaft als Nebenbefund). Der postoperative Abszess ist nicht ungewöhnlich bei perforierter Appendizitis. Er hat vermutlich nicht die Schwangerschaft, sondern nur den allgemeinen Heilverlauf erschwert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,

    ich muss das Thema noch einmal aufgreifen, weil ich es auch habe.

    M.E. kompliziert eine akute Appendizitis mit Appendektomie immer eine bestehende Schwangerschaft. Nach dem genauen Wortlaut müste demzufolge gemäß DKR 1510b eine O99.(6) als sonstige Krankheit der Mutter, die andernorts klassifizierbar ist, die jedoch die Schwangerschaft kompliiziert, kodiert werden, ggf. zustäzlich mit einem Kode aus K35.-.

    Das führt bei einer Appendektomie jedoch zu einer Minderung des Fallgewichtes im Verhältnis zu einer Appendektomie bei einer Nichtschwangeren. Das sollte eigentlich nicht sein. :sterne:

    Eine formal schlüssige Argumentation, die K35.- als HD zu kodieren, habe ich auch bei erweiterter Suche im Forum nicht gefunden. Kann jemand helfen?

    Medman2

  • Zitat


    Original von medman2:


    Das führt bei einer Appendektomie jedoch zu einer Minderung des Fallgewichtes im Verhältnis zu einer Appendektomie bei einer Nichtschwangeren. Das sollte eigentlich nicht sein. :sterne:

    Hallo,
    Antwort 1 (eher undifferenziert): klassischer Fall für das Vorschlagswesen.

    oder

    Antwort 2: sind Sie sicher, dass die Kosten bei einer Appendektomie bei einer Schwangeren tatsächlich nach einer Kalkulation über x Fälle höher liegen als bei einem unselektierten Krankengut (Nicht-Schwangere?). Nur dann wäre auch ein höheres RG \"gerechtfertigt\".

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo medman2,

    Zitat


    Original von medman2:
    ...M.E. kompliziert eine akute Appendizitis mit Appendektomie immer eine bestehende Schwangerschaft....


    Immer? Inwiefern?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo medman2,
    ein Kode aus K35.- als HD, als Nebendiagnose dann die Z34 (Überwachung einer normalen Schwangerschaft) und die Schwangerschaftswoche aus O09.-.
    In den DKR ist das Beispiel einer Schwangeren mit einem stationären Aufenthalt wegen einer Fraktur, bei dem die Fraktur HD und die Z34 ND ist.

    Viele Grüße

    mekia