Liebes Forum,
ich wende mich heute mit einem problem an Sie, welches zu einer unterschiedlichen Auslegung der Kodierrichtlinien zwischen Klinik und Kramkenkasse geführt hat.
Fall(2004):
Eine junge Frau kommt wegen rezidivierender kolikartiger Oberbauchschmerzen jetzt akut zur stationären Aufnahme. Es besteht zusätzlich eine intakte unkomplizierte Schwangerschaft in der 18. Woche.
Als Ursache für die Beschwerden wird eine Cholecystolithiasis mit akuter Cholecystitis gefunden. Zunächst konservative antibiotische Behandlung in der Gastroenterologie, später Verlegung zur Chirurgie und laparoskop. Cholecysektomie.
Unter Bentuzung der Kodierrichlinie 1510b, Absatz \" Schwangerschaft als Nebenbefund\"
wird kodiert:
HD: K80.00 Cholelithiasis mit akuter Cholecystitis...
ND: Z 34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft
O09.2 Schwangerschaft 14.-19. Woche
D64.8 Anämie...
D69.51 Thrombocytopenie
--> DRG H08A ( RG 1,362)
Die KK möchte aber als HD O99.6 ( Krh. der Verdauungsorgane, die Schwangerschaft.. komplizieren). Damit wird die DRG O65A mit einem KG von 0,737 erreicht.
Unabhängig von den doch sehr unterschiedlichen Bewertungen der DRGs, sind wir der Meinung, korrekt kodiert zu haben. Die Cholelithiasis mit Cholecystitis war eine unabhängig von der Schwangerschaft bestehend und behandelte Erkrankung.Die Schwangerschaft wurde nicht kompliziert.
Wie ist Ihre Meinung?
Vielen Dank
hecke