Kostenübernahme bei "Wunschverlegung"?

  • Guten Tag,
    vielen Dank für Ihre Hinweise.
    Folgenden aktueller Stand wollte ich Ihnen mitteilen:
    Das nachfolgende Krankenhaus hat sich nochmal mit der KK beraten und folgende Lösung erzielt: Das nachfolgende Krankenhaus bekommt die Behandlung der vorgeburtlichen Wehen nicht bezahlt, da die Behandlung dieser vorgeburtlichen Wehen bereits in unserem Hause durchgeführt und voll bezahlt wurde. Der Aufenthalt im nachfolgemden KH wird ab dem Zeitpunkt der Geburt (Sectio) bezahlt. Das ist meiner Meinung nach eine faire Lösung.

    Übrigens nach mündlicher telefonischer Aussage einer MA KK:
    Selbst bei vorheriger Anfrage hätte die Kasse die Kostenübernahme abgelehnt (Begründung: med. nicht notwendig).

    Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen!

    Viele Grüße Johanna

  • Guten Tag,
    aus meiner Sicht ist das mit dem vorherigen Abklären so eine Sache. In einem anderen Thread wird diskutiert, dass manche Kassen die Kostenübernahme vorher zusagen und anschließend die primäre Fehlbelegung monieren.
    Folge: das KH bleibt auf seinen Kosten sitzen.

    Und in dem hier beschriebenen Beispiel: wer kümmert sich denn um die Kostenzusage? Meist läuft es doch so ab: KH A ruft bei KH B an, ob Pat. übernommen werden kann. KH B entscheidet über die Übernahme nach medizinischen Gesichtspunkten, bzw. freie Betten etc. Muss der Aufnahmearzt im KH B jetzt die Sozialgesetzgebung wissen, um zu wissen, wann eine Verlegung bezahlt wird und wann nicht oder dürfen Verlegungen nur noch von Patientenverwaltung zu Patientenverwaltung abgeklärt werden?
    Wir sind schon einigermassen froh, wenn die Ärzte die G-AEP-Kriterien anwenden.

    Das System soll doch auch handlebar sein. Unter diesem Aspekt wäre ich dankbar, wenn von Kassenseite ihren Mitgliedern klipp und klar mitgeteilt wird, dass generell keine Verlegungen auf Patientenwunsch bezahlt wird und statt dessen für solche Fälle eine Zusatzversicherung angeboten wird. Warum sollen immer die Ärzte, bzw. Krankenhäuser erklären, was nicht bezahlt wird?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch!

    In o. g. Fällen wird in unserem Haus die Verwaltung, sprich meiner Einer, eingeschaltet. Wir erledigen i. d. R. die Formalitäten. Dem Arzt reicht also eine Telefonnummer.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer