Hallo,
in unserer Chirurgie sollen demnächst bei Patienten mit Metallallergien beschichtete Knie-Endoprothesen zum Einsatz kommen. Diese werden gezielt für den Patienten vom Hersteller vorbereitet, die Mehrkosten hierfür werden voraussichtlich etwa 280€/Prothese betragen. Meine Frage: Rechtfertigt diese Vorbehandlung der Prothesen (es handelt sich um bikondyläre Prothesen) die Kodierung der OP mit dem Kode für Sonderprothesen (z.B. 8-522.90) anstelle des Kodes für \"normale\" bikondyläre Prothesen (z.B. 8-522.10)? Dadurch würde die höher bewertete DRG I43Z angesteuert. Gibt es Krankenhäuser in denen dieses Verfahren angewendet wird und wie waren die Erfahrungen mit den Krankenkassen im Rahmen der Abrechnung?
Ab 2006 steht für solche Prothesen mit dem OPS 5-829.e ja auch ein Zusatzkode zur Verfügung, aber da noch kein Grouper 2006 verfügbar ist, ist die Relevanz dieses Kodes noch nicht beurteilbar. Für Auskünfte zum Thema wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Andreas Bongartz