Hallo liebes Forum,
ich habe nirgendwo eine rechtliche Grundlage gefunden, wie wir gegen Fallsplitting vorgehen können.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine bestimmte Klinik immer nach Überschreiten der mVD Patienten in eine informelle Kooperationsklinik verlegt.
Welche rechtlichen Grundlagen verbieten diese Art von Fallsplitting ? Gibt es eine Möglichkeit der Verhinderung derartiger Praktiken außer der Argumentation mit fehlender medizinischer Notwendigkeit der Verlegung ?
Danke für zahlreiche Antworten !
Viele Grüße
valdobbiadene