HD bei Komplikation durch Marcumartherapie

  • Liebes Forum,

    nun habe ich alles durchgelesen zur Marcumartherapie und Wahl der Hauptdiagnose, aber eine eindeutige Antwort zur Hauptdiagnose habe ich dennoch nicht.... :sterne:

    Ich meine, ich hätte hier im Forum mal eine Stellungnahme des InEK gefunden ??? :d_gutefrage:

    Wir haben einen Fall einer 83-jährigen Patientin, die abends um 19:30h mit heftigen Nasenbluten unter Marcumarisierung kommt: Aus unserer Sicht wäre sie bei alleinigem Nasenbluten wohl kaum stationär geblieben, doch aufgrund der Gerinnungshemmung durch das Marcumar wird sie ausgiebig tamponiert und eine Überwachung mit Absetzen und Neueinstellung notwendig. HD also D68.3.

    Dass der MDK in seinen \"konsentierten Kodierempfehlungen\" die D68.3 nur als Nebendiagnose sieht, überrascht mich nicht....dennoch ist dies nicht die maßgebliche Richtlinie. :t_teufelboese:

    Wenn eine gastrointestinale Blutung auftritt und zugrundeliegend ein Ulkus ist, dass wird doch auch das Ulkus zur HD - warum soll bei Nasenbluten nicht die Gerinnungsstörung als zugrundeliegend kodiert werden ? :i_baeh:
    Schließlich wäre bei Nasenbluten durch ein Trauma auch das Trauma die HD.

    Kann irgendjemand eine eindeutige Aussage dazu machen oder mir umgekehrt einen [c=blue]eindeutigen Grund [/code] nennen, [c=blue]weshalb nicht [/code] die Blutung durch Marcumar mit [c=blue]D68.3 HD [/code] sein kann ?

    Schönen Abend noch
    _Medcon_

  • Liebes Forum,

    ich habe jetzt, denke ich, alle Beiträge zum Thema Spontanblutung unter Markumar gelesen, aber für dieses Problem keine Lösung gefunden:

    Aufnahme eines Marcumarpatienten wegen eines Hämatoms (Fall 1: hühnereigroß am Handrücken; Fall 2: Oberschenkel), ohne dass ein Trauma erinnerlich ist.
    Was ist Hauptdiagnose?
    Es besteht – zumindest in der SEG des MDK – inzwischen Einigkeit, dass die Art der Blutung (Hämaturie, Epistaxis, …) als HD, D68.3 als ND kodiert wird.
    Für Spontanhämatome gibt es aber keinen ICD.
    Der MDK vertritt deshalb die Ansicht, dass es keine Spontanhämatome gibt und zumindest ein Bagatelltrauma vorliegen muss, also eine Prellung Hauptdiagnose ist. (Hier gibt es sogar ein Gutachten, nachdem das Fehlen einer entsprechenden Anamnese der Beleg für das Vorliegen eines Bagatelltraumas ist, weil das dem Patienten oder dem aufnehmenden Arzt zu unbedeutend für eine Notiz wäre.)

    Wer hat diese Diskusssion schon mit dem MDK geführt und gab es eine Lösung?

    Liebe Grüße,

    LT

  • Hsllo LT,

    ich denke, das oben Gesagte ist hier anwendbar: Blutungen/Hämatome ohne Trauma unter Marcumar werden mit D68.3 erfasst/kodiert. Die SEG des MDK ist nur eine Empfehlung, kein Konsensus-Ergbnis mit med. Fachgesellschaften.

    Schöne Ostertage :)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Zitat


    Original von LT:
    Hier gibt es sogar ein Gutachten, nachdem das Fehlen einer entsprechenden Anamnese der Beleg für das Vorliegen eines Bagatelltraumas ist, weil das dem Patienten oder dem aufnehmenden Arzt zu unbedeutend für eine Notiz wäre.


    Hallo,
    in anderen Fällen wird so etwas mit - keine Doku = nicht vorhanden - elegant auf die Seite gewischt. Aber da würde da ja wahrscheinlich das RG erhöhen.
    bei fehlenden Trauma wäre ich auch für die D68.3 als HD, sofern kein spezifischerer Kode gefunden und angegeben werden kann.

    Interessant wäre auch noch das Management. Stand die Blutung (Hämatomausräumung) oder die Gerinnung (Quick anheben) im Vordergrund?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    darf ich diesen thread noch mal aufgreifen :augenroll:

    Pat. kommt zur Aufnahme wegen einer, nach dem Essen, aufgetretenen Zungenblutung unter Marcumar (Quick 10% ). Es findet sich an der linken Zungenseite eine Sickerblutung ohne eigentlicher Bissverletzung.
    Therapie: lokal Gelita, 2 Amp. Konakion. Im Verlauf sistierte die Blutung, Entlassung nach 2 Tagen.

    Frage der HD!! :d_gutefrage:

    S01.54 offene Verletzung der Zunge (obwohl eher vermutet, aber nicht sicher erkennbar)
    R58 Zungenblutung o.n.A.
    oder
    D68.3 + Y57.9!

    Allen eine schöne Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,

    habe selbst noch mal geforscht :rotwerd:

    Laut SEG 4 Nr. 114 ist D68.3 als ND zu betrachten.
    Bleibt die Frage, ob man S01.54 eine Verletzung der Zunge annimmt (nach dem Essen!) oder nur das Symptom R58 kodiert.
    Kann es zur Zungenblutung \"ohne\" Verletzung kommen :sterne:

    Mal sehen ... :)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Leute,

    es geht echt um money bei dieser Frage!! :t_teufelboese: :t_teufelboese:

    Was soll man \"begründet\" nehmen?
    Die vermutete Bissverletzung der Zunge S01.54 oder das Symptom R58?

    Brauche wirklich einen Tipp :a_augenruppel:

    Danke

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo riol,

    auch wenn ich die Blutung (Symptom) hier sowieso einer Bissverletzung (Grunderkrankung/Verletzung) zuordnen würde und mir gar nicht die Gedanken machen würde....
    Sie haben doch zumindest den Verdacht auf Zungenbissverletzung und auch behandelt (Gelita wegen resultierender Blutung). Es steht nirgends, dass z.B. eine Naht erfolgen und das eine Bissverletzung eine gewisse (makroskopisch zu erkennende) Größe haben muss. Also DKR D008 und habe fertig. Die R-Kodes sind zudem deutlich in ihrer Verwendung eingeschränkt, was ja im Vorwort des Kapitels beschrieben wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Sehr geehrtes Forum

    Erbitte Hilfe

    Im März 09 Ablation mammae wegen Mammakarzinom.
    April 09 ACVB Anlage und Einstellung auf Falithrom.
    Juni 09 Serom (blutig) Bildung unter Falithrom-mehrfache Punktionen.
    Dies findet alles in anderen Krankenhäusern statt.
    Juli 09 Aufnahme bei uns mit einem recht großem Hämatom an der alten Op-Stelle (Mamma) immer noch unter Falithrom. Operative ausräumung des Hämatoms.
    Unsere HD wäre T81.0 MDK möchte R 58 - oder doch S20.2?
    Es geht mir nur um die Hauptdiagnose, Nebendiagnosen sind klar.

    Für Ihre Hilfe herzlichen Dank

    U.Schmidt

    Uwe Schmidt

  • Zitat


    Original von LT:
    Der MDK vertritt deshalb die Ansicht, dass es keine Spontanhämatome gibt und zumindest ein Bagatelltrauma vorliegen muss, also eine Prellung Hauptdiagnose ist.

    In der Medizin gibt es nichts, was es nicht gibt! Es gibt auch Spontanhämatome, erst recht unter einer Antikoagulation.
    Und was es sonst alles spontan geben kann:
    Spontanpneumothorax
    Spontane (bakterielle) Peritonitis
    Spontane Selbstentzündung
    Spontanheilung
    Spontanabort
    und und....


    Gruß
    Ordu