:t_teufelboese:
Hallo, Forum!
Ich kann es mir nicht verkneifen, ein mir heute zugestelltes Gutachten in Teilen zu veröffentlichen:
Ein süddeutscher MDK schreibt zu einer Kassenanfrage das folgende:
Der Patient wurde unter Reanimationsbedingungen bei Herzstillstand und akutem transmuralen Myokardinfarkt der Vorderwand intubiert ins Krankenhaus verbracht. Anhand der Leistungsdaten ist ersichtlich, dass hier von 09:55 h bis 10:33 h eine Behandlung stattfand. Der Patient verstarb.
Und nun kommt\'s:
[yellow][mark=royalblue] Aus gutachterlicher Sicht wurde hier der Patient unter Reanimationsbedingungen ins Krankenhaus verbracht und verstarb nach erfolgloser Reanimation nach kurzer Zeit.
Aus gutachterlicher Sicht sind hier die medizinischen Voraussetzungen für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung aus gutachterlicher Sicht (ja - zweimal!!!) nicht erkennbar.[/yellow][/mark] :totlach:
So viel zum Gutachten!
Nun drängen sich mir unwillkürlich folgende Fragen auf:
Sollen wir unsere Reanimationen künftig in die Tagesklinik einbestellen? :laugh:
Steht die Reanimation in der Vereinbarung nach § 115 b ? :noo:
War die Behandlung des Patienten nur mit den speziellen Mitteln des Krankenhauses durchführbar?
War die Planung des Aufenthaltes bei der ex-ante-Sicht des aufnehmenden Arztes so, daß er die Behandlung für mindestens einen Tag und eine Nacht auslegte ??? :uhr:
Wer hilft bei all diesen Fragen :sterne: