Sehr geehrtes Forum,
in den ersten Wochen des Jahres 2006 findet ein neues Prüfverfahren strittiger Abrechnungsfälle von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen zunehmend Verbreitung. Es handelt sich um sog. „Tochterfirmen“, zumeist in Gestalt einer Service-GmbH, welche durch einzelne Kostenträger oder einer Kooperation durch mehrere Kassen finanziert und beauftragt werden. Diese haben vornehmlich die Aufgabe, im Auftrag der Kassen umstrittene Abrechnungsfälle der Krankenhäuser durch eigens eingestellte Ärzte zu überprüfen und ggf. zu beanstanden.
Die Prüfmodalitäten haben sich über telefonische oder Schriftliche Anfragen hinaus auf Fallbesprechungen mit den zuständigen Mitarbeiter der Krankenhäuser vor Ort (z. B. Medizincontroller) ausgeweitet. Während dieser Gespräche werden von den Vertretern der Prüfcentern, trotz Hinweis auf Datenschutz und bestehende Verträge, auch gezielte Fragen medizinischen Inhaltes, über den Umfang des § 301-Datensatzes hinausgehend, zu dem entsprechenden Aufenthalt gestellt. Diese Fragen können meistens nur durch Hinzuziehen der Patientenakte beantwortet werden.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollte man darauf reagieren?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüsse
Antipode