Kommentare zu den MDS-Kodierempfehlungen (SEG4)

  • Nicht unbedingt streng inhaltlich, aber doch erwähnenswert: es finden sich keine Hinweise mehr, ob Konsens- oder Mehrheitsentscheidung.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von D. Duck:
    Nicht unbedingt streng inhaltlich, aber doch erwähnenswert: es finden sich keine Hinweise mehr, ob Konsens- oder Mehrheitsentscheidung.

    Hallo,

    diese Änderung beruht bestimmt auf einem Konsens!

  • Hallo,

    wenn ich wegen einer Blutungsanämie gastroskopiere, dann hab ich doch mehr gemacht als nur einen Laborwert kontrolliert.
    Und wenn ich EK bereitlege, also Blutgruppe bestimme und ggf. sogar EK aus dem Depot kommen lasse, dann ist das auch mehr als eine Kontrolle der Blutwerte. Es steht nirgends in den KR dass zur Verschlüsselung von D62 Blut tatsächlich gegeben werden muss, oder täusche ich mich da? Es steht da, dass die alleinige Kontrolle von pathologischen Werten die Verschlüsselung nicht rechtfertigt, aber das o.a. ist eben nun mal mehr, das kann der Mdk sich winden und \"konsentierten\" Mist veröffentlichen wie er will...

    OKIDOCI 8)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend


    Zitat


    Original von okidoci:
    Und wenn ich EK bereitlege, also Blutgruppe bestimme und ggf. sogar EK aus dem Depot kommen lasse, dann ist das auch mehr als eine Kontrolle der Blutwerte. Es steht nirgends in den KR dass zur Verschlüsselung von D62 Blut tatsächlich gegeben werden muss, oder täusche ich mich da?


    Siehe hierzu auch:


    „Für den OP-Tag werden sechs Erythrozytenkonzentrate sowie sechs Frischplasma-Einheiten angefordert“
    ….
    „Die alleinige Bereitstellung von Blutprodukten ist nicht kodierbar, selbst wenn die Päparate anschließend verworfen werden müssen. Nur tatsächlich applizierte Transfusionseinheiten werden berücksichtigt.“


    http://www.bdc.de
    DRG-Übung 85
    Onkologische Rektumresektionen 2007 right coding lohnt sich!
    Bartkowski R., Endrich B.


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Hallo Herr Rembs,
    ich würde sagen, Ihr Beispiel bezieht sich auf die Prozedur der Transfusion - nicht die Diagnose. Für eine Diagnose muß ich nicht unbedingt eine OPS-Prozedur erbringen, denn sonst bräuchten wir nur noch R-Codes (Bauchschmerzen, blasses Gesicht, schlechter Kreislauf) statt des akuten Ulcus duodeni mit Blutung UND Blutungsanämie.
    Deshalb gälte auch für die Rektumresektion: D62, wenn mehr als nur \"Kontrolle\" gemacht wurde - und die Anämie ist - ich wiederhole - primär eben NICHT durch Transfusion zu behandeln, sondern durch Aufrechterhaltung des Kreislaufs (Infusion gleich welcher Art), erst bei Erreichen bestimmter Kriterien erfolgt die Transfusion.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo in die Runde,
    in der zitierten DRG-Übung hatten wir ein anderes Problem diskutiert, eine Blutungsanämie bestand ja in der Ausgangssituation gar nicht.

    Das aktuelle Thema hatten wir allerdings bereits schon früher kommentiert:
    Bartkowski R, Endrich B, Ertl F: DRG-Übungen: Gastrointestinale Blutung - Fallzusammenführung; Der Chirurg BDC (6) 167-169 (2006)
    Dort haben wir bereits unsere Auffassung vertreten, dass der Mehraufwand für D62 tatsächlich allein schon durch die Bereitstellung der Konserven gegeben ist.
    Wir stehen weiterhin zu dieser Aussage, die nach unserem Kenntnisstand durch keine Kodierregel oder Sozialgerichtsurteile erschüttert wird.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Bartkowski:
    Wir stehen weiterhin zu dieser Aussage, die nach unserem Kenntnisstand durch keine Kodierregel oder Sozialgerichtsurteile erschüttert wird.

    Guten Tag Herr Bartkowski,

    da habe ich aber erhebliche Probleme!
    Nur das Bereitstellen von Konserven ist keine Therapie. Erst, wenn diese auch gegeben werden, therapieren Sie. So ist dann die DKR D003, Abnorme Befunde, doch bezüglich der Kodierung sehr limitierend:
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

    Wenn also keine therapeutische Konsequenz gezogen wird (Behandlung der Anämie) und nur kontrolliert wird, ist es nicht zu kodieren.

  • Guten Tag!
    Sicher, das Bereitstellen von EKs ist keine Therapie. Auch die anderen ND-Kriterien (diagnostische Maßnahme, erhöhter Betreuung-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand) scheinen prima vista nicht erfüllt zu sein.

    Aber:
    Ist eine Blutungsanämie denn lediglich ein \"abnormer Befund\" oder nicht vielmehr eine \"full powered\" Krankheit / Nebendiagnose ? In diesem Fall wäre aus der D003 nicht der Abschnitt über abnorme Befunde anzuwenden sondern vielmehr der Satz \"Sofern eine Begleiterkrankung das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert.\"
    Da das Kreuzen und Bestellen der EKs über das \"Standardvorgehen\" hinausgeht, wäre die Anämie aus dieser Sichtweise zu kodieren.
    Oder ?

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Selter!
    Stimmt, in dem konstruierten Beispiel der Sondereinsatzgruppe wird keine spezielle Prozedur beeinflusst. Mein letztes Posting bezog sich auf die Bereitstellung von (mehr) EKs (als üblich) im Rahmen der OP-Vorbereitung, wie im oben zitierten BDC-Beispiel Nr. 85. Die dort vorgeschlagene Nicht-Kodierung bezieht sich, wie Herr Dietz schreibt, ausdrücklich auf die Prozedur Transfusion und nicht auf die Diagnose.
    Ob die OP-Vorbereitung (Bestandteil der OP gemäß P001f), die hier zweifellos beeinflusst wird, eine \"spezielle Prozedur\" ist müssten wir die Leute fragen, die sich den Begriff \"spezielle Prozedur\" ausgedacht haben. Ich kenne keine Definition.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Selter,
    ich betrachte eine Konservenbereitstellung schon als therapeutische Massnahme, nämlich als Vorbereitung einer Transfusion. Dies ist etwas ganz anderes als lediglich die Kontrolle pathologischer Werte. Wie würden sie denn diese Art ärztlicher Tätigkeit sonst bezeichnen wollen? Betreuung? Dann würde auch die DKR D003 greifen ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin