Das Übel mit der Übelkeit

  • ?( Guten Morgen!

    Sehr interessiert verfolge ich die jeweiligen Beiträge in diesem Forum. Aber ich habe das Gefühl, je mehr ich lese, um so mehr verwirrt mich doch Einiges. Wie ist das denn nun mit der postoperativen Übelkeit?
    Bisher habe ich Übelkeit mit Erbrechen im Aufwachraum post-OP und bei Gabe von Vomex z.b. mit der T88.7 oder wie auch schon hier diskutiert mit der T88.5 kodiert. Dies stößt allerdings auf sehr großen Widerstand bei unserem Chirurgen. Für ihn gilt die postop. Übelkeit als normaler Zustand, der eben schon mal auftreten kann. Erstmal bin ich der nicht der Meinung, dass dies als \"normale\" Reaktion angesehen werden kann, zum Anderen ist nirgendwo die \"Höhe\" eines Aufwandes beschrieben. und eine Vomex kostet schließlich auch Geld.

    Weiter; welche T... nehme ich, wenn eine Braunüle para läuft? Gibt es ein Hämatom, welches mit Eis und Heparin behandelt wird, ist es für mich Grund genug die T80.1 zu kodieren. Oder bezieht sich die T80.1 ausschließlich auf die Phlebitis, Thrombophlebitis...? Und wie ist das bei einem Ödem? ?(

    Einen guten Start in die Woche

    H. Fey

  • Guten Morgen, H. Fey!

    Sie werden es schwer haben, eine Ursache für die postoperative Überlkeit zu finden, da es verschiedene Risikofaktoren hinsichtlich Patient, Operation und Anästhesie gibt, aber nicht DEN Auslöser. Prinzipiell stimme ich Ihnen zu, auch ich würde den entsprechenden Kode eher im Bereich der Anästhesie suchen, also die T88.5. Würde man der Operation die größere Bedeutung beimessen, müsste man die T81.8 nehmen. Dies mag für manche Operationen auch zutreffen (Schilddrüsen-OPs, gynäkologische OPs), verständlicherweise ist mir als Anästhesist die T88.5 aber näher.
    (Mich würde mal wundern, wie lange die OP-Zeiten \"Ihres\" Chirurgen sind, dass er das PÜWE [Postoperatives Würgen und Erbrechen] als normal ansieht.) :d_zwinker:

    PÜWE ist nunmal kein normaler Zustand, sondern eine ernstzunehmende Komplikation (fragen Sie mal die Patienten!), die entsprechend therapiert werden sollte. Folglich haben Sie eine Aufwand, den Sie auch so kodieren müssen.

    Die T80-Kodes handhaben wir so:
    T80.1 bei Phlebitis, Thrombophlebitis
    T80.2 bei lokaler Entzündung, Sepsis
    T80.8 bei Ödemen, Hämatomen, Infusion para etc..

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn man die Übelkeit in Zusammenhang mit der medizinischen Leistung ansieht, ist nach DKR D002d spezifisch bezüglich des Zustandes zu kodieren. Hier wird es dann wohl keinen spezifischeren als den R-Kode geben (analog dann auch Thrombose, Phlebitis, etc.). Die Diskussion geht dann aber los (haben wir an anderer Stelle schon mehrfach), inwiefern dann noch ein T-Kode zusätzlich zur vollen Darstellung der Situation nötig ist bzw. kodiert werden muss. Da dann viel Spaß, denn man wird hier doch auf eine ablehnende Grundhaltung beim MDK hoffen dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank, Herr Finkler,

    als \"nicht ärztliche\" Kodierfachkraft hat man es eben nicht immer leicht mit der Akzeptanz. Und schon gar nicht, was das medizinsche Wissen angeht. :teufel:

    Mit freundlichem Gruß
    H.Fey

  • Guten Morgen nochmals!

    HeFe
    Weiten Sie Ihr Statement auf das Medizincontrolling allgemein aus und ich unterschreibe sofort. :f_laber:

    @Selter
    Ich habe kein Interesse, die Diskussion jetzt hier zu starten.
    Vermutlich wird es so kommen, wie Sie sagen, aber bis dahin machen wir es so weiter.
    Auch wenn es manchmal recht mühsam und frustrierend ist, empfinde ich die Diskussionen mit den Kollegen vom MDK mitunter als recht erfrischend und als willkommene Abwechslung vom Klinikalltag. :d_zwinker:

  • Hallo, Forum
    Auch das Übel mit der Übelkeit geht in die gleiche Richtung wie die Frage, die ich schon einmal hier gestellt habe.
    Inzwischen hat der MDK derartige Fälle bei uns vermehrt abgelehnt.
    Also hier noch einmal:

    betrifft I97.9 Kreislaufkomplikation nach medizinischer Maßnahme, nicht näher bezeichnet.

    Der MDK sagt: Zitat
    Komplikationen zB Blutdruckschwankung, Übelkeit, Kreislaufprobleme postop sind noch im Rahmen der operativen Prozedur zu sehen. Sie stellen keinen Mehraufwand dar.


    Hat ein Patient mit einer Varizen-Operation postop Kreislaufprobleme nach 2 Std, 4 Std, 16 Std, oder 24 Std kommt die Frage auf wann kann dann eine Kreislaufkomplikation wieder kodiert werden? Wann ist der sogn \"Postoperative Rahmen der Prozedur zu Ende\" ???
    Wann kann dieser Code oder evt auch eine T88....benutzt werden.

    Wie kodiere ich eine Kreislaufschwäche nach Varizen-OP mit Blutdruckabfall, Übelkeit, Erbrechen,Ohnmacht, Ringer.... etc etc. nach einer OP nach 24 Std. Nach einer normalen Varizen-Op ist der Kreislauf normalerweise innerhalb weniger Stunden wieder ok.

    Alles post-op am gleichen Tag noch Standard? Wir meinen nein !
    Was ist denn nun richtig ???

    Grüße
    C.Gerhardt


    Grüße aus Bad Oeynhausen
    Christina Gerhardt

  • Hallo, Frau Gerhardt,

    ich würde hier aufwandsbezogen argumentieren:

    Postoperative Kreislaufschwäche: normal!
    Postoperative Kreislaufschwäche nach 4 Stunden und erneutes Anhängen einer Ringer-Flasche: Aufwand --> Kodieren.

    Abgesehen davon findet sich bezüglich des Aufwandes in den Kodierrichtlinien keine zeitliche Vorgabe ...

    T. Flöser

  • Hallo Herr Gerhardt,

    ich halte die Aussage des MDK schlicht für Blödsinn.
    In den DKR P001e wird klargestellt, daß der OPS eine PROZEDUR mit all ihren Komponenten abbildet. Ich wüßte nicht, daß es eine regelhaft zu einem Eingriff gehörende Prozedur ist, danach den Aufwachraum vollk***en.

    Daß eine routinemäßige postoperative Schmerztherapie im OPS abgebildet ist, ist nachvollziehbar und vielleicht sogar ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Nur hat das ganze nichts mit möglichen Nebendiagnosen zu tun. Da ist es nämlich völlig irrelevant, ob sie im Zusammenhang mit einer Prozedur aufgetreten sind (siehe auch DKR D003d).

    Der Versuch des MDK in Ihrem Fall hier offenbar eine \"nebendiagnosefreie Zone\" ist für mich nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch ein klarer Verstoß gegen die DKR. Die Kodierung von ND ist völlig unabhängig von den OPS-Kodes. Und sobald ein auch nur minimaler Aufwand damit verbunden ist, können und müssen sie kodiert werden.

    Mich würde mal interessieren, auf welche rechtliche Grundlage der Kollege vom MDK seine Behauptung stellt. Die DKR können es ja wohl nicht sein....

    Herzliche Grüße,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Hallo Herr N.

    da bin ich ganz Ihrer Meinung! Ich bin kein Mediziner, aber es kann ja nicht sein, dass einerseits der Anästhesist unter [c=crimson]CAVE[/code] : [c=crimson]PONV[/code] schreibt und dann eine postop. Übelkeit mit Erbrechen als \"normal\" gewertet wird. Und: Wo bitte steht beschrieben, wie hoch der Aufwand sein muss?? Selbst eine Ampulle Vomex kostet Geld. Auch wenn man der Meinung sein könnte, man solle doch \"die Kirche im Dorf lassen\" - da es genug Fälle gibt, bei denen das Haus fast \"drauf legt\" ist es nur legitim, das was geht auch zu kodieren. Hat m.E. überhaupt nichts mit Upcoding zu tun. Vielleicht mit \"Optimierung\", auch wenn diese Bezeichnung bei so manch einem einen etwas schalen Beigeschmack hinterlässt. Ich finde es i.O.

    MfG
    H. Fey