J96.0 Neuigkeiten

  • Guten Tag

    Nachdem der MDK vor wenigen Tagen \"seine\" neuen Kodierregeln vorgestellt hatte dachte ich dass es jetzt endlich mehr Klarheit über die Kodierung der J96.0 gibt.
    Ich bekam 1 Fall wieder bei dem die J96.0 wieder gestrichen wurde. Also den MDK angerufen und mit der neuen Regelung konfrontiert. Der MDK-Arzt sagte mir, sie seien sehr unglücklich über diese neuen Regelungen und sie würden die J96.0 weiterhin ablehnen.
    Heute bekam ich jetzt ein Schreiben wo 4 Fälle mit der J96.0 begutachtet wurden mit folgendem Ergebnis:

    Der Begriff Respiratorische Insuffizienz beschreibt die Erniedrigung der Sauerstoffspannung im [arial]arterielen[/arial] Blut unter 60 mmHg. Für eine Kodierung muss der Wert in jedem Fall bekannt sein.

    Bei den 4 von der Kasse vorgelegten aktuellen Fällen beruht die Kodierung der J96 offensichtlich jeweils auf [arial]kapillären[/arial] Blutgasanalysen. Diese sind für die Beurteilung einer respiratorischen Insuffizienz nicht ausreichend. Dies zeigt sich an den nur gering ernidrigten O2 Sättigungen und der fehlenden Beatmungsindikation. In keinem der genannten Fälle ist deshalb die J96.0 kodierfähig.

    Mir kommt es so vor als wurde wieder eine neue \"Lücke \" gesucht.
    Können sie mir sagen was sie von dieser Art der Begutachtung halten?

    Gruß Attila

  • Hallo Attila,

    Inhaltlich sind diese Aussagen Unsinn! Man weiß nicht, ob man sich :totlach: oder :j_weinen: soll.

    Gruß

    merguet

  • Warum denn nicht gleich eine arterielle Blutgasanalyse fordern? :t_teufelboese:

    Bei allem Verständnis für das Streben nach möglichst objektiven Kriterien, aber irgendwo sollte es ja dann doch noch mit dem klinischen Alltag in Einklang zu bringen sein.

    Spätestens bei der Forderung nach Beatmungpflichtigkeit gleitet die Argumentation ins Lächerliche ab.

    Die Formulierung in der neuen Kodierrichtlinie 37 ist an Schwammigkeit allerdings kaum noch zu überbieten.

    Es stellt sich die Frage, ob man den Patienten wirklich erstmal so lange liegen lassen muß, bis er den pO2 einer toten Amöbe hat, damit auch der ein oder andere MDK-Gutachter zufrieden ist.

    Wobei man gerechterweise sagen muß, daß es durchaus auch sehr gute und um Objektivität bemühte Kollegen beim MDK gibt.


    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Liebes Forum,

    dass mit dem MDK zunehmend das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Diagnosen diskutiert werden muss ist ein zermürbendes Problem. Mal wird das Vorliegen einer Pneumonie bezweifelt oder (im Forum ausgiebig diskutiert) das eines HWI....

    Ich plädiere hier für: hart bleiben!

    Der MDK kann nicht eigene Standards einführen, die im klinischen Alltag nicht haltbar sind. Es besteht keine Dokumentationspflicht über das für die Behandlung notwendige Maß hinaus. Wenn auf Grund der dokumentierten Befunde eine Diagnose gestellt wurde und eine spezifische Therapie eingeleitet oder ein anderer Aufwand getrieben wird, dann hat diese Diagnose vorgelegen. Jede weitere Diskussion verlässt nach meiner Ansicht den Boden einer sozialmedizinischen Abrechnungsprüfung. Oder liege ich da falsch?

    Gruß aus Mannheim

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

  • Hallo Forum, Hallo twalter
    Verlieren wir wenigsten nicht den Boden und wie sie schon schrieben hart bleiben,
    \"denn nur die Harten kommen durch den MDK-Garten\".

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Aachen1

    Ja Ja der MDK-Garten

    Wenn ich mir für 2007 beim InEK etwas \"wünschen\" könnte, wäre es eine eindeutige Klarstellung für die Diagnosen I42.0,J91 und die J96.0. Ich hätte 50% weniger Anfragen.

    Gruß Attila

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das InEK ist hierfür nicht verantwortlich und wird deswegen auch keine Klarstellung formulieren. Dieser Wunsch wird daher, zumindest von dieser Seite, nicht erfüllt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    wird denn J96.0 als eigene Krankheit oder nur als Symptom (\"R-Code\") angesehen?

    Ist J96.0 also immer Nebendiagnose und eine zugrundeliegende Krankheit Hauptdiagnose?

    Oder ist - bei Veranlassung des Krankenhausaufenthaltes durch Dyspnoe - J96.0 auch Hauptdiagnose?

    Beispiele:

    Lungenembolie mit Dyspnoe

    Hypertensive Entgleisung (seit Tagen) mit (jetzt neu dazugetretener/aufgetretener) Dyspnoe (letztere führt zur Hospitalisierung und zum Abbruch der ambulanten Hypertonuseinstellung)

    COPD mit Dyspnoe - letztere führt zur Hospitalisierung

    COPD und hypertensive Entgleisung - nun akute Dyspnoe (Nach Behandlung der hypertensiven Entgleisung bekommt der Patient wieder Luft und giemt nicht mehr)


    Ist das alles eindeutig geregelt? M.E. nicht.

    Gruß

    Björn