Beatmungsstunden auf Normalstation

  • Hallo Herr Richter,

    Zitat


    Original von Eastfries:

    Aber zum Thema: der oben angeführte Fall ist doch tracheotomiert und erfüllt somit voll und ganz die Definition nach DKR 1001d. Oder habe ich etwas überlesen?

    So hatte ich dies auch verstanden.

    Aber Gutachten MDK:


    Zitat

    … Die durch den Medizincontroller erwähnte Kodierempfehlung Nr. 75 des MDK (SEG 4, Stand 21.4.2006):

    „…ist zu fordern:
    -Intubation oder
    -Tracheotomie oder
    -Maskenbeatmung bei gleichzeitiger intensivmedizinischer Versorgung“

    Sagt NICHT aus, daß intensivmedizinische Versorgung NUR bei Abrechnung von Maskenbeatmung zu fordern ist.

    Und NUN???

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Kodierempfehlung ist ohne jegliche Verbindlichkeit.
    Einzig relevant ist:
    1001d Maschinelle Beatmung
    Definition
    Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmungâ€) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet.
    Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.

    \"Intensivmedizinisch\" bezieht sich hier ausschließlich darauf, dass hier dann auch die Maskenbeatmung anstelle der Intubation/Tracheotomie angewendet werden kann.
    Eine Voraussetzung davon abzuleiten, dass bei jeglicher Form der Beatmung die Intensivabteilung besucht sein muss, ist ohne inhaltlichen Bezug.
    Allein schon die Formulierung \"Sagt NICHT aus, dass intensivmedizinische Versorgung NUR bei Abrechnung von Maskenbeatmung zu fordern ist.\" zeigt, dass sich da jemand nicht wirklich auskennt....

  • Hallo,

    Herr Selter formuliert es wieder treffend und sehr zurückhaltend. :)

    Und nach Ostfriesland: Es (die DKR) fordert ja keine Intensivstation. \"Nur\" eine intensivmedizinische Versorgung. Die können Sie ggf auch auf dem Parkplatz sicherstellen. Moment, Norderney, ist das autofrei? Haben Sie einen Parkplatz? :)

    ad MiChu: bieten Sie doch dem MDK mal eine Besichtigung/Begehung an, es scheint sich ja um ein grundsätzliches Problem zu handeln. Wenn der MDK wirklich an einer Klärung interessiert ist, sollte ein Kollege kommen. Wenn nicht, hätten sie als Hintergedanke ein gutes Argument bei einem späteren Sozialgerichtsverfahren...

    Gruß, J.Helling

  • Guten Morgen,

    Zitat

    Wenn der MDK wirklich an einer Klärung interessiert ist, sollte ein Kollege kommen.

    da sehe ich ja grade das Problem. Der MDK ist natürlich an einer Klärung interessiert. Das Ergebnis muss aber in Richtung der Meinung des MDK´s gehe!!! :biggrin:

    Ich habe etliche Beispiele in denen ich mich mit Gutachtern zu bestimmten Thematiken verständigt habe. Problem ist aber das ein neuer Gutachten u.U. erneute Diskussion bedeutet. (der berühmte Kampf gegen die Windmühlen)

    Ich habe angefangen grundlegende Probleme mit Hilfe von Dimdi und InEK zu klären. Hatte auch einige Erfolge dabei. Aber dies wird in Zukunft aus Arbeitsüberlastung der Institutionen wohl nicht mehr möglich sein. Damit bleiben uns z.Z. dann wohl nur die Sozialgerichte. Die Gutachter in diesen Fällen sind uns ja bekannt.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Herr Helling,
    sollten Sie mit dem Gedanken spielen, einen schönen Urlaub auf unserer Insel zu verbringen... - wir sind nicht (gänzlich) autofrei. In der \"Saison\" sind versch. Zonen der Ortschaft nur mit Sondergenehmigung per Fahrzeug nutzbar.
    Buchungen in unserem Hause bitte per PN ;)
    Zum Thema intensivmed. Versorgung und DKR --> ...war nur eine retorische Frage - aber trotzdem Danke.

    Eine schöne Woche-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Herr Richter,

    wenn sie den Aufenthalt für eine vierköpfige Familie unserer Kasse bzw. Versicherung plausibel machen kommen wir gerne. :)

    Gruß, J.Helling

    PS: Dann aber bitte ohne Beatmung - uns reicht die frische Nordseeluft auch so.

  • Guten Tag zusammen,
    wir stehen derzeit vor dem Problem tracheotomierte Patienten mit Heimbeatmung zu versorgen.
    Nun möchten unsere medizinisch Verantwortlichen wissen, mit welchem Erlös zu rechnen ist.

    deshalb hier meine Frage ans Forum:
    gibt es zu dem Thema neue Erkenntnisse?
    hat schon jemand geklagt?
    Oder werden die Beatmungsstunden via Tracheostoma mittlerweile anerkannt?

    Vielen Dank.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo allerseits,

    das folgende Zitat datiert aus diesem Post vom 29.05.2006:

    Zitat


    Original von N.:

    Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen.
    Dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen \"intensivmedizinisch versorgten Patienten\" handelt.

    In der \"Kodierempfehlung Nr. 146\" der SEG4 (Änderungsdatum 26.06.2007) ist zu lesen:

    \"Kodierempfehlung
    Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen. Die bedeutet, dass die Beatmungszeiten nur zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen \"intensivmedizinisch versorgten Patienten\" handelt.\"

    Interessant...

    Für meine Begriffe lässt sich das so aus den DKR nach wie vor nicht entnehmen - hier ist der Begriff \"intensivmedizinisch\" an die Maskenbeatmung gekoppelt (als Gegensatz zur Beatmung über Tubus/Tracheostoma). Aber wo steht, dass eine Heimbeatmung über ein Tracheostoma einer Maskenbeatmung gleichzusetzen ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • wir halten es folgendermaßen:

    wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich nicht um eine reine Heimbeatmung handelt, sondern auch auf Normalstation eine regelmässige Überwachung und Einstellung der Beatmung erfolgt ist, rechnen wir diese Stunden dazu, sonst nicht.

    Dr.med. D. Klüber

  • Hallo an alle,

    hierzu eine Meinungsumfrage meinerseits.
    Wenn ein \"heimbeatmeter\" Patient auf die Pulmo kommt und geweant wird (nach einem Jahr Beatmung) halte ich die Kodierung der reinen Beatmungszeiten für korrekt, da über Tracheostoma erfolgt und nicht zur Optimierung der Heimbeatmung aufgenommen sondern eben zur Entwöhnung.

    Gibt es dazu andere Meinungen aus der Gemeinschaft?

    Schönen Feierabend

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Neiser,

    Ich halte die Kodierung der Beatmungszeiten zum Weaning auch auf der Normalstation für korrekt. Wobei der Begriff Normalstation noch genauer differenziert werden muss.
    Ich gehe sogar noch etwas weiter. Wir kodieren die Beatmungszeiten auf Normalstation (wobei Normalstation für den MDK bedeutet Nicht ITS-Station, für uns ist des die spezialisierte Beatmungsstation in einer ausgewiesenen Pneumologie unter Leitung eines Beatmungsmediziners) wenn die Beatmung das „Problem“ ist.

    Also bei Pat. die wegen anderer Probleme ins Krankenhaus kommen und an der Beatmung nichts gemacht wird, kodieren wir keine Beatmungsstunden.
    Bei Pat. die respiratorische Probleme haben und die Beatmung optimiert werden muss, werden die Beatmungszeiten kodiert.

    Damit haben wir immer Probleme mit dem MDK.
    Egal ob Beatmung über Tracheostoma oder Maske ob Weaning oder sonstige Behandlung erfolgte.
    Für den MDK bedeutet Beatmung auf Nicht ITS gleich keine Kodierungsmöglichkeit der Beatmungsstunden. Auch egal ob es sich um eine spezialisierte Beatmungsstation mit intensivmedizinischem Standart handelt oder nicht.

    Vorschlag des MDK´s: wir sollten die Betten einfach als ITS Betten ausweisen, dann gibt’s auch keine Probleme mit der Anerkennung der Beatmungszeiten.

    Da wir die Argumentation des MDK´s durch keine DKR gedeckt sehen, haben wir in einigen Fällen Klage vor dem Sozialgericht erhoben. Leider ist mit einer Entscheidung nicht in der nächsten Zeit zu rechnen.

    Gruß

    MiChu ;)
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