Hallo Forum,
mich würden eure Erfahrungen interessieren, wie mit den Wiederaufnahmeregelungen umgegangen wird. Wir wissen zwar alle, dass diese Regelungen gesetzlich festgelegt sind (§2 der FPV 2006). Genauso klar ist aber, dass es nicht mal so selten Fallkonstellationen gibt, bei denen es einem Medizincontroller richtig weh tut, Fälle zusammenzuführen. Z. B. wenn zuerst eine Hüft-TEP links und dann innerhalb der oberen Grenzverweildauer eine zweite rechts eingebaut wird. Oder wenn ein Patient erst wegen seiner KHK und 29 Tage später wegen der pAVK aufgenommen wird. Solche Fälle haben doch nichts miteinander zu tun! :boese:
Wir versuchen das den Kassen begreiflich zu machen und haben damit sogar teilweise Erfolg. Jetzt sind wir aber bei der AOK auf größeren Widerstand gestoßen, so dass ich einfach noch weitere Meinungen von Gleichgesinnten hören möchte.
Ich danke im Voraus!
LG
Einsteiger