Zufallsbefund Fallzusammenführung

  • Zitat


    Original von ToDo:

    Bei der unabhängigen Organisation des MDK wird immer wieder unterstellt, er würde die Interessen der Kassen vertreten, weil er von diesen bezahlt wird. Da wäre ich als Krankenhausarzt mal ganz schön ruhig - wenn Sie die Gelder für den Betrieb Ihres Hauses und somit die Gehälter der Angestellten so autonom aufbringen können, dann behandeln Sie einfach keine Kassenpatienten mehr - schont auch Ihre Nerven...


    Hallo, liebes Forum,

    soweit mußte es also kommen, daß man sich vorwerfen lassen muß, wir wären selbst schuld an allem, warum behandeln wir auch bloß \"normale Kassenpatienten\"? Da zeigt sich wieder einmal ganz deutlich, wie die Kostenträger... - aber lassen wir das.

    Sehr geehrter ToDo!

    Natürlich sind Krankenhausärzte parteiisch für das Krankenhaus, in dem sie arbeiten. Wir behaupten allerdings nicht ständig das Gegenteil!!!
    Zahllose Sozialgerichte landauf und landab stellen immer wieder fest, daß die Gutachter, oder sagen wir besser: MitarbeiterInnen des MDK eben nicht unabhängig sind und bemühen sich um wirklich unabhängige Gutachter.

    Mit freundlichem Gruß!

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo Forum,
    Hallo Krankenhäuser und Krankenkassen,

    die bisher durchgeführt Diskussion und die gegenseitigen Schuldzuweisungen sind m.E. hier ziemlich unangebracht und im Hinblick auf die ursprüngliche Fragestellung m.E. nach auch überhaupt nicht notwendig.

    In dem von Johanna geschilderten Fall, fordert die Krankenkasse eine Fallzusammenführung wegen Beurlaubung und es geht überhaupt nicht darum, ob der Patient entlassen werden muss oder nicht.

    Die Krankenkasse wird sich hier wahrscheinlich auf §1 Abs. 7 FPV 2006 und ggf. auf das berühmte Schreiben von Herrn Tuschen beziehen.

    Die Frage in diesem Fall ist also, fällt dieser Fall in die Kategorie \"War die Behandlung abgeschlossen oder nicht?\".

    M.E. gibt es in diesem Fall gute Gründe, dass die Behandlung nicht abgeschlossen war (Diagnose im ersten Aufenthalt \"Raumforderung der Niere\" und geplante Wiederaufnahme zur Nephrektomie nach 4 Tagen -> Beurlaubung -> Abrechnung von einer DRG.

    Es gibt aber auch m.E. eine Argumentation von der anderen Seite:
    Die Behandlung der zur ersten Aufnahme führenden Erkrankung ist abgeschlossen und der Patient wurde daher entlassen -> Entlassung -> 2 DRG\'S.

    Was jetzt richtig ist, :sterne: :sterne: :sterne: ???

    Muss es wirklich erst wieder ein Gericht entscheiden, oder gibt es Hoffnung auf nähere offizielle Erläuterungen zur Problematik? :d_gutefrage:

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich,
    wenn schon §1 Abs. 7, dann doch aber: \"...wenn EIN PATIENT mit Zustimmung des ...Krankenhausarztes die ..Behandlung unterbricht...\" Nicht der Pat. unterbricht die Behandlung (aktiv, auf seinen Wunsch), er WIRD entlassen (Passiv!) - wenn auch hoffentlich mit seiner Zustimmung.
    Unbekannte in der Rechnung (für mich) \"Schreiben von Hr. Tuschen\".

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Sehr geehrter Herr Nagel,


    Zitat


    Original von Nagel:

    soweit mußte es also kommen, daß man sich vorwerfen lassen muß, wir wären selbst schuld an allem, warum behandeln wir auch bloß \"normale Kassenpatienten\"? Da zeigt sich wieder einmal ganz deutlich, wie die Kostenträger... - aber lassen wir das.

    Ich finde es schon bemerkenswert, wie Sie Ihrem Kollegen zur Seite springen. Da Sie nicht behauptet haben, der Patientenwille interessiere nicht und da Sie es auch nicht waren, der provokant fragte, von wem wer denn sein Gehalt bezieht, richtete sich auch meine Antwort in keiner Weise gegen Sie.

    Sie dürfen sich den Schuh aber gern anziehen, wenn er Ihnen denn passt!

    Wenn Sie dann Aussagen nicht aus dem Zusammenhang reißen, damit sie Ihre Polemik untermauern, wäre ich Ihnen außerordentlich dankbar. Oder wollen Sie bestreiten, dass jedes zugelassene Krankenhaus ohne die Gelder der ewig gescholtenen gesetzlichen Krankenkassen ihre Gehälter eben nicht pünktlich zahlen könnte?

    Nichts anderes wollte ich auf die direkte Frage Ihres Kollegen - Herrn Dietz - zum Ausdruck bringen.

    Ihr Argument mit dem Landesvertrag fand ich übrigens sehr sachdienlich - ich hoffe, das zerstört ihr Weltbild nicht.

    Ich bemühe mich aber mit meinen Beiträgen hier um eine gewisse Ausgewogenheit (schließlich sind Beiträge, in denen ich den eigenen Mitstreitern Fehlverhalten vorhalte, ganz gern gesehen hier!!!). Und wenn die nicht mehr gegeben ist, wie bei manchen Beiträgen hier, schalte ich mich ein.

    Wenn das zu solchen Fehlinterpretationen und anmaßenden, nicht zu Ende geführten Sätzen/Andeutungen führt, dann bedauere ich das sehr.

    Zitat


    Natürlich sind Krankenhausärzte parteiisch für das Krankenhaus, in dem sie arbeiten. Wir behaupten allerdings nicht ständig das Gegenteil!!!

    Toll!

    Dann lassen Sie die zahllosen Gerichtsurteile landauf und landab aber bitte auch gegen sich gelten. Denn es ehrt Sie, dass Sie den parteiischen Krankenhausarzt nicht abstreiten, er hat aber in unserem Rechtssystem eine andere Rolle. Er entscheidet schließlich für die Krankenkasse über die Notwendigkeit der stationären Behandlung. Und da sind wir wieder bei den Regelungen des (u.a.) § 12 SGB V.

    Und dass er diesen schlimmen Gewissenskonflikt mit sich rumträgt, einerseits ABHÄNGIG beschäftigt zu sein und andererseits für die Krankenkassen zu entscheiden, schieben Sie doch ganz sicher nicht auch noch den Kostenträgern in die Schuhe, oder?

    Gruß,


    ToDo


    P.S.: In der Sache könnte ich mich im Eingangsfall übrigens mit einer getrennten Abrechnung anfreunden und würde stark für eine bundeseinheitliche und verbindliche Definition von \"Beurlaubung\" und \"Behandlungsfall\" plädieren. Denn der eine akzeptiert den Herrn Tuschen nicht, der andere hat keinen Vertrag nach § 112 bzw. eine entsprechende Regelung darin.

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ToDo:
    In der Sache könnte ich mich im Eingangsfall übrigens mit einer getrennten Abrechnung anfreunden und würde stark für eine bundeseinheitliche und verbindliche Definition von \"Beurlaubung\" und \"Behandlungsfall\" plädieren. Denn der eine akzeptiert den Herrn Tuschen nicht, der andere hat keinen Vertrag nach § 112 bzw. eine entsprechende Regelung darin.

    Hallo,

    mit der schwammigen Formulierung in der FPV waren diese Streitigkeiten ja vorprogrammiert...
    Deswegen kann ich hier nur ToDo zustimmen.

    Zur allgemeinen Diskussion:
    Ich kann gerne auf persönliche Anfrage ein sehr nettes all inclusive Hotel in Kalabrien empfehlen, in welchem ich die letzten 2 Wochen verbracht habe. Dort konnte ich mir eine sehr relaxte Grundhaltung, allerdings mit unbekannter Halbwertzeit, antrainieren.
    :sonne:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,
    willkommen zu Hause. Seit wann ist Schleichwerbung für Urlaubsgebiete bei mydrg zugelassen :d_zwinker:
    oder war es eine bezahlte Fortbildung :d_neinnein:
    dann schreiben Sie es mir persönlich, damit ein bestimmter Kassenvertreter nichts davon erfährt, der allen Ärzten und Krankenhäusern am liebsten kriminelle Machenschaften unterstellt.

    Hochachtung ans Forum!!! :i_respekt:
    Eine sehr würzige und spannende Diskussion ist mal wieder zustande gekommen. Ich habe schon ums Ableben des Forums gefürchtet. :t_teufelboese:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo zusammen,
    wäre Selter in Murnau im Urlaub geblieben, wäre vermutlich seine Relaxation buchstäblich den Bach runter gegangen ;)

    Zur Diskussion: Tja, manchmal driftet eben ein \"einfache\" Anfrage ins Grundsätzliche ab. Und da scheine ich weiter oben mißverstanden worden zu sein (liegt vermutlich an der Wahrnehmungsebene)

    Durch die ganzen \"Wirtschaftlichkeitsgebote\", MDK-Anfragen, Verweildauerverkürzungen usw. usw. wird der Arzt soweit getrieben, dass er dem Willen des Pat schon gar nicht mehr unbedingt folgen darf und kann.
    Sollen wir denn wirklich jede Varize zur örtlichen Kassenniederlassung schicken, um sich den stationären Persilschein geben zu lassen? Und wir kennen die Antworten: \"...selbstverständlich stationär, wenn das Arzt für notwendig erachtet...\".
    Dass die überörtliche Abrechnungsstelle davon nix wissen will...

    Auch mal noch ein Beispiel:
    Kasse wird explizit um Besuch des MDK gebeten, da aufgrund BeatmungsDRG mit Überschreitung der oGVD pro Tag Kosten in Höhe von ca. 800 EUR auflaufen.
    Antwort: Wir sehen keine Notwendigkeit der Prüfung...
    Ich muß vermutlich nicht schreiben, was nach Rechnungsstellung bei uns eintrudelte...

    Ruhige Nacht - ganz relaxt trotz Dienst
    P. Dietz

  • Guten Morgen Forum,
    Guten Morgen Herr Dietz (auch wenn Sie jetzt nach dem Dienst vielleicht im Bett liegen -Sie hätten es sich verdient :i_respekt: )-,

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Hallo Mr. Freundlich,
    wenn schon §1 Abs. 7, dann doch aber: \"...wenn EIN PATIENT mit Zustimmung des ...Krankenhausarztes die ..Behandlung unterbricht...\" Nicht der Pat. unterbricht die Behandlung (aktiv, auf seinen Wunsch), er WIRD entlassen (Passiv!) - wenn auch hoffentlich mit seiner Zustimmung.
    Unbekannte in der Rechnung (für mich) \"Schreiben von Hr. Tuschen\".

    Viele Grüße
    P. Dietz


    Ich denke, dass mit dem aktiven Wunsch und der passiven Entlassung ist Interpretationssache und ich bin mir nicht sicher, ob tatsächlich die Vetragspartner das bei der Verordnung so interpretiert haben wollten.
    Der Patient unterbricht die Behandlung mit Zustimmung des Arztes, das ist klar, aber von wem die Initiative ausgehen muss, davon steht dort nichts, denn es heisst ja nicht \"..., wenn ein Patient mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes die Krankenhausbehandlung zeitlich befristet auf eigenen Wunsch unterbricht, ...\".

    Zusammenfassend kann ich Herrn Selter nur zustimmen, dass mit der schwammigen Formulierung die Streitgkeiten vorprogrammiert waren.

    Ich hoffe aber trotzdem, dass es mal eine Klarstellung gibt.

    In diesem Sinne

    Mr. Freundlich

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Jeder hier hat vermutlich eine(n) Mutter/Schwiegermutter/Opa/Bekannten, dem etwas ungeheuerliches je nach eigenem Standort mit seiner Krankenkasse oder im Krankenhaus passiert ist.

    Ich bin der Ansicht, das in den Diskussionen dieses Forums weder diese persönlichen Fallbeispiele noch die pauschalierten Verurteilungen weiterhelfen. Natürlich stehen Krankenhäuser und Krankenkassen in einer ständigen Auseinandersetzung und natürlich ärgert man sich als Beteiligter auch manchmal persönlich über die andere Seite.

    Aber die Widersprüche liegen letzlich im System, das eine umfassende, qualitativ hochwertige, teilweise hochspezialisierte und dabei natürlich auch menschliche und patientenorientierte Versorgung wirtschaftlich erbringen soll, d. h. Beitragsorientiert bei sinkender Anzahl von Beitragszahlern und steigender Anzahl von Leistungsempfängern.

    Ich wünsche dennoch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Hochachtung ans Forum!!! :i_respekt:
    Eine sehr würzige und spannende Diskussion ist mal wieder zustande gekommen. Ich habe schon ums Ableben des Forums gefürchtet. :t_teufelboese:

    Hallo Herr Heller,

    ich glaube nicht, dass wir uns da Sorgen machen müssen. Dummerweise hatten wir ja in 2006 ein paar technische Probleme, aber so sind jetzt z.B. im August 107 Beiträge mehr verfasst worden, als im Vergleichsmonat 2005. Die Mitgliederzahl steigt auch kontinuierlich an und deswegen werden wir hier auch weiterhin die Plattform für Diskussionen finden.

  • Hallo Herr Selter,
    danke für die Info.
    Man sieht doch immer wieder wie unzuverlässig subjektive Einschätzungen sind.
    Deshalb bin ich auch nach wie vor ein Verfechter für Qualitätskontrollen, am besten aus eigenem Antrieb, natürlich am besten mit Benchmarking.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken