Sehr geehrte Damen und Herren,
bei folgendem Fall bin ich ratlos und hoffe auf Ihre Hilfe:
Pat. kommt mit Oberbauchbeschwerden, als Ursache wurde eine Cholelithiasis mit akuter Cholezystitis (K80.10) diagnostiziert. Es erfolgte ein Cholezystektomie.
DRG= H12A BR: 2,2
Im CT stellte sich als Zufallsbefund eine Raumforderung in der Niere dar. Pat. wurde entlassen und vier später Tage zur geplanten Nepherektomie aufgenommen.
DRG= L03Z BR: 3,42
Eine WK-Regel greift im beschriebem Fall nicht. Die KK fordert nun eine Beurlaubung (Begründung: Behandlungsintervall noch nicht abgeschlossen) und eine Abrechnung mit der DRG H12A.
Ist dies so richtig?? Oder kann man davon ausgehen, dass die Behandlung der zur Einweisung führenden Symptome nach Cholezystektomie abgeschlossen war. Oder wenn dies nicht so ist, müsste dann eventuell der Gesamtfall mit der DRG L03Z abgerechnet werden?
MfG
Johanna