Hallo Forum,
ein Patient wird nach Implantation eines alloplastischen femoropoplitealen Bypass innerhalb der OGVD wegen eines thrombotischen Bypassverschlusses erneut aufgenommen und eine Bypassthrombektomie durchgeführt. Ist der Bypassverschluß in jedem Fall als Komplikation der vorausgegengenen Operation im Sinne des § 2 FPV (Wiederaufnahmeregelung) zu werten?
Danke und freundliche Grüsse!