Das Thema wurde in diesem Forum m.E. zuletzt im Jahre 2003 ausgiebig diskutiert, ist aber immer noch brandaktuell und nicht abschließend gelöst.
Die beiden kontroversen Meinungen noch mal kurz zusammengefasst: Die eine Seite meint, dass eine Codierung nach E87.6 immer dann gegeben ist, wenn ein der Hypokaliämie entsprechender Laborwert vorliegt und - unabhängig vom Aufwand - eine Therapie (hier reicht eine Tablette Kalinor Brause) erfolgt ist. Die andere Seite argumentiert, dass der therapeutische Aufwand nicht in angemessenem Verhältnis zu der erheblichen Mehrvergütung im Falle der Codierung steht.
Möglicherweise verschafft folgende Argumentationskette mehr Klarheit: Laut Definition handelt es bei dem Begriff \"Krankheit\" bzw. \"Erkrankung\" um eine Störung der körperlichen, kognitiven und/oder seelischen Funktionen, die die Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden eines Lebewesens subjektiv oder intersubjektiv deutlich wahrnehmbar negativ beeinflusst oder eine solche Beeinflussung erwarten lässt. Drohende oder sich anbahnende Erkrankungen sind nach DKR 2006 D001a jedoch nicht zu kodieren, sofern in den ICD-10 Verzeichnissen hierfür nicht ein spezieller Diagnoseschlüssel vorgesehen ist.
Dies heißt in der Konsequenz, dass nur für den Fall, in dem der Patient subjektiv aufgrund der Hypokaliämie ein deutlich wahrnehmbares Krankheitsgefühl gehabt hat - und davon ist bei einem über Routinelabor erhobenen Nebenbefund wohl nur im Ausnahmefall auszugehen - die Codierung nach E87.6 gerechtfertigt ist.