Hallo Forumsteilnehmer,
Ich werde zunehemnd damit konfrontiert, daß bei einer Verlegung in ein nachfolgendes Akutkrankenhaus die Verlegung hätte früher erfolgen sollen. Ersatzweise wird die Streichung präoperativer Tage gefordert.
Die Verweildauer dieser Patienten ist in der Regel bereits kurz.
Ziel: Erhöhung des Abschlages.
Meine Ansicht:
1. Die Kranknehausbehandlung ist weiterhin erforderlich und auch unstrittig.
2. Der optimale Verlegungszeitpunkt ist prospektiv nicht steuerbar, da es ja bis zuletzt gruppierungsrelevante Ereignisse geben kann.
3. Das Ergebnis des Krankenhauses B kann nicht abgeschätzt werden.
Krasses Beispiel: Pat. montag verlegt, im KH B am Dienstag reintuberit und dort Langzeitbeatmung.
Wäre er Dienstag noch im KH A gewesen, wäre nur 1 DRG angefallen.
Meines Erachtens ist die Forderung nach einer früheren Verlegung nur aus der ex post Sicht abzuleiten. In der aktuellen Situation kann das KH A keine \"richtige\" Entscheidung treffen.
Ich bitte um Erfahrungen und Meinungen. :d_gutefrage:
Gruß
merguet