Hallo Forum,
habe über die Suchfunktion leider nichts gefunden Glaube aber das das \" Problem \" öfters auftaucht.
Pat. kommt Nachmittags mit Verletzung in die Notaufnahme, wird stationär aufgenommen, operiert und entschließt sich abends noch nach Hause zugehen :teufel:
Das ist medizinisch schon mehr als ärgerlich und jetzt kommt auch noch der MdK und sagt :\" Leistung bitte als vorstationär abrechnen, da der Patient unter 24 h im KH war\"
Da können wir doch nichts dafür, wir haben doch eine OP-Leistung erbracht aus der sich eine DRG generiert - wer zahlt die im Zweifelsfall ... wir ? der Patient ? die Kasse ?
über nützliche Hinweise freut sich
mare