Entlassung gegen ärztlichen Rat

  • Hallo Forum,

    habe über die Suchfunktion leider nichts gefunden :( Glaube aber das das \" Problem \" öfters auftaucht.

    Pat. kommt Nachmittags mit Verletzung in die Notaufnahme, wird stationär aufgenommen, operiert und entschließt sich abends noch nach Hause zugehen :teufel:

    Das ist medizinisch schon mehr als ärgerlich und jetzt kommt auch noch der MdK und sagt :\" Leistung bitte als vorstationär abrechnen, da der Patient unter 24 h im KH war\"

    Da können wir doch nichts dafür, wir haben doch eine OP-Leistung erbracht aus der sich eine DRG generiert - wer zahlt die im Zweifelsfall ... wir ? der Patient ? die Kasse ?

    über nützliche Hinweise freut sich

    mare

  • Hallo Mare,
    bei uns kommt das auch häufiger vor (besonders bei SHTs mit Alkohol). Wenn allerdings der Patient gegen ärztlichen Rat geht, hatten wir noch keine Probleme mit der Abrechnung. Dafür muss er allerdings ein Revers unterschrieben haben.
    Schönen Tag noch
    Anne

  • Hallo Mare,
    ein stationärer Aufenthalt ist auch dann ein stationärer Aufenthalt, wenn er abgebrochen wird - eine eintägige stationäre Behandlung ist also auf jeden Fall abrechenbar. Der \"Revers-Zettel\" erleichtert sicherlich die Beweisführung, dass es sich um einen aus der Sicht des KH ungeplanten Behandlungsabbruch handelte.
    Sollte das der MDK nicht einsehen wollen, hilft vielleicht ein dezenter Wink mit dem BSG-Urteil B 3 KR 11/04 R (in dem Fall wurde ein Patient wieder heimgeschickt, weil der Anästhesist die Narkose beim Elektiveingriff wegen unbehandeltenHypertonus ablehnte). Die Argumentationslinie des Gerichts trifft m.E. auch auf Ihren Fall zu.

    Herbstsonnige Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo mare,

    siehe hier.

    Das wichtigste zusammengefasst.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo mare, hallo annDD,
    noch ein Hinweis: so ein Revers mag schön aussehen, ist aber rechtlich irrelevant. Ausschlaggebend ist, was der Arzt in den Entlassbericht schreibt.
    Das Thema hatten wir hier glaube ich auch schonmal - man kann den Patienten nicht zur Unterschrift zwingen, wenn er gehen will...

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo zusammen,

    T´schuldigung das ich es nicht erwähnt habe, aber der Patient hat einen \"Revers - Schein\" unterschrieben. Sollte der Patient diese Unterschrift verweigern gibt es auf unseren Vordrucken die Möglichkeit Zeugen des Aufklärungsgespräches unterschreiben zu lassen.

    In der Entlassungsanzeige wird ebenfalls vermerkt \" Entlassung entgegen ärztlichen Rat\"

    Nur die Hauptkosten verursacht doch die operative Versorgung, d. h mit Kurzliegerabschlag erreichen wir auch nicht den benötigten Erlös :(

    Wäre der Patient 2-3 Tage geblieben, wären wir über der unteren Grenzverweildauer und könnten die volle DRG abrechnen, ein Einspruch des MDK ist bei einer komplexen Handverletzung wie der vorliegenden auch nicht zu erwarten....

    aber Danke für die Hinweise

    mare

  • Hallo, mare!

    Wenn man den Worten von Dr. Heimig glauben darf, machen alle Krankenhäuser bei ihren Kurzliegern Gewinn!
    Der Abschlag ist so kalkuliert, daß die Kosten der Kalkulationshäuser abgebildet sind...

    T. Flöser

  • Hallo,

    - die expliziten und impliziten 1-Belegungstag-DRGs sind anhand der echten Kosten kalkuliert (die Unzulänglihckeiten der hausinternen Kalkulationen mal beisete gelassen. Das bedeutet also, dass das \"durchschnittliche Kalkulationshaus\" -+Null macht, keinen Gewinn....
    - Schaut man sich manche Beispiele an, z.B. die I30Z, sind die 1-Tagesfälle sicherlich die \"weniger komplexen\". An jemandem der gegen ärztl. Rat geht, wird man hier sicherlich nicht verdienen...

    Gruß, J.Helling

  • Hallo mare, hallo Forum,
    wenn ich recht informiert bin handelt es sich bei den G-DRGs ja auch um ein pauschaliertes Abrechnungssystem. Dies bedeutet, dass nicht jeder Fall für das Haus kostendeckend sein kann, sondern vielmehr über die Masse und den Querschnitt der Fälle eine Kostendeckung erreicht wird.

    Grüße

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    so verstehe ich das System auch, nur wenn Patienten sich selbst entlassen und dadurch der Fall in einen Kurzliegerabschlag hineinfällt wird man auch über die Masse im Querschnitt nicht kostendeckend arbeiten ...

    Dies erreicht das KH nur wenn für alle Fälle einer bestimmten Diagnose / DRG auch der volle Betrag gezahlt wird, dann gleichen sich die Überlieger und Unterlieger theoretisch aus, oder ?

    mfg

    mare